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Der Kampf Deutschlands gegen den Import dänischer Eber zwischen 1993 und 1998 könnte für die Bundesrepublik teuer werden. In einem Urteil vom 30. 01. 2004 gab das Landgericht Bonn den klagenden Dänen teilweise recht und eröffnet damit möglicher weise einen Anspruch auf 70 Millionen Euro Schadensersatz.Dass Deutschland mit seinem Verbot gegen EU-Recht verstoßen habe, verkündete 1998 der Europäische Gerichtshof in Luxemburg in einem von der Europäischen Kommission angestrengten Vertragsverletzungsverfahren. Um die deutschen Verbraucher vor dem typischen Ebergeruch geschlechtsreifer männlicher Mastschweine zu schützen, verlangten die deutschen Behörden andere Kontrollen als die EU vorgesehen hatte. Den Dänen verpatzte die deutsche Starrköpfigkeit ein gerade gestartetes Programm mit der Mast unkastrierter Eber. Die Folgekosten für die daraus erfolgten Maßnahmen wollten die Dänen erstattet sehen; sie errechneten ca. 120 Millionen Euro plus einer angemessenen Verzinsung. Das Bonner Landgericht erkannte die Ansprüche grundsätzlich an, ging jedoch davon aus, ein Teil davon verjährt sei, so dass „nur“ rd. 70 Millionen Euro als Entschädigung zurechtfertign seien.
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Der Kampf Deutschlands gegen den Import dänischer Eber zwischen 1993 und 1998 könnte für die Bundesrepublik teuer werden. In einem Urteil vom 30. 01. 2004 gab das Landgericht Bonn den klagenden Dänen teilweise recht und eröffnet damit möglicher weise einen Anspruch auf 70 Millionen Euro Schadensersatz.Dass Deutschland mit seinem Verbot gegen EU-Recht verstoßen habe, verkündete 1998 der Europäische Gerichtshof in Luxemburg in einem von der Europäischen Kommission angestrengten Vertragsverletzungsverfahren. Um die deutschen Verbraucher vor dem typischen Ebergeruch geschlechtsreifer männlicher Mastschweine zu schützen, verlangten die deutschen Behörden andere Kontrollen als die EU vorgesehen hatte. Den Dänen verpatzte die deutsche Starrköpfigkeit ein gerade gestartetes Programm mit der Mast unkastrierter Eber. Die Folgekosten für die daraus erfolgten Maßnahmen wollten die Dänen erstattet sehen; sie errechneten ca. 120 Millionen Euro plus einer angemessenen Verzinsung. Das Bonner Landgericht erkannte die Ansprüche grundsätzlich an, ging jedoch davon aus, ein Teil davon verjährt sei, so dass „nur“ rd. 70 Millionen Euro als Entschädigung zurechtfertign seien.
Beide Seiten haben am 30.01. angekündigt, in die zweite Instanz zu gehen: die Deutschen, weil sie nicht zahlen wollen und die Dänen, weil Sie die Festsetzung der Verjährung nicht akzeptieren.
(AZ 1 O 459/00)
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Quelle: Bonn [ Thomas Pröller ]