Am Tag der Arbeit ist es soweit: Nach mehreren Anläufen wird am 1. Mai 2008 das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation, kurz Verbraucherinformationsgesetz (VIG), in Kraft treten. "Bis heute weiß noch niemand von uns, wie sich das VIG in der Praxis entwickelt", so Rechtsanwalt Michael Welsch auf einer Veranstaltung des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) in Bonn. Sicher ist, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher nun mehr Informationsrechte haben. Sie können sich ab Mai bei den zuständigen Behörden gezielt über Kennzeichnung, Herkunft, Beschaffenheit und Verwendung von Lebensmitteln, einschließlich Zusatzstoffen, Futtermitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen informieren. Dafür werden im Regelfall Gebühren erhoben. Weiterhin können sich interessierte Bürger Informationen zu den Gefahren und Risiken von Lebensmitteln sowie zu lebensmittelrechtlichen Verstößen einholen. Im letzteren Fall ist die Auskunft kostenfrei. Neu ist auch, dass Behörden bei Bedarf Produkt- und Herstellername nennen können. Einen entsprechenden schriftlichen Antrag kann jeder stellen. Die Behörden müssen jedoch keine Auskunft erteilen, wenn es sich zum Beispiel um Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse handelt, wenn sich nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen ergeben oder die Informationen vor mehr als fünf Jahren entstanden sind.

Am Tag der Arbeit ist es soweit: Nach mehreren Anläufen wird am 1. Mai 2008 das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation, kurz Verbraucherinformationsgesetz (VIG), in Kraft treten. "Bis heute weiß noch niemand von uns, wie sich das VIG in der Praxis entwickelt", so Rechtsanwalt Michael Welsch auf einer Veranstaltung des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) in Bonn. Sicher ist, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher nun mehr Informationsrechte haben. Sie können sich ab Mai bei den zuständigen Behörden gezielt über Kennzeichnung, Herkunft, Beschaffenheit und Verwendung von Lebensmitteln, einschließlich Zusatzstoffen, Futtermitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen informieren. Dafür werden im Regelfall Gebühren erhoben. Weiterhin können sich interessierte Bürger Informationen zu den Gefahren und Risiken von Lebensmitteln sowie zu lebensmittelrechtlichen Verstößen einholen. Im letzteren Fall ist die Auskunft kostenfrei. Neu ist auch, dass Behörden bei Bedarf Produkt- und Herstellername nennen können. Einen entsprechenden schriftlichen Antrag kann jeder stellen. Die Behörden müssen jedoch keine Auskunft erteilen, wenn es sich zum Beispiel um Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse handelt, wenn sich nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen ergeben oder die Informationen vor mehr als fünf Jahren entstanden sind.

Jeder Antrag zieht ein komplexes Verwaltungsverfahren nach sich: Das betroffene Unternehmen muss angehört werden, wenn es sich um personenbezogene Daten handelt, um Daten, die als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gekennzeichnet sind oder um Informationen, die vor dem 1. Mai 2008 entstanden sind. In diesem Fall verlängert sich die Bearbeitungsfrist von einem auf höchstens zwei Monate. Ein weiterer Knackpunkt liegt im § 5 des Gesetzestextes: Denn obwohl die Bürger Anspruch auf alle vorhandenen Informationen haben, sind die Behörden nicht verpflichtet, die inhaltliche Richtigkeit der Informationen zu überprüfen. "Man sagt etwas mit bestem Gewissen und damit muss der Verbraucher leben", stellte Regierungsdirektor Donald Jesse-Allgöwer vom Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg klar. Zweifel an der Richtigkeit muss die Behörde allerdings mitteilen. "Das könnte bedeuten, dass es künftig eine Art Beipackzettel zum Gebrauch der Information gibt", führte Jesse-Allgöwer aus. Zurzeit kann man also gespannt darauf warten, welchen Ball das VIG ins Rollen bringt.

Quelle: Bonn [ Barbara Zimny + Gesa Maschkowski - aid ]

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