Der polnische Veterinärdienst hat dasBundesministerium für Ernährung und Landwirtschaftheute darüber informiert, dass am 14. November 2019 bei einem tot aufgefundenen Wildschwein in der Woiwodschaft Lebus, im Kreis Wschowski – etwa 80 Kilometer entfernt von der Grenze zu Brandenburg...
Der polnische Veterinärdienst hat dasBundesministerium für Ernährung und Landwirtschaftheute darüber informiert, dass am 14. November 2019 bei einem tot aufgefundenen Wildschwein in der Woiwodschaft Lebus, im Kreis Wschowski – etwa 80 Kilometer entfernt von der Grenze zu Brandenburg – Afrikanische Schweinepest festgestellt wurde. Seit fünf Jahren gibt es ein Seuchengeschehen im Osten von Polen, das ungefähr 250 km von dem jetzigen Fall entfernt ist.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft steht in ständigem Austausch mit den polnischen Behörden und der EU-Kommission. Bereits im Juni 2018 haben die Veterinärbehörden von Polen und Deutschland zudem eine gemeinsame Übung durchgeführt, die einen raschen Informationsfluss nach Feststellung der Afrikanischen Schweinepest zwischen den lokalen sowie den übergeordneten Veterinärbehörden beider Länder sicherstellen soll.
Bisher gibt es keinen Fall von Afrikanischer Schweinepest in Deutschland
Die Afrikanische Schweinepest stellt seit einigen Jahren auch für Deutschland eine Bedrohung dar, weshalb für das Ministerium die Prävention an erster Stelle steht. Unter anderem wurde eine mehrsprachige Aufklärungskampagne gestartet, bei der online und mit Flyern und Plakaten auch an Tank- und Rastplätzen informiert wird. Denn die unachtsame Entsorgung von mit ASP-kontaminierten Schweinefleischerzeugnissen kann zum Beispiel eine Infektionsquelle für Wildschweine sein.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft weist erneut auf die strikte Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen in den Schweine-haltenden Betrieben hin und insoweit auf die Vorgaben der Schweinehaltungshygieneverordnung. Zudem werden die Jagdausübungsberechtigten aufgefordert, verendet aufgefundene Wildschweine den jeweils zuständigen Behörden anzuzeigen, um eine entsprechende Untersuchung sicherzustellen.