Osnabrück (ots)- Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte einen 63-jährigen faktischen Geschäftsführer einer Firma der Fleischbranche aus dem Landkreis Osnabrück wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 14 Fällen und Steuerhinterziehung in vier Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten...
Osnabrück (ots)- Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte einen 63-jährigen faktischen Geschäftsführer einer Firma der Fleischbranche aus dem Landkreis Osnabrück wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 14 Fällen und Steuerhinterziehung in vier Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wurde für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
Wie die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück ermittelten, hat der Verurteilte Barauszahlungen für die Jahre 2012 und 2013 von Schwarzlöhnen mit fingierten Zahlungen und Scheinrechnungen verschleiert und somit Sozialversicherungs- und Lohnsteuerbeiträge nicht abgeführt. Dadurch ist den Sozialkassen ein Schaden von rund 320.000 Euro entstanden.
"Durch diese Vorgehensweise hat der Geschäftsführer nicht nur versucht, sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen, sondern auch einen Vorteil gegenüber dem Mitbewerbern innerhalb seiner Branche", so der Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück, Christian Heyer.
Das Urteil des Amtsgerichts Osnabrück ist rechtskräftig.
Der Leiter der Staatsanwaltschaft Osnabrück, Bernhard Südbeck, war Sachverständiger im Bundestag für das neue Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaf und begrüßt die Zielsetzung des Gesetzes, die Arbeitnehmer zu schützen.
Der kommissarische Leiter des Hauptzollamts Osnabrück, Dr. Thomas Möller, unterstreicht, dass sein Arbeitsbereich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit damit weitere Kontrollmöglichkeiten hat und mit verdachtsunabhängigen Kontrollen Missstände in der Fleischwirtschaft aufdeckt werden können.
Ein Großteil aller fleischverarbeitenden Betriebe bundesweit ist im Bezirk des Hauptzollamts Osnabrück ansässig.
Die Verfolgung krimineller Missstände in der Fleischwirtschaft ist ein besonderes Anliegen der Staatsanwaltschaft Osnabrück, da die Täter die wirtschaftliche Not der ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihrem eigenen wirtschaftlichen Vorteil ausnutzen. Durch das neue Gesetz zur Sicherung der Arbeitnehmer-rechte und die hervorragenden Möglichkeiten zur Vermögensabschöpfung sind den Strafverfolgungsbehörden zwei wirksame Instrumente zu einer effektiven Strafverfolgung in die Hand gegeben worden, sagte Oberstaatsanwalt Dr. Retemeyer, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Osnabrück.
Zusatzinformation
Am 25. Juli 2017 ist das Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft in Kraft getreten. Ziel dieses Gesetzes ist es, die Rechte und Ansprüche der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schützen sowie die Verhinderung von Umgehungen der Pflicht zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen durch die Beauftragung von Nachunternehmern in der Fleischwirtschaft. Somit sind der Finanzkontrolle Schwarzarbeit weitere Möglichkeiten zur Verfügung gestellt worden, um auf Missstände in der Fleischbranche zu reagieren.
Quelle: http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/121236/3709750