Am 16. Februar 2017 endet für die Unternehmen die Abgabefrist für den Lohnnachweis 2016. Das Besondere diesmal: Der Lohnnachweis muss sowohl in gewohnter Form auf Papier oder über Extranet bei der BGN eingereicht werden, als auch erstmal digital...

Am 16. Februar 2017 endet für die Unternehmen die Abgabefrist für den Lohnnachweis 2016. Das Besondere diesmal: Der Lohnnachweis muss sowohl in gewohnter Form auf Papier oder über Extranet bei der BGN eingereicht werden, als auch erstmal digital.

Für dieses neue, digitale UV-Meldeverfahren haben alle Unternehmen im Dezember von der BGN per Post Zugangsdaten erhalten. Diese Zugangsdaten brauchen sie, um einen sogenannten Abgleich der Unternehmensdaten (Stammdatenabgleich) durchzuführen. Das geschieht über ihr Entgeltabrechnungsprogramm und es ist der erste, unerlässliche Schritt zum digitalen Lohnnachweis.

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