Das Bundesverwaltungsgericht hat heute entschieden, dass das Töten männlicher Eintagsküken tierschutzrechtlich übergangsweise noch zulässig ist. Das Gericht hat das Vorliegen eines „vernünftigen Grundes“...
Berlin, 13. Juni 2019. Das Bundesverwaltungsgericht hat heute entschieden, dass das Töten männlicher Eintagsküken tierschutzrechtlich übergangsweise noch zulässig ist. Das Gericht hat das Vorliegen eines „vernünftigen Grundes“ für das Töten der männlichen Küken und damit die Vereinbarkeit mit dem deutschen Tierschutzgesetz bejaht, bis praxisreife Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei vorliegen.
ZDG-Präsident Friedrich-Otto Ripke zu der heutigen Entscheidung:
„Wir begrüßen, dass das Bundesverwaltungsgericht die vorinstanzlichen Entscheidungen und die Auffassung der Bundesregierung bestätigt hat. Es ist eine kluge Entscheidung, die der Realität gerecht wird und der Wissenschaft Zeit gibt, die Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei erfolgreich zum Abschluss zu bringen. Wir sehen uns durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in unserer Rechtsauffassung bestätigt, wir verstehen die Entscheidung aber auch als klaren Auftrag an alle Beteiligten, intensiv daran zu arbeiten, praxistaugliche Alternativen der In-ovo-Geschlechtsbestimmung zum Erfolg zu führen. Unser ausdrückliches Bekenntnis gilt: Wir wollen lieber heute als morgen aus dem Kükentöten aussteigen. Ohne praxistaugliche Alternativen geht das aber nicht. Es muss alles daran gesetzt werden, dass möglichst bald eine entsprechende Technik flächendeckend für alle Brütereien in Deutschland zur Verfügung steht.
Mit dieser letztinstanzlichen Entscheidung ist endlich Rechtssicherheit für die Legehennen-Brütereien in Deutschland geschaffen. Wir begrüßen ausdrücklich, dass damit die Zukunft der Brütereien in Deutschland gesichert ist.“
Zum Hintergrund:
Damit ein Verfahren als praxistauglich für die Gesamtheit der deutschen Brütereien anerkannt werden kann, muss es aus Sicht der Wirtschaft folgende Bedingungen erfüllen:
- flächendeckende tatsächliche Verfügbarkeit der Technik (Sortiermaschinen) für alle Brütereien bundesweit
- ausreichende Geschwindigkeit mit einer erforderlichen Sortierkapazität von etwa 100.000 Eiern am Tag
- Genauigkeit von mindestens 95 Prozent bei der Bestimmung des Geschlechts
- allenfalls geringfügig verminderte Schlupfrate der weiblichen Eier
Diese Voraussetzungen sind bei keinem der heute bekannten Analyseverfahren zur In-ovo-Geschlechtsbestimmung vollständig gegeben. Einen methodischen Ansatz bei der wissenschaftlichen Forschung zu Alternativen zum Kükentöten favorisiert die Geflügelwirtschaft grundsätzlich nicht. Allerdings teilen wir die Sichtweise des Deutschen Tierschutzbundes, wonach die Identifizierung des Geschlechts zu einem möglichst frühen Zeitpunkt erfolgen sollte.
Die deutschen Legehennenhalter versorgen Deutschland mit einem Bestand von rund 47 Millionen Legehennen pro Jahr mit rund 14 Milliarden Konsumeiern. Bei einem Pro-Kopf-Verbrauch von 235 Eiern liegt der Selbstversorgungsgrad schon heute bei unter 69 Prozent.
Über den ZDG
Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e.V. vertritt als berufsständische Dach- und Spitzenorganisation die Interessen der deutschen Geflügelwirtschaft auf Bundes- und EU-Ebene gegenüber politischen, amtlichen sowie berufsständischen Organisationen, der Öffentlichkeit und dem Ausland. Die rund 8.000 Mitglieder sind in Bundes- und Landesverbänden organisiert.