Bericht über die Tagung des Rates für Landwirtschaft und Fischerei am 17., 18. und 19. Dezember 2003 in Brüssel
Der Überblick Teil I: Landwirtschaft Reformvorschläge zu Tabak, Baumwolle, Olivenöl und Hopfen Registrierung von Schafen und Ziegen Schutz der Tiere beim Transport Futtermittel- und Lebensmittelkontrollen Höchstwerte für Pestizidrückstände Europäischer Aktionsplan für Biolebensmittel und den Biolandbau Teil II: Fischerei Wiederaufbaupläne für Kabeljau und Seehecht Festlegung von Fangmengen und Quoten für 2004 Orientierungspreise für 2004 Genaueres Teil I: LandwirtschaftIm Mittelpunkt des agrarpolitischen Teils der Ratstagung stand eine Orientierungsdebatte über die Reformvorschläge für Tabak, Baumwolle, Olivenöl und Hopfen.
Bericht über die Tagung des Rates für Landwirtschaft und Fischerei am 17., 18. und 19. Dezember 2003 in Brüssel
Der Überblick
Teil I: Landwirtschaft
- Reformvorschläge zu Tabak, Baumwolle, Olivenöl und Hopfen
- Registrierung von Schafen und Ziegen
- Schutz der Tiere beim Transport
- Futtermittel- und Lebensmittelkontrollen
- Höchstwerte für Pestizidrückstände
- Europäischer Aktionsplan für Biolebensmittel und den Biolandbau
Teil II: Fischerei
- Wiederaufbaupläne für Kabeljau und Seehecht
- Festlegung von Fangmengen und Quoten für 2004
- Orientierungspreise für 2004
Genaueres
Teil I: Landwirtschaft
Im Mittelpunkt des agrarpolitischen Teils der Ratstagung stand eine Orientierungsdebatte über die Reformvorschläge für Tabak, Baumwolle, Olivenöl und Hopfen.
Der Rat einigte sich über die Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen.
Die Präsidentschaft informierte über den Stand der Beratungen bei den Vorschlägen zur Novelle der Tiertransport-Richtlinie, zu den amtlichen Futtermittel- und Lebensmittelkontrollen und zur Neuregelung der Höchstwerte für Pestizidrückstände in Lebensmitteln.
Der Rat nahm im sog. A-Punktverfahren Schlussfolgerungen zum geplanten EU-Aktionsplan über Öko-Lebensmittel und den Öko-Landbau an.
I. Reformvorschläge zu Tabak, Baumwolle, Olivenöl und Hopfen
Der Rat führte eine ausführliche Aussprache zu den Reformvorschlägen der Kommission zu Tabak, Baumwolle, Olivenöl und Hopfen.
Kommissar Fischler betonte, dass sich die Vorschläge auf die Grundprinzipien der Agrarreform vom vergangenen Juni stützten und den Mitteilungen vom September dieses Jahres entsprächen. In erster Linie sollten die Beihilfen von der Produktion entkoppelt und der Strukturwandel in den betroffenen Regionen finanziell abgefedert werden. Außerdem seien bei Baumwolle und Olivenöl zusätzliche Maßnahmen zur Qualitätssteigerung vorgesehen. Speziell bei Tabak solle in den ersten Jahren ein Teil der Mittel in die Verbraucherinformation fließen, um über die Gefahren des Rauchens aufzuklären.
Deutschland unterstützte die Kommissionsvorschläge. Damit würde die grundlegende Neuausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik vom Juni dieses Jahres fortgesetzt. Die Vorschläge orientierten sich an den Prinzipien der Nachhaltigkeit, Marktorientierung und mehr Wettbewerb. Sie seien auch deswegen notwendig, weil sie im Hinblick auf Tabak dazu beitragen würden, den Widerspruch zwischen Agrar- und Gesundheitspolitik aufzulösen, und weil sie bei Baumwolle Signale für die Umwelt und den Welthandel setzten.
Die Vorschläge bedürften jedoch noch an einigen Stellen der Nachbesserung: So sollten die Beihilfen bei Baumwolle und Olivenöl nicht wie vorgeschlagen zu 60 %, sondern - ähnlich wie bei anderen pflanzlichen Erzeugnissen - zu mindestens 75 % entkoppelt werden. Im Gegenzug sollte die Umstrukturierung über die 2. Säule weiter forciert werden. Angesichts des hohen Subventionsniveaus bei all diesen Kulturen sollte geprüft werden, ob nicht deutlich mehr Finanzmittel als vorgesehen eingespart werden könnten.
Bei Hopfen kann Deutschland, dessen Anteil über 80 % der EU-Hopfenproduktion beträgt, den vorgeschlagenen Entkopplungssatz akzeptieren. Deutschland begrüßte die Möglichkeit, auf nationaler Ebene 25 % der Beihilfe gekoppelt zu halten, bedauerte aber, dass der Vorschlag bislang nicht die Möglichkeit eines Einbehalts zugunsten der Erzeugergemeinschaften vorsehe. Im Gleichklang mit den übrigen Reformvorhaben sollten diese 25 % als nationaler Ergänzungsbetrag zugeteilt werden, um damit - wie bisher - die Qualitätssicherung, Forschung und Vermarktungsförderung durch die Erzeugergemeinschaften zu finanzieren. Außerdem müssten die im Rahmen des Sonderprogramms dauerhaft gerodeten Hopfenflächen in die Berechnung des Referenzbetrages einfließen.
Die Vorschläge der Kommission zu Tabak wurden von den Mitgliedstaaten unterschiedlich bewertet. Die Erzeugerländer sprachen sich gegen den vorgeschlagenen Entkopplungssatz und gegen die Umschichtung eines Teils der Mittel in die 2. Säule aus. Eine große Mehrheit der Mitgliedstaaten unterstützte - wie Deutschland - den Reformvorschlag der Kommission. Auch bei Olivenöl und Baumwolle wandten sich die Erzeugerländer gegen die Kommissionsvorschläge. Sie forderten bei Baumwolle einen geringeren Entkopplungssatz. Ferner sprachen sie sich gegen die vorgesehene Absenkung der förderfähigen Anbauflächen aus und lehnten eine Umschichtung der Mittel in die 2. Säule ab. Bei Olivenöl forderten die Erzeugerländer eine flexible Regelung bei der Entkoppelung.
II. Registrierung von Schafen und Ziegen
Der Rat einigte sich über den Kompromissvorschlag der Präsidentschaft zur Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen.
Deutschland stimmte dem Kompromissvorschlag des Vorsitzes zu. Die Neuregelung verbessere das Kennzeichnungs- und Registrierungssystem und beseitige die Defizite, die bei der letzten MKS-Krise insbesondere bezüglich der Rückverfolgung aufgetreten seien.
Insgesamt konnte Deutschland erreichen, dass - im Gegensatz zum ursprünglichen Vorschlag - bei der Einzeltierkennzeichnung zwischen Zucht- und Schlachttieren differenziert wird und dass die allgemeine Einführung der elektronischen Kennzeichnung erst zum 01.01.2008 erfolgt. Tierverbringungen müssen in der elektronischen Datenbank erst ab diesem Zeitpunkt erfasst werden. Außerdem sind Ausnahmeregelungen für Mitgliedstaaten mit zahlenmäßig kleinen Schaf- oder Ziegenbeständen vorgesehen.
III. Schutz der Tiere beim Transport
Bei der Novelle zur Tiertransport-Richtlinie berichtete der Vorsitz über die erzielten Fortschritte bei den bisherigen Beratungen.
Deutschland betonte, dass bessere Bedingungen für Tiere beim Transport eines der zentralen Anliegen des Tierschutzes seien. Der Tiertransport bleibe für ganz Europa ein wichtiges Thema, das nach wie vor eine breite politische Dimension habe. Der Vorschlag zur Novelle der Tiertransport-Richtlinie gehe in die richtige Richtung. Dies gelte insbesondere für die Verringerung der Transportdauer auf 9 Stunden, den Verzicht auf das Ent- und Beladen während der Ruhepausen, das Transportverbot für junge und trächtige Tiere sowie die verschärften Vorschriften für Langstreckentransporte.
Dennoch bedürfe der Vorschlag noch Nachbesserungen, insbesondere bei den Schlachttiertransporten, die generell auf 8 Stunden begrenzt werden sollten. Bei den Zucht- und Nutztieren sei es wichtig, dass vor Langstrecken-Transporten amtstierärztliche Kontrollen durchgeführt würden. Nur so lasse sich feststellen, ob die vorgesehenen Tiere auch tatsächlich die Voraussetzungen erfüllten, längere Transporte unbeschadet zu überstehen. Zudem müssten noch einige Bestimmungen über die Transportbedingungen und die Durchführung von Kontrollen verbessert werden.
IV. Futtermittel- und Lebensmittelkontrollen
Beim Vorschlag über amtliche Futtermittel- und Lebensmittelkontrollen berichtete der Vorsitz über den Stand der Beratungen. Eine Aussprache über den Vorschlag fand nicht statt.
Kommissar Byrne begrüßte die bislang erzielten Fortschritte bei den Beratungen. Er betonte nachdrücklich, dass der Vorschlag auf die Ankündigung der Kommission im Weißbuch zur Lebensmittelsicherheit zurückgehe und darauf abziele, einheitliche Regelungen für die Kontrollen in den Bereichen Nahrungs- und Futtermittel sowie Tiergesundheit und Tierschutz zu schaffen. Einzelheiten bei der Ausgestaltung der Kontrollregelungen bedürften aber noch einer eingehenden Beratung auf Fachebene.
V. Höchstwerte für Pestizidrückstände
Auch beim Vorschlag über Höchstwerte für Pestizidrückstände in Lebensmitteln gab der Vorsitz nur einen Bericht über den Stand der Beratungen.
Der Vorschlag der Kommission, der vier geltende Ratsrichtlinien über die Festsetzung von Höchstgehalten an Rückständen von Pestiziden in Erzeugnissen tierischem und pflanzlichen Ursprungs konsolidiert, ist auf Arbeitsebene bereits intensiv beraten worden. Es bedarf aber noch weiterer Verhandlungen.
VI. Europäischer Aktionsplan für Biolebensmittel und den Biolandbau
Der Rat verabschiedete ohne Aussprache (sog. A-Punkt-Verfahren) Schlussfolgerungen zu dem geplanten Europäischen Aktionsplan für ökologisch erzeugte Lebensmittel und den ökologischen Landbau. Damit will der Rat dem für Mai 2004 angekündigten Aktionsplan weitere Impulse geben. Ziel des Aktionsplans soll es sein, das Wachstum des Biolandbaus zu fördern und ihn zu einem Aushängeschild nachhaltiger Landwirtschaft in Europa zu machen.
Teil II: Fischerei
Zusammenfassung
Nach mehrtägigen, intensiven, durch bilaterale Gespräche unterbrochenen Verhandlungen einigte sich der Rat auf die Einführung von Wiederaufbaupläne für Kabeljau und nördlichen Seehecht. Zudem legte er - gegen die Stimmen von Deutschland und Schweden - die Gesamtfangmengen (TACs) und Quoten für das Jahr 2004 fest.
Der Rat einigte sich ferner auf die Orientierungspreise von Fischereierzeugnisse für das Wirtschaftsjahr 2004.
I. Wiederaufbaupläne für Kabeljau und Seehecht
Der Rat einigte sich nach schwierigen Verhandlungen auf die von Deutschland seit langem geforderten Wiederauffüllungspläne für die Bestände von Kabeljau und nördlichem Seehecht. Damit wurden mehrjährige Maßnahmen beschlossen, um die besonders beim Kabeljau desolaten Bestände wieder auf ein Niveau zu bringen, das eine ökologisch verträgliche Fischerei zulässt.
Beim Kabeljau sehen die beschlossenen Pläne Maßnahmen vor, um die Fangmengen so zu reduzieren, dass ein jährlicher Aufbau der Biomasse von 30 % gewährleistet wird. Durch eine einfache und effiziente Fangaufwandsregelung soll der Druck auf die Bestände verringert werden. Verschärfte Kontrollmaßnahmen sollen zur Einhaltung der Bewirtschaftungsauflagen beitragen. Der Wiederauffüllungsplan für den nördlichen Seehecht sieht vom Grundsatz her ähnliche Maßnahmen vor, geht aber angesichts der nicht so dramatischen Verfassung des Bestandes bei den konkreten Regelungen nicht so weit.
Deutschland stimmte dem Kompromissvorschlag zu, weil die mehrjährigen Aufbaupläne der Einstieg in eine nachhaltige Ressourcenbewirtschaftung seien und sie die Möglichkeit beinhalten, der Fischereiwirtschaft klare ökonomische Perspektiven zu bieten. Die beschlossenen Fangaufwandsregelungen berücksichtigten eine Reihe deutscher Forderungen. Zudem werde durch die gemeinsame Erklärung von Rat und Kommission die Möglichkeit geschaffen, die Grundprinzipien der mehrjährigen Wiederauffüllungspläne sowohl auf andere Fischarten als auch auf weitere Fischereizonen auszudehnen.
II. Festlegung von Fangmengen und Quoten für 2004
Der Rat einigte sich auf einen Kompromiss des Vorsitzes und der Kommission über die Fangquoten im Jahre 2004 und legte damit sowohl für die Fischerei in den EU-Gewässern als auch in den Gewässern von Drittstaaten und im internationalen Bereich die Gesamtfangmengen fest. Deutschland und Schweden lehnten den Kompromiss ab.
Für Deutschland war wichtig, dass bei der Festlegung der Fangmengen und Quoten für 2004 den wissenschaftlichen Empfehlungen entsprochen und den notwendigen Wiederaufbaumaßnahmen für Kabeljau und Seehecht Rechnung getragen werde. Die Ziele der Wiederauffüllungspläne können nur erreicht werden, wenn auch die Höhe der Fangmengen und Quoten, zumindest bei den gefährdeten Fischbeständen, sich diesen Vorgaben unterordnen. Der Kompromissvorschlag von Präsidentschaft und Kommission entsprach dieser Zielsetzung nicht. Insbesondere durch die Quotenerhöhung bei den Beifangarten von Kabeljau, z. B. b ei Schellfisch und Scholle, erhöht sich der Druck auf die Kabeljaubestände. Die teilweise gegenüber 2003 noch erhöhten Fangmengen bei Seehecht, Scholle und Seezunge wirken der Zielsetzung des Bestandsaufbaues entgegen.
III. Orientierungspreise für 2004
Der Rat stimmte dem Kompromissvorschlag der Präsidentschaft zur Festsetzung der Orientierungspreise für bestimmte Fischereierzeugnisse ohne Aussprache zu. Die jährlich festzulegenden Orientierungspreise bilden die Bezugsgröße für die von der Kommission festgeschriebenen Rücknahme- und Referenzpreise und wirken sich über den Rücknahmepreis auf die Höhe des finanziellen Ausgleichs für eventuelle Rücknahmen aus.
Deutschland stimmte dem Kompromissvorschlag zu, da er ausgewogen sei und hinreichend die Marktentwicklung berücksichtige. Die Orientierungspreise werden keine Auswirkungen auf die Verbraucherpreise haben.
Quelle: Brüssel [ bmvel ]