Das Magazin „Stern“ berichtete in der Ausgabe vom 28. April 2011 über die Wiesenhof-Betriebsstätte in Möckern. Zu den Behauptungen, die in dem Artikel verbreitet werden, bezieht die WIESENHOF Geflügel-Kontor GmbH wie folgt Stellung:
Das Magazin „Stern“ berichtete in der Ausgabe vom 28. April 2011 über die Wiesenhof-Betriebsstätte in Möckern. Zu den Behauptungen, die in dem Artikel verbreitet werden, bezieht die WIESENHOF Geflügel-Kontor GmbH wie folgt Stellung:
Der „Stern“ schreibt von „Kontamination der Schlachtkörper mit Magen-Darm-Inhalt” und behauptet, 10 Prozent der geschlachteten Tiere seien verunreinigt:
Diese Aussage ist nachweislich falsch. Die Zahl der kontaminierten Tiere wird von den amtlichen Veterinären jeden Tag erhoben, da diese jedes geschlachtete Tier kontrollieren. Die kontaminierten Tiere werden von den amtlichen Veterinären aussortiert. In den vergangenen Monaten lag die Quote bei 0,14 Prozent. Diese Zahl stammt aus den amtlichen Protokollen der Amtsveterinäre. Hierüber wurde der Stern informiert.
Das Magazin kritisiert „Schwarzschimmelbefall durchgängig an Wand und Decke”. Ist das richtig?
Die Fotos im Stern, die den Befall von Schwarzschimmel dokumentieren sollen, stammen nicht – wie es der Stern behauptet – aus dem Schlachtbereich, sondern aus dem Abfallbereich. Der Abfallbereich wurde bereits in 2010 saniert. Die abgedruckten Bilder sind veraltet und stellen nicht den aktuellen Zustand dar.
Der Schwarzschimmelbefall trat in Einzelfällen an Deckenelementen auf und ist so weit entfernt. Schwarzschimmel entsteht meist immer wieder in feuchten Milieus. Tritt Schwarzschimmel auf, wird dieser sofort beseitigt.
Das Magazin wirft „Verstöße bei Fleischbeschau und Kühlung“ vor. Stimmt das?
Diese Aussage ist falsch. Es gibt unterschiedliche Auffassungen beim Fleischbeschau und der Kühlung, die gerade Gegenstand einer verwaltungsrechtlichen Klärung sind. Wir kühlen und frosten so schnell wie möglich auf eine Kerntemperatur von -18 °C.
Ist es richtig, dass die Schlachtmenge in Möckern überschritten wurde?
Die Schlachtmenge wird von Wiesenhof nicht überschritten. Den Vorwurf überhöhter Schlachtzahlen entkräftete die Staatsanwaltschaft. Die Behörde in Stendal stellte die Ermittlungen ein und gab den Fall an das Landesverwaltungsamt zurück.
Der Stern schreibt, dass „gegen das Unternehmen […] bereits Zwangsgelder in Höhe von mehreren Zehntausend Euro“ festgesetzt wurde.
Gegen Wiesenhof Möckern wurde kein Zwangs- oder Bußgeld vollstreckt. Das bestätigen mittlerweile die Behörden.
Stimmt es, dass frühere Protokolle und Berichte zu geringe Beschauzeiten und mangelhafte Kühlung beklagten?
Das stimmt nicht.
Ist es richtig, dass am Standort die Einhaltung des sogenannten Schwarz-Weiß-Prinzips nicht ordnungsgemäß umgesetzt wird?
Das Schwarz-Weiß-Prinzip wird eingehalten. Die Trennung zwischen den sensiblen Bereichen im Schlachthof kontrollieren wir und die amtlichen Veterinäre. Alle Mitarbeiter sind dazu verpflichtet, die nötigen Vorschriften einzuhalten.
Stimmt es, dass in den letzten zehn Jahren die Veterinäre über „hygienische Mängel bei stetig steigenden Schlachtmengen“ klagten?
Diese Aussage ist falsch. Bis April 2010 gab es von Seiten der Behörden keinerlei Beanstandungen. Es liegen uns bis heute keinerlei schriftliche oder mündliche Beanstandungen von Seiten der Behörden vor. Alle im vergangenen Jahr (April 2010) vom Landesverwaltungsamt und Landkreis Jerichower Land benannten Beanstandungen wurden vom Unternehmen auch umgehend abgestellt.
Der „Stern“ behauptet, Wiesenhof habe die Bandproduktion beim Besuch der Journalisten „auf 8.480 Tiere pro Stunde gedrosselt“.
Diese Aussage ist falsch. Wir beschönigen unsere Produktionsbedingungen nicht.
Im Artikel heißt es „Nie ist der Schlachthof in einem Zustand, den der EU-Zulassungsbescheid und die Gesetze vorschreiben“.
Die Wiesenhof Geflügelschlachterei in Möckern verfügte zu jedem Zeitpunkt über eine gültige EU-Zulassung.
„Separatorenfleisch“, das nach Russland geliefert wurde, sei mit Salmonellen belastet. Es heißt: „Das Fleisch aus Möckern taugte nicht zum Verzehr“.
Fakt ist: Alle Produkte von Wiesenhof sind sicher. Von ihnen ging und geht keine Gesundheitsgefährdung aus. Die Produkte aus Möckern sind nachweisbar frei von Salmonellen – das ist eine Voraussetzung, um beispielsweise nach Skandinavien exportieren zu dürfen.
Gibt es in der Schlachterei in Möckern Hygienemängel?
Während des Schlachtungsprozesses sind amtliche Tierärzte und Fachassistenten präsent, die sowohl die zur Schlachtung angelieferten Tiere als auch die Schlachtkörper mehrmals auf etwaige Verunreinigungen untersuchen. Eventuelle Verbesserungsvorschläge der amtlichen Tierärzte wurden und werden im Betrieb sofort umgesetzt. Darüber hinaus werden die Tiere, Schlachtkörper und Endprodukte mehrfach im Laufe des Produktionsprozesses mikrobiologischen Untersuchungen unterzogen. Die Laboruntersuchungen auf Salmonellenbestand und weitere Krankheitserreger erfolgen zwingend bei jedem Schlachttierbestand vor jeder Schlachtung, so dass eventuell an Salmonellen erkrankte Tiere nicht in den Schlachtungsprozess gelangen können. Durch modernste Technik, lückenlos stattfindende amtliche Untersuchungen und eigene Betriebskontrollen ist ein sicherer und hygienisch einwandfreier Produktionsprozess gewährleistet. Wiesenhof Möckern besitzt die Berechtigung für Exporte von Hähnchenfleisch u.a. nach Großbritannien und nach Skandinavien. Die Skandinavier haben eine Null-Toleranz bei Salmonellen, d. h. nur Salmonellen freie Ware darf dort in den Handel kommen.
Wird der Betrieb in Möckern nicht ausreichend kontrolliert?
Die Schlachterei wird rund um die Uhr kontrolliert: von eigenen Mitarbeitern, von unabhängigen Zertifizierungsfirmen, von amtlichen Veterinären und von den Kunden selbst. Bei Wiesenhof Möckern fanden in den vergangenen 12 Monaten 30 Audits statt – die jüngsten Kundenaudits am 18., 19. und 26. April 2011. Ausnahmslos alle hat das Unternehmen bestanden. Der Betrieb ist nach dem International Food Standard (IFS) und dem BRC-Standard (letzte Bewertung mit A*) zertifiziert. Außerdem unterliegt der Betrieb der ständigen Überwachung durch das zuständige Veterinäramt. Denn: Ohne Zustimmung der amtlichen Veterinärüberwachung darf keine Ware in den Handel ausgeliefert werden.
Quelle: Visbek [ Wiesenhof ]