Die Stiftung Deutsche Depressionshilfe begrüßt die Pläne von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen für eine Initiative zum besseren psychischen Arbeitsschutz. Prof. Dr. Ulrich Hegerl, Vorstandsvorsitzender der Stiftung Deutsche Depressionshilfe, schätzt dabei konkrete Handlungsleitfäden für Unternehmen als wirkungsvoller ein als weitere gesetzliche Regelungen. Vorbildcharakter könnten die Leitfäden für Alkoholerkrankungen am Arbeitsplatz haben.

Der am 29. Januar angekündigten Informationsveranstaltung zur psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz in Berlin, zu der Frau von der Leyen Vertreter der Arbeitgeber, Gewerkschaften und gesetzlichen Unfallversicherung eingeladen hat, geht eine Diskussion voraus, die die IG Metall im Sommer des vergangenen Jahres mit der Forderung nach einer Anti-Stress-Verordnung befeuerte. Ende 2012 wurden die Begriffe „psychische Belastungen“ und „psychische Gesundheit“ ins Arbeitsschutzgesetz aufgenommen – womit zugleich eine Vorsorgepflicht der Arbeitgeber verbunden ist. Der Konferenz der Arbeits- und Sozialminister ASMK der Länder geht das nicht weit genug – sie hat Ende November die Bundesregierung zu einer Rechtsverordnung zum Schutz vor Gefährdung durch psychische Belastungen am Arbeitsplatz aufgefordert.

Die Stiftung Deutsche Depressionshilfe begrüßt die Pläne von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen für eine Initiative zum besseren psychischen Arbeitsschutz. Prof. Dr. Ulrich Hegerl, Vorstandsvorsitzender der Stiftung Deutsche Depressionshilfe, schätzt dabei konkrete Handlungsleitfäden für Unternehmen als wirkungsvoller ein als weitere gesetzliche Regelungen. Vorbildcharakter könnten die Leitfäden für Alkoholerkrankungen am Arbeitsplatz haben.

Der am 29. Januar angekündigten Informationsveranstaltung zur psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz in Berlin, zu der Frau von der Leyen Vertreter der Arbeitgeber, Gewerkschaften und gesetzlichen Unfallversicherung eingeladen hat, geht eine Diskussion voraus, die die IG Metall im Sommer des vergangenen Jahres mit der Forderung nach einer Anti-Stress-Verordnung befeuerte. Ende 2012 wurden die Begriffe „psychische Belastungen“ und „psychische Gesundheit“ ins Arbeitsschutzgesetz aufgenommen – womit zugleich eine Vorsorgepflicht der Arbeitgeber verbunden ist. Der Konferenz der Arbeits- und Sozialminister ASMK der Länder geht das nicht weit genug – sie hat Ende November die Bundesregierung zu einer Rechtsverordnung zum Schutz vor Gefährdung durch psychische Belastungen am Arbeitsplatz aufgefordert.

Der Stiftungs-Vorstand und Direktor der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie in Leipzig, Prof. Dr. Ulrich Hegerl, erklärt dazu: „Wir begrüßen die Ausrichtung der Präventionsaktivitäten der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) auf den Schutz und die Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingter psychischer Belastung. Auch könnten die von IG Metall und der Konferenz der Arbeits- und Sozialminister der Länder geforderten zusätzlichen rechtlichen Verankerungen den Fahrtwind für den psychischen Arbeitsschutz tatsächlich erhöhen. Da es den Betrieben aber weder an Regelungen mangelt und sie dem Thema i. d. R. auch nicht ablehnend gegenüber stehen, sondern vor allem breites Wissen und fachlich- kompetente Unterstützung fehlen, halten wir die Erarbeitung von konkreten Handlungsleitfäden für die Unternehmen für eine wirkungsvollere Zielsetzung. Die GDA hat mit ihren Leitlinien zur Beratung und Überwachung bei psychischer Belastung am Arbeitsplatz bereits eine gute Basis geschaffen. Vorbildhaft könnten zudem hier die bereits bestehenden Handlungsleitfäden zur Alkoholabhängigkeit sein, auf deren Basis seit vielen Jahren Unternehmen mit Erfolg für den Bereich Alkoholerkrankungen am Arbeitsplatz spezielle, auf ihre Unternehmensbedingungen abgestimmte Betriebsvereinbarungen erarbeiten. Dieser Leitfaden sollte berücksichtigen, dass die meisten psychischen Erkrankungen am Arbeitsplatz nicht durch die Arbeit verursacht sind und Arbeit hinsichtlich psychischer Erkrankungen sogar protektiv wirken kann. Da psychische Erkrankungen bei Arbeitstätigen, ähnlich wie auch in der Allgemeinbevölkerung, sehr häufig sind, ist ein kompetenter Umgang der Betriebe mit den psychisch Erkrankten unabhängig von der Verursachung bedeutsam.“ Darüber hinaus gibt der Vorsitzende der Stiftung Deutsche Depressionshilfe zu bedenken: „Unter dem Begriff „psychische Erkrankung“ werden verschiedene Krankheiten wie z.B. Angststörungen, Zwangsstörungen, unipolare Depressionen, bipolare affektive Störungen, Schizophrenie, Alzheimer Demenz und Suchterkrankungen gefasst. Alle diese Erkrankungen unterscheiden sich sehr deutlich hinsichtlich Verursachung, Prävention und Therapie, sodass generelle Aussagen zu psychischer Gesundheit ganz allgemein schwierig sind. Deshalb ist eine Fokussierung der betrieblichen gesundheitsfördernden Maßnahmen zunächst auf die häufigste und wichtigste psychische Erkrankung Depression zu empfehlen. Hauptziel muss es sein, den Betroffenen rasch professionelle Hilfe zukommen zu lassen und durch Information und Aufklärung der Personalverantwortlichen dazu beizutragen, dass Missverständnisse im Umgang mit der Erkrankung Depression vermieden werden.“

Neben dem Aufbau einer betriebsinternen Atmosphäre, die einen offenen Umgang mit psychischen Problemen erlaubt, sei an folgende Maßnahmen zu denken:

  • Qualifizierung von Führungskräften, Personalverantwortlichen und Betriebsärzten,
  • Erstellung von Gesprächsleitfäden,
  • Aufbau von Hilfe-/Beratungsmöglichkeiten für Betroffene im Betrieb,
  • Mitarbeiter-Informationen inklusive Schulungs-/Seminarangebote.

Die Vorteile liegen seitens des Betriebs in der Vermeidung der durch Absentismus und Präsentismus entstehenden Kosten und seitens der psychisch Erkrankten in der Vermeidung von unnötigem Leiden durch raschere professionelle Behandlung.

Quelle: Leipzig [ Stiftung Deutsche Depressionshilfe ]

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