Einstellung aller Verfahren nach §153a Strafprozessordnung / Vorzeitige Beendigung des über vier Jahre dauernden Rechtsstreits ohne Schuldspruch gegen Geldauflage / Kein Schuldnachweis und kein Schuldeingeständnis der Angeklagten mit Beendigung verbunden
Das Verfahren vor dem Landgericht Essen gegen die Firma Tönnies wurde am 17. August nach §153a der Strafprozessordnung eingestellt. Damit sind alle Verfahren gegen den Firmeninhaber Clemens Tönnies sowie die inzwischen noch neun leitenden Angestellten gegen Zahlung eines Geldbetrages beendet.
Einstellung aller Verfahren nach §153a Strafprozessordnung / Vorzeitige Beendigung des über vier Jahre dauernden Rechtsstreits ohne Schuldspruch gegen Geldauflage / Kein Schuldnachweis und kein Schuldeingeständnis der Angeklagten mit Beendigung verbunden
Das Verfahren vor dem Landgericht Essen gegen die Firma Tönnies wurde am 17. August nach §153a der Strafprozessordnung eingestellt. Damit sind alle Verfahren gegen den Firmeninhaber Clemens Tönnies sowie die inzwischen noch neun leitenden Angestellten gegen Zahlung eines Geldbetrages beendet.
"Wir haben seit langem auf eine solche Lösung hingewirkt. Wichtig ist zu betonen, dass mit dieser Beilegung weder ein Schuldnachweis geschweige denn ein Schuldeingeständnis eines der Beteiligten einhergegangen ist", sagt Tönnies-Rechtsanwalt Sven Thomas. "Es wurde im Laufe des Verfahrens immer wieder klar gestellt, dass sowohl Clemens Tönnies wie auch die leitenden Mitarbeiter unschuldig im Sinne der Anklage sind. An dieser Aussage halten wir weiter fest."
Die Beilegung des Rechtsstreits über vier Jahre nach Beginn der Untersuchungen war vor allem aus unternehmerischer Sicht notwendig und richtig. Die bereits über sechs Monate andauernde Hauptverhandlung war eine große psychische und physische Belastung für alle Beteiligten und eine Belastung für das Unternehmen. Über den gesamten Zeitraum hinweg waren wichtige Mitarbeiter und die Geschäftsführung nahezu jede Woche zeitlich sehr gebunden. Bei einem stark expandierenden Unternehmen wie Tönnies ist ein solcher wiederkehrender Ausfall der Unternehmensführung dauerhaft schwer zu kompensieren.
Entsprechend wurde aus Sicht des Unternehmens nun eine Beendigung des Verfahrens angestrebt, um einen langwierigen Prozess wie auch weitere Auseinandersetzungen in der Öffentlichkeit zu vermeiden. Mit der Einstellung nach §153a wurde eine befriedigende Lösung gefunden, die gleichzeitig sicherstellt, dass selbstverständlich für alle Beteiligten auch nach Beendigung des Verfahrens die Unschuldsvermutung gilt.
"Ich bin froh, dass dieses Kapitel endlich vorbei ist. Wir haben eine aus unserer Sicht akzeptable Lösung zur Beendigung gefunden. Ich habe immer betont, dass unser ganzes Handeln darauf ausgerichtet war und ist, im Interesse von Kunden und Verbrauchern erstklassige Produkte herzustellen. An dieser Tatsache hat auch der langwierige Prozess nichts geändert", erklärt Clemens Tönnies nach Beendigung des Verfahrens.
Soweit die Pressemitteilung aus dem Hause Tönnies. Das Landgericht Essen informiert über die Verfahrenseinstellung so:
Strafverfahren gegen Klemens Tönnies und sieben leitenden Mitarbeitern wird gegen hohe Geldauflagen eingestellt.
Die XXI. Strafkammer des Landgerichts Essen hat in dem heutigen Hauptverhandlungstermin angeboten, das Verfahren gegen Klemens Tönnies und sieben weitere Mitarbeiter des Konzerns nach § 153a Abs. 2 Strafprozessordnung gegen Zahlung von Geldauflagen vorläufig ein-zustellen. Die einzelnen Geldauflagen variieren von 30.000 Euro bei den Produktionsleitern bis zu 900.000 Euro bei dem Angeklagten Tönnies. Im Hinblick auf eine denkbare Unternehmensgeldbuße sieht der Vor-schlag vor, dass Klemens Tönnies als Gesellschafter eine weitere Zahlung von einer Millionen Euro leistet. Die Gesamtsumme der vorgeschlagenen Geldauflagen liegt bei 2,9 Millionen Euro.
Die Staatsanwaltschaft und die Angeklagten haben dem Vorschlag zu-gestimmt. Die entsprechende Beschlussfassung wird in den nächsten Tagen durch die Kammer erfolgen.
Die Geldzahlungen sollen teilweise der Landeskasse, zu erheblichen Teilen der Ostafrikahilfe und im Übrigen überregionalen Auflagenempfängern aus den Bereichen Medizin, Kultur, Kinder, Bildung und Umweltschutz zufließen.
Quelle: Essen [ Tönnies / LG Essen ]