Dänisches Fleisch, Parmaschinken und Südtiroler Speck werden gefördert

Die Europäische Kommission hat Maßnahmen zur Information und Absatzförderung für EU-Agrarerzeugnisse in Drittländern genehmigt. Von 25 Programmen, die der Kommission zur Prüfung vorlagen, wurden 18 bewilligt, unter anderem das deutsche. Die Programme betreffen die USA, Russland und China. Bei den Produkten handelt es sich um Wein, Obst, Fleisch, Milcherzeugnisse, Olivenöl und Erzeugnisse aus ökologischem Landbau. Die Beteiligung der EU an der Absatzförderung beläuft sich auf 19,6 Millionen Euro. Das entspricht 50 Prozent des Gesamtbudgets der Programme.

Dänisches Fleisch, Parmaschinken und Südtiroler Speck werden gefördert

Die Europäische Kommission hat Maßnahmen zur Information und Absatzförderung für EU-Agrarerzeugnisse in Drittländern genehmigt. Von 25 Programmen, die der Kommission zur Prüfung vorlagen, wurden 18 bewilligt, unter anderem das deutsche. Die Programme betreffen die USA, Russland und China. Bei den Produkten handelt es sich um Wein, Obst, Fleisch, Milcherzeugnisse, Olivenöl und Erzeugnisse aus ökologischem Landbau. Die Beteiligung der EU an der Absatzförderung beläuft sich auf 19,6 Millionen Euro. Das entspricht 50 Prozent des Gesamtbudgets der Programme.

„Die Präsenz von Qualitätserzeugnissen aus der EU auf den ­Märkten von Drittländern zu erhöhen, ist eine wichtige Priorität", sagte EU-Landwirtschaftskommissarin Mariann Fischer Boel. Die EU kann im Rahmen von Informations- und Absatzförderungsprogrammen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel Öffentlichkeitsarbeit finanzieren, die auf Drittländer zielt. Die Werbemaßnahmen heben insbesondere die Vorzüge der Gemeinschafts­erzeugnisse hinsichtlich Qualität, Hygiene, Lebensmittelsicherheit, Nährwert, Etikettierung sowie Tier- und Umweltschutz hervor.

Die Durchführungsvorschriften für die Informations- und Absatzförderungsmaß­nahmen sind in einer Verordnung der Kommission ((EG) Nr. 1346/2005) niedergelegt. Die Mitgliedstaaten müssen der Kommission alljährlich bis spätestens 30. Juni die Liste der von ihnen ausgewählten Programme und eine Kopie der einzelnen Programme übermitteln. Anschließend prüft die Kommission die vorgelegten Programme und entscheidet über deren Beihilfefähigkeit. In der Kommissionsverordnung sind außerdem die Drittlandsmärkte aufgeführt, auf denen die Absatzförderungsmaßnahmen durch­geführt werden können, und die Erzeugnisse, die für die Absatzförderung in Betracht kommen.

Detaillierte Informationen zu den einzelstaatlichen Programmen finden Sie hier.

Quelle: Brüsse4l [ EU ]

Kommentare (0)

Bisher wurden hier noch keine Kommentare veröffentlicht

Einen Kommentar verfassen

  1. Kommentar als Gast veröffentlichen.
Anhänge (0 / 3)
Deinen Standort teilen