Unternehmen der Ernährungsindustrie werden teilweise vom Handel dazu aufgefordert, auch ihre Herstellermarken bei bestimmten Betreibern dualer Systeme zu lizenzieren. Bislang sind diese Vorgaben nur aus dem Bereich der Handelsmarken bekannt.

Unternehmen der Ernährungsindustrie werden teilweise vom Handel dazu aufgefordert, auch ihre Herstellermarken bei bestimmten Betreibern dualer Systeme zu lizenzieren. Bislang sind diese Vorgaben nur aus dem Bereich der Handelsmarken bekannt.

Aus Sicht der BVE ist die Ausweitung auf den Bereich der Herstellermarken weder mit der aktuellen noch der bevorstehenden novellierten Fassung der Verpackungsverordnung vereinbar.

Der Grundsatz der Produktverantwortung bedingt, dass bereits nach geltender Rechtslage die Erstinverkehrbringer verpflichtet und berechtigt sind, für eine rechtmäßige Verpackung ihrer Produkte sowie eine entsprechende Rücknahme und Verwertung dieser Behältnisse Sorge zu tragen.

Die bevorstehende Novelle der Verpackungsverordnung, die voraussichtlich im Januar 2009 in Kraft treten wird, regelt dies ausdrücklich. Es obliegt danach ausdrücklich den Herstellern und Vertreibern, die mit Ware befüllte Verkaufsverpackungen erstmals in Verkehr bringen, entsprechende Lizenzierungen vorzunehmen. Die ursprünglich im Novellierungsentwurf vorgesehene Möglichkeit, im Wege von Vereinbarungen Ausnahmen, wie z. B. Handelslizenzierungen vorzunehmen, wurde vom Bundesrat verworfen.

Quelle: Berlin [ bve ]

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