Datenaustauschvereinbarungen nun auch mit Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt
Neben Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen konnten im Dezember 2007 nun auch Datenaustauschvereinbarungen mit den QM-Milch-Organisationen in Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt unterzeichnet werden. Auf Basis dieser Vereinbarungen können QM-Milch-Betriebe über die regionale QM-Milch-Organisation in der QS-Datenbank registriert werden.
Datenaustauschvereinbarungen nun auch mit Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt
Neben Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen konnten im Dezember 2007 nun auch Datenaustauschvereinbarungen mit den QM-Milch-Organisationen in Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt unterzeichnet werden. Auf Basis dieser Vereinbarungen können QM-Milch-Betriebe über die regionale QM-Milch-Organisation in der QS-Datenbank registriert werden.
Mit der Registrierung wird eine wesentliche Voraussetzung für die Lieferfähigkeit von Schlachtkühen an QS-Schlachtbetriebe erfüllt, denn erst wenn QM-Milch-Betriebe in der öffentlichen Suchabfrage der QS-Datenbank geführt werden, können ihre Schlachtkühe als QS-Tiere vermarktet werden.
Die QS-Schlachtbetriebe sind verpflichtet, bei jeder Anlieferung in der QS-Datenbank die Lieferberechtigung des landwirtschaftlichen Betriebes zu überprüfen.
Quelle: Bonn [ QS ]