Die Europäische Kommission will den Zugang zu neuen und innovativen Lebensmitteln auf dem EU-Markt verbessern. Dazu hat sie einen Vorschlag zur Änderung der Verordnung über neuartige Lebensmittel angenommen. Der Verordnungsentwurf sieht für neuartige Lebensmittel ein einfacheres und effizienteres Zulassungsverfahren vor, wodurch sichere innovative Lebensmittel schneller auf den EU-Markt gebracht werden können. Als neuartig gelten Lebensmittel, die vor dem Inkrafttreten der Verordnung im Mai 1997 nicht in bedeutendem Umfang konsumiert wurden. Dazu gehören Lebensmittel, die nach neuen Verfahren oder Technologien hergestellt worden sind, oder Lebensmittel, die in anderen Teilen der Welt konsumiert wurden, aber in der EU keine Tradition haben.

Die Europäische Kommission will den Zugang zu neuen und innovativen Lebensmitteln auf dem EU-Markt verbessern. Dazu hat sie einen Vorschlag zur Änderung der Verordnung über neuartige Lebensmittel angenommen. Der Verordnungsentwurf sieht für neuartige Lebensmittel ein einfacheres und effizienteres Zulassungsverfahren vor, wodurch sichere innovative Lebensmittel schneller auf den EU-Markt gebracht werden können. Als neuartig gelten Lebensmittel, die vor dem Inkrafttreten der Verordnung im Mai 1997 nicht in bedeutendem Umfang konsumiert wurden. Dazu gehören Lebensmittel, die nach neuen Verfahren oder Technologien hergestellt worden sind, oder Lebensmittel, die in anderen Teilen der Welt konsumiert wurden, aber in der EU keine Tradition haben.

EU-Gesundheitskommissar Markos Kyprianou erklärte: „Dieser Vorschlag bezweckt eine effizientere und praktischere Regelung für neuartige Lebensmittel, die den Verbrauchern in der EU die Möglichkeit gibt, die neuesten Lebensmittel auszuwählen, und die für die Lebensmittelindustrie in Europa günstige Bedingungen schafft.“

Nach den überarbeiteten Rechtsvorschriften wird das Bewertungs- und Zulassungsverfahren für neuartige Lebensmittel zentralisiert. Das bedeutet, dass die Bewertung nicht mehr zunächst von einem einzelnen Mitgliedstaat durchgeführt und dann an die anderen Mitgliedstaaten zur Stellungnahme geschickt wird, sondern dass der Antrag auf Zulassung bei der EU-Kommission gestellt wird und dass die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit die wissenschaftliche Bewertung des Produkts durchführt. Wird das Produkt als sicher bewertet, so legt die EU-Kommission den Mitgliedstaaten im Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit einen Vorschlag zur Zulassung vor. Hierdurch wird das Zulassungsverfahren beschleunigt, es wird einheitlicher und für die Antragsteller klarer.

Der Verordnungsentwurf enthält zudem spezielle Bestimmungen für Lebensmittel, die herkömmlicherweise zwar nicht in der EU, aber in Drittländern über längere Zeit verwendet wurden und sich als sicher erwiesen haben, damit ausgewogenere und günstigere Handelsbedingungen geschaffen werden. Für solche Lebensmittel wird das Zulassungsverfahren vereinfacht. Der Vorschlag enthält zudem bestimmte Datenschutzregelungen, mit denen neu entwickelte Lebensmittel nach der Zulassung geschützt und Unternehmen zur Investition in die Entwicklung neuartiger Lebensmittel und Lebensmittelproduktionsverfahren angeregt werden sollen. Nach dem neuen System erhält der erste Antragsteller die Zulassung zur Vermarktung des Produkts für fünf Jahre. Danach kann es als generisches Lebensmittel auch von anderen vermarktet werden.

Quelle: ^Brüssel [ EU ]

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