Der Tierschutz in Deutschland kommt voran. Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes beschlossen. Mit der Novellierung werden insbesondere Rechts- und Vollzugslücken im Bereich des Tierschutzes geschlossen. Dem Kabinettbeschluss vorausgegangen war ein umfangreicher Konsultationsprozess. Mit der Verabschiedung können die Beratungen in den Gremien des Bundestages direkt nach der Sommerpause starten...

Der Tierschutz in Deutschland kommt voran. Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes beschlossen. Mit der Novellierung werden insbesondere Rechts- und Vollzugslücken im Bereich des Tierschutzes geschlossen. Dem Kabinettbeschluss vorausgegangen war ein umfangreicher Konsultationsprozess. Mit der Verabschiedung können die Beratungen in den Gremien des Bundestages direkt nach der Sommerpause starten.

Dazu erklärt Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir: „Tierschutz ist seit 20 Jahren im Grundgesetz als Staatsziel verankert. Die allermeisten Tierhalterinnen und Tierhalter in Deutschland werden ihrer Verantwortung gegenüber den Tieren gerecht. Doch noch immer gibt es beim Umgang mit und der Haltung von Tieren Defizite und deshalb leiden in Deutschland viele Tiere. Den Tierschutz zu verbessern hat für uns eine hohe Priorität, denn wir alle tragen Verantwortung für Tiere als fühlende Mitgeschöpfe. Mit dem Kabinettbeschluss haben wir umfassende Verbesserungen für den Tierschutz auf den Weg gebracht. Das ist die umfangreichste Überarbeitung des Tierschutzgesetzes seit vielen Jahren. Für mich ist ganz wichtig: Tieren in Deutschland geht es nach der Gesetzesänderung besser als vorher. Und das ist auch gut für alle, die Tiere halten. So will doch zum Beispiel kein Halter von Hund, Katze und Co., dass sein Haustier an Herzfehlern oder schmerzhaften Gelenkproblemen leidet, kaum atmen kann oder sogar früher stirbt.“

Die Änderung umfasst wichtige Bereiche, in denen Tiere gehalten werden oder in denen mit ihnen umgegangen wird, darunter den Online-Handel, die Heim- und die landwirtschaftliche Tierhaltung und die Haltung von Wildtieren in reisenden Zirkussen. In den vergangenen Jahren sind Forschung und Wissenschaft beim Tierschutz vorangekommen und haben wichtige neue Erkenntnisse gebracht. Diese neuen Erkenntnisse fließen in die Gesetzesänderung ein.

Beispiele im Nutztierbereich:
Verpflichtung zu Videoaufzeichnungen in Schlachthöfen: Behörden können sich in Zukunft ein deutlich besseres Bild davon machen, was in Schlachthöfen passiert. Künftig gibt es eine Pflicht für Videoaufzeichnungen in tierschutzrelevanten Bereichen von Schlachthöfen. Die Videos werden die zuständigen Behörden bei der Kontrolle der Vorgänge vor Ort unterstützen.

Vorgaben zu nicht-kurativen Eingriffen: Das Schwänzekupieren von Lämmern ist künftig verboten. Bei Ferkeln gelten konkretere Vorgaben für das Kupieren der Schwänze. Damit reduzieren und beenden wir tierschutzwidrige Praktiken, die zurzeit noch zu oft vorkommen.

Ausbrennen von Hornanlagen bei Kälbern: Das Prozedere ist für die Tiere mit erheblichen Schmerzen und Leiden verbunden. Für diese Eingriffe ist daher künftig eine Betäubung notwendig. Mit der Anwendung von Betäubungs- und Schmerzmitteln wird die Belastung der Tiere erheblich reduziert. Das wird bereits jetzt vielerorts durchgeführt.

Anbindehaltung von Tieren – ob Esel, Ziege, Rind etc. – wird grundsätzlich untersagt: Der Verantwortung für die wertvollen und artenreichen Kulturlandschaften in Süddeutschland mit den Bergbauern und Almen, Wiesen und Weiden wird ebenso Rechnung getragen wie dem Schutz der Tiere, die für die Pflege dieser Landschaften gebraucht werden. Für die Anbindehaltung von Rindern gilt daher: Die ganzjährige Anbindehaltung wird in zehn Jahren untersagt, die „Kombihaltung“, in der die Tiere viel Zeit auf der Weide verbringen, bleibt unter weiterentwickelten Voraussetzungen in landwirtschaftlichen Betrieben mit höchstens 50 über sechs Monate alten Rindern erlaubt.

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