Das Hessische Umweltministerium hat bereits am 12. August 2019 vom Listerien-Verdacht beim Wursthersteller Wilke erfahren. Das geht aus einer Antwort des Ministeriums an die Verbraucherorganisation foodwatch vom späten...
Das Hessische Umweltministerium hat bereits am 12. August 2019 vom Listerien-Verdacht beim Wursthersteller Wilke erfahren. Das geht aus einer Antwort des Ministeriums an die Verbraucherorganisation foodwatch vom späten Montagnachmittag hervor. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) habe das Ministerium über eine Datenauswertung des Robert-Koch-Instituts informiert, wonach Wurstartikel der Firma Wilke "im Verdacht stehen, Listerien [zu] enthalten", erklärte die Pressestelle des Ministeriums gegenüber foodwatch.
Erst acht Tage später - am 20. August - seien der für die Kontrolle der Firma Wilke zuständige Landkreis Waldeck-Frankenberg sowie das Regierungspräsidium Kassel darüber informiert worden. Bis zur Stilllegung der Produktion und zum weltweiten Rückruf aller Wilke-Produkte vergingen insgesamt mehr als sieben Wochen seit das Ministerium vom Listerien-Verdacht wusste. Inwieweit in diesem Zeitraum Wurstprodukte des nordhessischen Herstellers, die unter konkretem Verdacht einer Listerienbelastung standen, weiter verkauft wurden, geht aus den Angaben nicht hervor.
"Fest steht: Das hat alles viel zu lange gedauert. Der katastrophalen Informationspolitik ist auch noch ein indiskutabel langsames Krisenmanagement vorausgegangen", erklärte foodwatch-Geschäftsführer Martin Rücker.
Den Angaben des hessischen Umweltministeriums zufolge haben den Behörden auch spätestens am 26. August 2019 "Lieferlisten über belieferte Händler der Firma Wilke" vorgelegen. Nach dem nun erfolgten Warenrückruf haben die hessischen Behörden jedoch bis heute keine auch nur annähernd vollständigen Angaben gemacht, welche Produkte von dem Rückruf betroffen sind und an welchen Verkaufsstellen diese vertrieben wurden. Daran ändert auch die heute vom hessischen Umweltministerium öffentlich gemachte Liste einiger Markennamen nichts. Es bleibe weiterhin unklar, an welchen Wursttheken, in welchen Kliniken oder von welchem Caterer Wilke-Produkte an die Verbraucherinnen und Verbraucher abgegeben wurden. Ebenso unklar ist aus Sicht von foodwatch, ob Wilke-Produkte in der Lebensmittelindustrie verarbeitet wurden.
Wenn am 26. August eine Lieferliste vorlag, hätten seitdem auch Verkaufsstellen recherchiert werden können, so die Verbraucherorganisation. Die lückenlose Rückverfolgbarkeit sei eines der Grundprinzipien des Lebensmittelrechts. foodwatch-Geschäftsführer Martin Rücker:"Priska Hinz hat Aufklärung versprochen - aber bisher nur eine Mini-Liste mit Markennamen veröffentlicht. Um welche Produkte und welche Verkaufsstellen es geht, ist weiter offen. Die Ministerin muss jetzt schnell für Transparenz sorgen."
Das Schreiben des hessischen Umweltministeriums veröffentlichte foodwatch am Montag vollständig im Internet. Es handelt sich um die Antwort auf eine erste Liste von Fragen, die die Verbraucherorganisation bereits am 2. Oktober an das Ministerium geschickt hatte. Wegen der zeitlichen Verzögerung sind die Fragen zum Teil überholt. Eine Liste von später übersandten Fragen ist noch offen, ebenso wie eine Auskunft des Landkreises Waldeck-Frankenberg, den foodwatch ebenfalls bereits am 2. Oktober angefragt hatte.
Quellen und weiterführende Informationen:
- Schreiben vom Umweltministerium an foodwatch: www.t1p.de/ontm
Kommentar der Fleischportal Redaktion: Letze Woche haben verschiedene Medien und Fernsehanstalten über das Unternehmen „Wilke aus Twistetal“ berichtet. Das Unternehmen hat stark mit Listerien kontaminierte Wurstwaren - vermutlich Salami - in den Verkehr gebracht. Listerien können in großer Menge für (immungeschwächte) junge Menschen, Schwangere sowie für ältere Menschen gefährlich werden. Wilke hatte rund 200 Mitarbeiter und belieferte mit seinen Produkten Lebensmitteleinzelhandel, Kantinen sowie Krankenhäuser - weltweit. Nun hat das Unternehmen - nach Schließung der Produktion und Rückruf aller in den Verkehr gebrachten Produkte - die vorläufige Insolvenz beantragt.