Für die Schlachtunternehmen im Verband der Fleischwirtschaft e.V. ist die Einhaltung des Tierschutzes eine zentrale Aufgabe. Die Betriebe haben in den zurückliegenden Jahren Forschungsarbeiten initiiert und unterstützt, die zu einem verbesserten Tierschutz beitragen...
Westerstede, 12.02.2019 – Für die Schlachtunternehmen im Verband der Fleischwirtschaft e.V. ist die Einhaltung des Tierschutzes eine zentrale Aufgabe. Die Betriebe haben in den zurückliegenden Jahren Forschungsarbeiten initiiert und unterstützt, die zu einem verbesserten Tierschutz beitragen, und die Ergebnisse umgesetzt. Im Verband wurde mit Beteiligung von anerkannten Experten ein Handbuch zum Tierschutz in Schlachtbetrieben erstellt, das in allen Betrieben und von der amtlichen Überwachung eingesetzt wird. Jeder Betrieb hat einen eigens dafür von offiziell anerkannten Stellen geschulten Tierschutzbeauftragten, der für die Einhaltung der Tierschutzanforderungen verantwortlich ist. Darüber hinaus erhalten die mit lebenden Tieren umgehenden Mitarbeiter qualifizierte Tierschutzschulungen. Zur Unterstützung der Tierschutzüberwachung wird in vielen Betrieben bereits seit langem Videotechnik eingesetzt.
Vor dem Hintergrund der im vergangenen Jahr festgestellten Tierschutzverstöße und -verdachtsfälle in niedersächsischen Schlachtbetrieben ist die Forderung nach Videoüberwachung zu Tierschutzzwecken in Schlachtbetrieben laut geworden. Wir unterstützen den Einsatz von Kameras zur Tierschutzüberwachung und führen aktuell die Erfahrungen der Unternehmen mit diesem Instrument zusammen, um den Einsatz für den Tierschutz und die Auswertung optimal zu gestalten.
Die heutige Unterzeichnung der niedersächsischen Vereinbarung über die Einführung von kameragestützten Überwachungssystemen in niedersächsischen Schlachthöfen ist für uns selbstverständlich und wird von uns unterstützt. Wir erhoffen uns davon, dass die Videotechnik zukünftig auch in solchen Betrieben eingesetzt wird, die nicht unserem Verband angeschlossen sind. Darüber hinaus muss die Vereinbarung dazu dienen, dass datenschutzrechtliche Bedenken ausgeräumt werden.
Dabei ist uns bewusst, dass die Kameraüberwachung kein Allheilmittel zur Sicherstellung des Tierschutzes in Schlachtbetrieben ist. Sie kann die physischen Eigenkontrollen und amtlichen Kontrollen vor Ort keinesfalls ersetzen, aber sie kann eine wertvolle Unterstützung bieten, da die Aufnahmen auch dann zur Verfügung stehen, wenn gerade kein Überwachungspersonal vor Ort ist. Die Aufzeichnungen können zudem betriebsindividuell dazu genutzt werden, die Prozessabläufe zu analysieren und die gewonnenen Erkenntnisse für Tierschutzverbesserungen umzusetzen. Videoaufnahmen können im Verdachtsfall Verstöße belegen oder entkräften und sie sind dazu geeignet, die Sensibilität der Mitarbeiter im Umgang mit den Tieren zu befördern.
Im Verband der Fleischwirtschaft e.V. sind Schlacht-, Zerlege- und Fleischhandelsbetriebe vertreten, in denen zusammen mehr als 90 % des deutschen Rind- und Schweinefleisches erzeugt wird und die nahezu den gesamten deutschen Außenhandel mit Fleisch tätigen. In Niedersachsen zählen 17 Schlachtbetriebe zu den Verbandsmitgliedern. Diese Betriebe stehen für 94 % aller niedersächsischen Rinderschlachtungen und 96 % aller niedersächsischen Schweineschlachtungen.