Staatssekretär setzt Bundesländern Frist für Übermittlung der Daten
Der Staatssekretär im Bundesverbraucherministerium, Alexander Müller, hat gefordert, dass alle BSE-Tests korrekt und penibel durchgeführt werden müssen. Die Bundesländer müssten eine sorgfältige Kontrolle der gesetzlich vorgeschriebenen Tests sicherstellen. "Die Bundesländer müssen die Liste der unklaren Fälle generalstabsmäßig abarbeiten und bei Verstößen gegen die Test-Pflicht unverzüglich einschreiten. Wenn der vorgeschriebene Test nicht durchgeführt wurde, ist das Fleisch nicht verkehrsfähig. Ich habe die Bundesländer aufgefordert, mir bis heute Abend die entsprechenden Daten zu Verfügung zu stellen".Die Bundesländer hatten im vergangenen November einen Abgleich zwischen den bei der zentralen Rinderdatenbank vorliegenden Daten mit den BSE-Tests vorgenommen. Daraus ergab sich, dass bei ca. 0,6 Prozent der knapp 3 Millionen BSE-Tests Unklarheiten vorlagen. [Bericht hierzu] Der größte Teil der über 10.000 unklaren Fälle ließ sich auf Eingabefehler, wie z.B. Fehler bei Namen oder Anschrift des Landwirts oder Zahlendreher in der Ohrmarkennummer, zurückführen. Am 23. Dezember hat das Bundesverbraucherministerium die Bundesländer um Überprüfung der Einzelfälle und um Übermittlung der entsprechenden Daten bis zum 29. Dezember gebeten.
Staatssekretär setzt Bundesländern Frist für Übermittlung der Daten
Der Staatssekretär im Bundesverbraucherministerium, Alexander Müller, hat gefordert, dass alle BSE-Tests korrekt und penibel durchgeführt werden müssen. Die Bundesländer müssten eine sorgfältige Kontrolle der gesetzlich vorgeschriebenen Tests sicherstellen. "Die Bundesländer müssen die Liste der unklaren Fälle generalstabsmäßig abarbeiten und bei Verstößen gegen die Test-Pflicht unverzüglich einschreiten. Wenn der vorgeschriebene Test nicht durchgeführt wurde, ist das Fleisch nicht verkehrsfähig. Ich habe die Bundesländer aufgefordert, mir bis heute Abend die entsprechenden Daten zu Verfügung zu stellen".Die Bundesländer hatten im vergangenen November einen Abgleich zwischen den bei der zentralen Rinderdatenbank vorliegenden Daten mit den BSE-Tests vorgenommen. Daraus ergab sich, dass bei ca. 0,6 Prozent der knapp 3 Millionen BSE-Tests Unklarheiten vorlagen. [Bericht hierzu] Der größte Teil der über 10.000 unklaren Fälle ließ sich auf Eingabefehler, wie z.B. Fehler bei Namen oder Anschrift des Landwirts oder Zahlendreher in der Ohrmarkennummer, zurückführen. Am 23. Dezember hat das Bundesverbraucherministerium die Bundesländer um Überprüfung der Einzelfälle und um Übermittlung der entsprechenden Daten bis zum 29. Dezember gebeten.
Das Bundesverbraucherministerium hat am 2. Januar die Länder erneut auf die Dringlichkeit der Angelegenheit hingewiesen und am 6. Januar die Daten bis 7. Januar Dienstschluss angefordert.
Quelle: Berlin [ bmvel ]