Karlsruhe, 10. April 2018. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass illegal gemachte Aufnahmen - im Sinne des Verbrauchers und der Öffentlichkeit - im Fernsehen gezeigt werden dürfen. Zuletzt hatte MDR (Mitteldeutscher Rundfunk) Videos, in dem heimliche Aufnahmen aus Hühnerstählen gemacht wurden, verwendet...

Karlsruhe, 10. April 2018. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass illegal gemachte Aufnahmen - im Sinne des Verbrauchers und der Öffentlichkeit - im Fernsehen gezeigt werden dürfen. Zuletzt hatte MDR (Mitteldeutscher Rundfunk) Videos, in dem heimliche Aufnahmen aus Hühnerstählen gemacht wurden, verwendet. Die Videos haben Tierschützer gedreht und ins Netz gestellt. Es wurde überwiegend Geflügel aufgenommen. Damit werden Presserechte höher gewertet, als Rechte der Bauern, bzw. Züchter, bzw. Unternehmen.

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