Ein französisches Strafgericht hat die Verantwortlichen eines Molkereiunternehmens zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt. Sie wurden für schuldig befunden, mit verfälschter Butter hergestellte Lebensmittel verkauft zu haben. Die Angeklagten wurden darüber hinaus zu einer Zahlung von mehr als 23 Millionen Euro verurteilt. Das Urteil ist das Ergebnis einer internationalen Zusammenarbeit, bei der das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) nationale Ermittlungen in Frankreich, Italien, Belgien und Deutschland aktiv unterstützt hat. Dabei ging es um die Aufdeckung und strafrechtliche Verfolgung krimineller Handlungen im Zusammenhang mit der Herstellung und dem Vertrieb von gepanschter Butter auf dem europäischen Markt, aus denen ein Schaden für den Gemeinschaftshaushalt resultierte. Das Urteil des Gerichts von Créteil ist noch nicht rechtskräftig, da Rechtsmittel eingelegt wurden, somit gilt weiter die Unschuldsvermutung.

Ein französisches Strafgericht hat die Verantwortlichen eines Molkereiunternehmens zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt. Sie wurden für schuldig befunden, mit verfälschter Butter hergestellte Lebensmittel verkauft zu haben. Die Angeklagten wurden darüber hinaus zu einer Zahlung von mehr als 23 Millionen Euro verurteilt. Das Urteil ist das Ergebnis einer internationalen Zusammenarbeit, bei der das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) nationale Ermittlungen in Frankreich, Italien, Belgien und Deutschland aktiv unterstützt hat. Dabei ging es um die Aufdeckung und strafrechtliche Verfolgung krimineller Handlungen im Zusammenhang mit der Herstellung und dem Vertrieb von gepanschter Butter auf dem europäischen Markt, aus denen ein Schaden für den Gemeinschaftshaushalt resultierte. Das Urteil des Gerichts von Créteil ist noch nicht rechtskräftig, da Rechtsmittel eingelegt wurden, somit gilt weiter die Unschuldsvermutung.

Kommissionsvizepräsident Siim Kallas, zuständig für Betrugsbekämpfung, sagte dazu: „Das Urteil zeigt, dass Betrug gegen das EU-Budget nicht ungestraft bleibt. Dies ist ein großer Erfolg für OLAF. Ausdauer und internationale Zusammenarbeit zahlen sich aus.“ Der Generaldirektor des OLAF Franz-Hermann Brüner fügte hinzu: „Es zeigt auch, dass man von der Arbeit des OLAF nicht immer unmittelbare Ergebnisse erwarten kann. Die verhandelten Sachverhalte gehen auf das Ende der 90er Jahre zurück. OLAF hat die nationalen Behörden in vier Mitgliedstaaten über viele Jahre hinweg in ihren Ermittlungen unterstützt."

Mit seiner operativen Tätigkeit gegen den Betrug mit gepanschter Butter hatte OLAF die Ermittlungen des Finanzermittlungsdienstes der französischen Kriminalpolizei, der Staatsanwaltschaft beim Gericht von Neapel und der italienischen Finanzpolizei unterstützt. In Italien und in Belgien laufen zurzeit Strafverfahren. In Deutschland wurde zwar kein Strafverfahren eingeleitet, es konnten jedoch Gemeinschaftsbeihilfen in Höhe von 150 000 Euro wieder eingetrieben werden.

Quelle: Brlin [ EU ]

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