Im Sommer vergangenen Jahres hatten sich die Tarifparteien der Fleischindustrie auf einen Tarifvertrag geeinigt. Wie im Bundesanzeiger vom 30. Dezember veröffentlicht, hat das Bundesarbeitsministerium den neuen Tarifvertrag als allgemein verbindlich erklärt. Lag der Mindestlohn im Jahr 2021 noch bei 10,80 € pro Stunde so gilt jetzt ab dem 01.01.2022 ein Mindestlohn von 11 €...
Im Sommer vergangenen Jahres hatten sich die Tarifparteien der Fleischindustrie auf einen Tarifvertrag geeinigt. Wie im Bundesanzeiger vom 30. Dezember veröffentlicht, hat das Bundesarbeitsministerium den neuen Tarifvertrag als allgemein verbindlich erklärt. Lag der Mindestlohn im Jahr 2021 noch bei 10,80 € pro Stunde so gilt jetzt ab dem 01.01.2022 ein Mindestlohn von 11 €. Später soll er auf 12,30 € ansteigen. Durch die Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) erlange Tarifverträge Gültigkeit auch für alle nicht tarifgebundenen Arbeitgeber und Beschäftigten im tariflichen Geltungsbereich. Die AVE erfasst alle inländischen Arbeitgeber, unter bestimmten Voraussetzungen aber auch ausländische Arbeitgeber im Rahmen der Arbeitnehmer Entsendung. Da das Bundesarbeitsministerium die AVE in diesem Fall im öffentlichen Interesse sah, ist dieser Tarifvertrag also nun für allgemein verbindlich erklärt worden. (Quelle BMAS)
Unabhängig davon möchte die Gewerkschaft NGG die Löhne im Fleischerhandwerk in der kommenden Tarifrunde dieses Jahr um 5-6,5 % erhöhen. Darüber hinaus fordert sie, dass die Arbeitgeberbeiträge zur betrieblichen Altersvorsorge deutlich erhöht werden. Auch bei den Ausbildungsverträgen fordert die NGG von den Arbeitgebern weitere Aufstockungen. Beispielsweise durch monatliche Zuschüsse zu den Fahrtkosten. Doch zurück zum Mindestlohn von 11 €. Hier hat nämlich der deutsche Fleischer-Verband beim Bundesarbeitsministerium erwirkt, dass sämtliche Betriebe des Fleischerhandwerks von dieser Erhöhung ausgenommen sind. Damit gilt weiterhin der gesetzliche Mindestlohn von 9,82 € pro Stunde. So ist auch die Abgrenzung durch die Mitarbeiteranzahl von 49 Mitarbeitern, die ursprünglich als Ausnahmekriterium herangezogen wurde, vom Tisch.
Die Abgrenzung von 49 Mitarbeiter gilt weiterhin nur für das Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch). Meine Meinung: Natürlich ist es schwierig für Arbeitgeber bei Gewinnmargen zwischen 3-8 % deutlich bessere Löhne zu bezahlen. Andererseits nimmt die Zahl der Auszubildenden seit Jahren kontinuierlich ab und Mitarbeiter für Produktion und Verkauf zu finden, mutiert mittlerweile zur Herkulesaufgabe. Auch ist Gehalt nicht alles, aber auch unsere Arbeitsbedingungen sind branchenbedingt jetzt nicht unbedingt eine Pfründe, mit der wir wuchern können. Deshalb ist es aus meiner Sicht unabdingbar die Löhne, soweit machbar, insbesondere im Ausbildungsbereich aufzustocken. Ich bin mir auch nicht sicher, ob der DFV dem Fleischerhandwerk einen Gefallen tut, in dem diese Ausnahmeregelung durchgesetzt wurde. In welchen Betrieben werdenden insbesondere ungelernte Mitarbeiter arbeiten wollen, wenn deutschlandweit im Laufe des Jahres der Mindestlohn auf 12 € erhöht wird und es für das Fleischerhandwerk womöglich weiter Ausnahmen gibt? Quelle: Deutscher Fachverlag