Kein Fleisch im Handel – Totes Tier wurde fachgerecht beseitigt
Nach der Überprüfung durch das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) wurde in dieser Woche der erste BSE-Fall bei einem in Hamburg gehaltenen Rind bestätigt. Die über zehn Jahre alte Milchkuh war in der vergangenen Woche ohne Anzeichen einer BSE-Erkrankung verendet und anschließend überprüft worden. Die zuständigen Behörden haben entsprechend reagiert, zwei gefährdete Rinder im betreffenden Bestand identifiziert und alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen.Bei einem aufgetretenen BSE-Fall werden als Schutzmaßnahme umgehend alle gefährdeten Tiere identifiziert. Dazu zählen die Nachkommen, die innerhalb von zwei Jahren vor dem Feststellen der Krankheit geboren wurden und Tiere, die zwölf Monate vor oder nach dem verendeten Rind geboren und im ersten Lebensjahr gemeinsam mit diesem aufgezogen wurden. In diesem beschriebenen zweijährigen Zeitraum hatte das betreffende Tier einen Nachkommen. Dieses Jungtier und eine mit dem verendeten Rind aufgezogene Kuh werden derzeit im Bestand gehalten und amtlich kontrolliert. Die Tiere dürfen nicht, z.B. durch Schlachtung, in die Lebensmittel- oder Futtermittelkette gelangen. Dies wurde durch die zuständige Behörde gegenüber dem Tierhalter verfügt.
Kein Fleisch im Handel – Totes Tier wurde fachgerecht beseitigt
Nach der Überprüfung durch das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) wurde in dieser Woche der erste BSE-Fall bei einem in Hamburg gehaltenen Rind bestätigt. Die über zehn Jahre alte Milchkuh war in der vergangenen Woche ohne Anzeichen einer BSE-Erkrankung verendet und anschließend überprüft worden. Die zuständigen Behörden haben entsprechend reagiert, zwei gefährdete Rinder im betreffenden Bestand identifiziert und alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen.Bei einem aufgetretenen BSE-Fall werden als Schutzmaßnahme umgehend alle gefährdeten Tiere identifiziert. Dazu zählen die Nachkommen, die innerhalb von zwei Jahren vor dem Feststellen der Krankheit geboren wurden und Tiere, die zwölf Monate vor oder nach dem verendeten Rind geboren und im ersten Lebensjahr gemeinsam mit diesem aufgezogen wurden. In diesem beschriebenen zweijährigen Zeitraum hatte das betreffende Tier einen Nachkommen. Dieses Jungtier und eine mit dem verendeten Rind aufgezogene Kuh werden derzeit im Bestand gehalten und amtlich kontrolliert. Die Tiere dürfen nicht, z.B. durch Schlachtung, in die Lebensmittel- oder Futtermittelkette gelangen. Dies wurde durch die zuständige Behörde gegenüber dem Tierhalter verfügt.
Die Milch von infizierten Rindern gilt nicht als infektiös und ist ohne Einschränkung nutzbar. Eine gesundheitliche Gefährdung oder Übertragung ist durch den Konsum nach bisherigen Erkenntnissen nicht vorhanden. Ebenso ist auch eine Gefährdung anderer Tiere durch den Kontakt mit dem infizierten Rind nicht gegeben, da eine direkte Übertragung des BSE-Erregers von Tier zu Tier nicht möglich ist.
Die verendete Kuh wurde entsprechend der EU-Vorschriften beseitigt. Dadurch können Erreger weder in Nahrungsmittel noch in Futtermittel gelangen. Es handelt sich um den zweiten in Deutschland festgestellten BSE–Befund in diesem Jahr, der erste Fall wurde in Nordrhein-Westfalen verzeichnet.
Quelle: Hamburg [ BSG ]