Mainz, Juli 2019. Bioland hat sich die Tierwohl-Kennzeichen des Handels und des Bundesministeriums für Landwirtschaft und Ernährung (BMEL) genauer angeschaut und die verschiedenen Stufen einem Vergleich mit der EU-Ökoverordnung und den eigenen Verbandsrichtlinien unterzogen. Es fällt auf, dass die „Haltungsform“ des Lebensmitteleinzelhandels (LEH) und der aktuelle Kriterienkatalog des staatlichen Tierwohlkennzeichens stellenweise selbst in den besseren Stufen nicht über den gesetzlichen Mindeststandard hinausreichen...

Mainz, Juli 2019. Bioland hat sich die Tierwohl-Kennzeichen des Handels und des Bundesministeriums für Landwirtschaft und Ernährung (BMEL) genauer angeschaut und die verschiedenen Stufen einem Vergleich mit der EU-Ökoverordnung und den eigenen Verbandsrichtlinien unterzogen. Es fällt auf, dass die „Haltungsform“ des Lebensmitteleinzelhandels (LEH) und der aktuelle Kriterienkatalog des staatlichen Tierwohlkennzeichens stellenweise selbst in den besseren Stufen nicht über den gesetzlichen Mindeststandard hinausreichen.

Das staatliche Label ist in die Stufen (1) bis (3) aufgeteilt. Eine eigene Stufe für Bio-Fleisch ist nicht vorgesehen. Die Haltungsform des LEH reicht von Stufe (1), dem gesetzlichen Mindeststandard bis (4), wobei Stufe (4) Bio und konventionelle „Premium“-Haltung zusammenfasst. Der Präsident von Deutschlands führendem Verband für ökologische Landwirtschaft ist alarmiert: „Die beiden Labels grenzen an Verbrauchertäuschung. Beim Einkauf greifen Verbraucher zur vermeintlich besten Stufe und halten noch nicht einmal mit voller Garantie die wirklich bestmögliche Stufe, nämlich Bio, in den Händen“, soJan Plagge. „Die Konsumenten brauchen Orientierung, anstatt Verwirrungstaktiken!“

Der Verband kritisiert darüber hinaus, dass die Einstiegsstufe bei beiden Labels die Stufe (1) ist. Es gilt also: Je höher die Stufe, desto besser die Tierhaltung. Dies ist der von Verbrauchern gelernten Kennzeichnung von Eiern, die seit Jahren etabliert ist, entgegengesetzt. Dort steht (0) für Bio, (1) für Freilandhaltung, (2) für Bodenhaltung und (3) für den gesetzlichen Mindeststandard.

Außerdem haben die Schweine, auch in den höchsten Stufen der beiden Kennzeichnungssysteme, mehr als 50 Prozent weniger Platz im Stall (inklusive Auslauffläche) als es im Öko-Recht Standard ist (2,3 qm gegenüber maximal 1,5 qm). Auslauf erhalten die Tiere nur in den obersten Stufen. Auch im Bereich des Einsatzes von Antibiotika und Arzneimitteln weist keine der Stufen eine Einschränkung auf. Der Verbraucher dürfte hingegen davon ausgehen, dass mit jeder Stufe auch eine stufenweise Besserung der entscheidenden Kriterien einhergeht. Auffallend ist zudem, dass die Haltungskriterien der Muttertiere und Ferkel nahezu ausgeklammert werden. Bei beiden Labels hat jedes Tier in allen Stufen nur den gesetzlichen Mindeststandard von maximal 2,5 qm Fläche zur Verfügung (gegenüber 7,5 qm nach EU-Ökoverordnung und Bioland). Auch Kastenstände, also die Fixierung von Sauen kurz vor und nach der Geburt, bleiben erlaubt. Genauso wie das Kupieren der Schweineschwänze, welches lediglich beim staatlichen Tierwohllabel und da auch erst ab Stufe (2) nicht mehr erlaubt ist.

„Das staatliche Tierwohllabel und die Haltungsform sind kaum dazu geeignet, dem Verbraucher die Kaufentscheidung zu erleichtern. Sie verwirren mit komplizierten Abstufungen und berufen sich zu oft auf den gesetzlichen Mindeststandard, um sich wirklich mit dem Aufdruck „Tierwohl“-Label schmücken zu können“, resümiertPlaggeund ergänzt: „Noch ist das freiwillige staatliche Tierwohllabel nicht gesetzlich verabschiedet worden. Es ist zu hoffen, dass Ministerin Klöckner Einsicht zeigt und die Kritik von Verbrauchern, Landwirten und ihren Kollegen auf politischer Ebene ernst nimmt.“

Tierwohl liegt den Deutschen am Herzen
60 Kilogramm Fleisch essen Deutsche jährlich pro Kopf. Eine Emnid-Studie zum Image der Landwirtschaft aus dem Jahr 2017 zeigt, dass den Bundesbürgern das Konzept Tierwohl am Herzen liegt. Die Erhebung belegt, dass sie es als ein für alle Seiten nützliches Konzept ansehen, das sowohl den Tieren als auch den Landwirten und den Verbrauchern zugutekommen soll. Dabei verbinden 91 Prozent der Befragten mit dem Begriff „Tierwohl“ eine artgerechte Tierhaltung mit mehr Platz für die Tiere.

Eine weitere Studie im Auftrag der Verbraucherzentralen aus diesem Jahr ergibt, dass die Mehrheit der Befragten den gesetzlichen Mindeststandard für nicht artgerecht hält.

Verbraucher, die sichergehen möchten, dass sie Tierwohl auf dem Grill, in der Pfanne und auf dem Teller haben, sollten beim Einkauf auf die Logos der landwirtschaftlichen Bioverbände, wie das grüne Quadrat mit weißem Schriftzug von Bioland, achten, die noch strengere Kriterien anwenden als die EU-Öko-Verordnung. Auch ein reduzierter Fleischkonsum schützt das Tierwohl und schont darüber hinaus die Umwelt.

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Weitere Informationen finden sich auf der Bioland Website im Verbraucher-Bereich.

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