Im Juli meldete das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), dass die Menge der in der Tiermedizin abgegebenen Antibiotika in Deutschland im Jahr 2019 erneut zurückgegangen ist. Sie sank im Vergleich zum Vorjahr um 52,2 auf 670 Tonnen, das sind 7,2 Prozent weniger als im Jahr 2018..

Im Juli meldete das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), dass die Menge der in der Tiermedizin abgegebenen Antibiotika in Deutschland im Jahr 2019 erneut zurückgegangen ist. Sie sank im Vergleich zum Vorjahr um 52,2 auf 670 Tonnen, das sind 7,2 Prozent weniger als im Jahr 2018. Die Abgabemenge erreichte damit das niedrigste Niveau seit der ersten Erfassung im Jahr 2011 mit 1.706 Tonnen. Das entspricht einem Rückgang in diesem Zeitraum von 60,7 Prozent. Hervorzuheben ist, dass die abgegebenen Mengen der Fluorchinolone sowie Cephalosporine der 3. und 4. Generation auf den niedrigsten Wert seit 2011 sanken. Seit 2014 wird neben den Abgabe-mengen auch die Therapiehäufigkeit mit Antibiotika bei Masttieren bestimmt. Landwirte sind verpflichtet, jede Behandlung über die Wirktage des Mittels zu dokumentieren. 

Um weiterhin aktiv die Entwicklung antimikrobieller Resistenzen zu bekämpfen, sollte Ziel sein, mittels eines umfassenden Tiergesundheitsmanagements Krankheiten vorzubeugen und die Behandlung mit Antibiotika auf das notwendige Maß zu beschränken. Bei den Konzepten zur Prävention von Krankheiten spielen deshalb Impfstoffe und auch immunmodulierende Tierarzneimittel eine bedeutende Rolle. Eine dem Tier angemessene Versorgung mit geeigneter Fütterung und Haltung sowie Diagnostika, die eine frühzeitige Erkennung von Erkrankungen ermöglichen, tragen ebenfalls dazu bei, Tiere gesund zu halten. Maßnahmen zur Infektionskontrolle und Vermeidung eines Resistenztransfers auf dem landwirtschaftlichen Betrieb sowie in vor- oder nachgelagerten Stufen der Lebensmittelkette komplettieren das Bild, um den Verbraucher mit hochwertigen Lebensmitteln vom Tier zu versorgen. Zu beachten bleibt, dass auch bei bester Hygiene und Prävention Tiere nach wie vor krank werden und behandelt werden müssen, wenn erforderlich auch mit Antibiotika.

Mit der neuen EU-Tierarzneimittel-Verordnung verbinden sich weitere Erwartungen. So soll die Verfügbarkeit von Tierarzneimitteln in den Ländern der Europäischen Union größer, der Anreiz für Innovationen gesteigert und der Kampf gegen Antibiotikaresistenzen verstärkt werden. Die Verordnung soll ab dem 28. Januar 2022 zur Anwendung kommen. Sie sieht u.a. vor, dass besonders kritische Antibiotika künftig der Humanmedizin vorbehalten sein sollen.

Ein europäisches Experten-Gremium hat bereits Empfehlungen zu diesen Kriterien und zur Kategorisierung der Antibiotika in vier Gruppen formuliert, nämlich „A: Vermeiden“, „B: Einschränken“, „C: Vorsicht“ und „D: Umsichtig“. Wichtiges Ziel ist es dabei, künftige Therapieoptionen für die Tiermedizin zu erhalten. Experten betonen, dass darüber hinaus neue Antibiotika entwickelt werden müssten. Intensiv arbeiten Wissenschaftler daran, die Mechanismen der Resistenzentwicklung und die Übertragungswege zu verstehen.

Erwartet wird, dass sich hieraus ergebende Ansatzpunkte für neue Antibiotika der Humanmedizin vorbehalten bleiben werden. Das neue Wissen wird aber auch genutzt, um bekannte Wirkstoffe zu optimieren oder andere Konzepte zur Kontrolle oder zu Alternativen weiterzuentwickeln.

Tiergesundheit trägt in entscheidendem Maß zu einer produktiven und damit ressourcenschonenden Tierhaltung in der Landwirtschaft bei. Gesunde Tiere verbrauchen weniger Ressourcen wie Futter, Wasser und damit Fläche mit der Folge, dass weniger Gülle und Emissionen anfallen. Je intensiver die Haltung und je gesünder die Tiere, desto stärker werden die Einspareffekte.

Laut FAO und der Welttiergesundheitsorganisation (OIE) machen krankheitsbedingte Verluste etwa 20 % der Gesamtproduktion aus. Ein Beispiel: Mastitis-Management und Impfung verbessern die Gesundheit und das Wohlbefinden von Milchkühen. So können wirtschaftliche Einbußen von 375 kg Milchertrag bzw. bis zu 182 € pro Kuh/Jahr vermieden werden.

Antibiotika sollen jedoch nicht als „billiges Produktionsmittel“ eingesetzt werden, sondern dienen der Behandlung kranker Tiere. Die prophylaktische Anwendung von Antibiotika ist verboten. Auch als sogenannte Leistungsförderer dürfen sie in der Europäischen Union bereits seit 2006 nicht mehr eingesetzt werden.

https://www.bft-online.de

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