Die Nutzung der QS-Salmonellendatenbank ist nun auch für Nicht-QS-Systemteilnehmer möglich. Dies hat der Fachbeirat Rind- und Kalbfleisch, Schweinefleisch in seiner Sitzung am 24. Januar 2008 beschlossen.

Die Nutzung der QS-Salmonellendatenbank ist nun auch für Nicht-QS-Systemteilnehmer möglich. Dies hat der Fachbeirat Rind- und Kalbfleisch, Schweinefleisch in seiner Sitzung am 24. Januar 2008 beschlossen.

Danach können Nicht-QS-Systemteilnehmer (z.B. Schweinemäster oder Metzgereien ohne QS-Zertifizierung, Tierärzte, Schweinegesundheitsdienste) in der QS-Salmonellendatenbank geführt werden und alle Funktionen der Datenbank nutzen, sofern sie eine Verpflichtungserklärung abgegeben haben. Mit dieser Verpflichtungserklärung, die Landwirte mit einem QS-Bündler, andere Marktbeteiligte direkt mit QS abschließen, verpflichten sich alle Beteiligten zu einer einheitlichen Vorgehensweise.

Die Verpflichtungserklärung umfasst im Wesentlichen folgende Anforderungen:

  • Anerkennung des QS-Leitfadens Salmonellenmonitoring
  • vollständige und korrekte Weitergabe der Stammdaten an den Bündler
  • vollständige und gleichmäßige Beprobung des Betriebes
  • Untersuchung der Proben nur in QS-anerkannten Laboren
  • Entnahme von Blutproben nur durch QS-anerkannte Tierärzte
  • Anerkennung Probenentnahmeplan und Kategorisierung nach Vorgaben QS
  • Anerkennung der Sperrung von der Nutzung der Datenbank bei bestätigten Abweichungen

Mit der Öffnung der QS-Salmonellendatenbank erhalten die QS-Schlachtbetriebe die Möglichkeit, die Schweine-Salmonellen-Verordnung nach der gleichen und unbürokratischen Vorgehensweise auch in Nicht-QS-Betrieben umzusetzen.

Quelle: Bonn [ QS ]

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