Private Lagerhaltung für Schweinefleisch beschlossen

Die EU-Kommission hat wegen der schwierigen Marktlage Beihilfen für die private Lagerhaltung von Schweinefleisch beschlossen. In der Sitzung des Verwaltungsausschusses Schweinefleisch am Mitte Dezember in Brüssel stimmten nur Deutschland und Dänemark gegen diese Maßnahme, die Niederlande und Luxemburg enthielten sich der Stimme. Die von mehreren Ländern ins Spiel gebrachte Gewährung von Exporterstattungen stieß bei der Kommission auf Ablehnung. „Angesichts der WTO-Verhandlungen und internationaler Handelsstreitigkeiten hätte die Einführung von Exportsubventionen aus politischen Gründen keine Chance auf Verwirklichung", hieß es aus Kreisen der Delegation.

Anträge für die private Lagerhaltung sollen ab dem 22. Dezember bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gestellt werden können. Hinsichtlich der Ausgestaltung entsprechen die Regularien für die Private Lagerhaltung denjenigen, die vor einem Jahr beschlossen wurden. Das heißt, die Lagerzeit für die einzelnen Teilstücke beträgt in der Regel zwischen drei und fünf Monaten, die Beihilfesätze für die einzelnen Teilstücke blieben unverändert und die Maßnahme ist zeitlich nicht befristet. Eine Exportverpflichtung für die eingelagerte Ware besteht nicht.

Private Lagerhaltung für Schweinefleisch beschlossen

Die EU-Kommission hat wegen der schwierigen Marktlage Beihilfen für die private Lagerhaltung von Schweinefleisch beschlossen. In der Sitzung des Verwaltungsausschusses Schweinefleisch am Mitte Dezember in Brüssel stimmten nur Deutschland und Dänemark gegen diese Maßnahme, die Niederlande und Luxemburg enthielten sich der Stimme. Die von mehreren Ländern ins Spiel gebrachte Gewährung von Exporterstattungen stieß bei der Kommission auf Ablehnung. „Angesichts der WTO-Verhandlungen und internationaler Handelsstreitigkeiten hätte die Einführung von Exportsubventionen aus politischen Gründen keine Chance auf Verwirklichung", hieß es aus Kreisen der Delegation.

Anträge für die private Lagerhaltung sollen ab dem 22. Dezember bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gestellt werden können. Hinsichtlich der Ausgestaltung entsprechen die Regularien für die Private Lagerhaltung denjenigen, die vor einem Jahr beschlossen wurden. Das heißt, die Lagerzeit für die einzelnen Teilstücke beträgt in der Regel zwischen drei und fünf Monaten, die Beihilfesätze für die einzelnen Teilstücke blieben unverändert und die Maßnahme ist zeitlich nicht befristet. Eine Exportverpflichtung für die eingelagerte Ware besteht nicht.

In Kommissionskreisen ging man davon aus, dass durch die Maßnahme rund 80.000 Tonnen Schweinefleisch kurzfristig vom Markt genommen werden, was das EU-Budget mit 30 Millionen Euro belasten könnte. Bei der letzten Aktion wurden Kontrakte über 112.000 Tonnen abgeschlossen, was zu Kosten in Höhe von 41 Millionen Euro führte.

Quelle: Bonn [ zmp ]

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