Bitte einen Drehspieß aus zerkleinertem Fleisch und Hackfleisch nach Döner Kebab Art“. Kaum vorstellbar, dass einem bei der Bestellung an einer Imbissbude...
Bitte einen Drehspieß aus zerkleinertem Fleisch und Hackfleisch nach Döner Kebab Art“. Kaum vorstellbar, dass einem bei der Bestellung an einer Imbissbude diese Formulierung über die Lippen geht. Das muss auch nicht sein. Erfüllt aber das angebotene Erzeugnis vom Drehspieß nicht die allgemeine Verkehrsauffassung für einen „Döner Kebab“, dann gibt nur eine beschreibende Bezeichnung die Art des Erzeugnisses unmissverständlich zu erkennen. Sie ist Pflicht für das vorverpackte Angebot von Herstellern oder im Großhandel. Und auch auf der Speisekarte in der Gastronomie dürfen nur Bezeichnungen aufgeführt werden, die zutreffend sind und Verbraucher nicht täuschen.
Doch sowohl bei Herstellern, Großhändlern wie auch in der Gastronomie ist nach den Ergebnissen der amtlichen Lebensmittelüberwachung in Niedersachsen einiges in der Schieflage. Zehn Drehspießprodukte untersuchte die Behörde 2018. Das ernüchternde Ergebnis: Keins der Produkte war frei von Kennzeichnungsmängeln. Ähnlich die Ergebnisse einige Jahre zuvor: Von insgesamt 24 untersuchten Drehspießprodukten in den Jahren 2014 und 2015 wiesen alle bis auf eins Kennzeichnungsmängel auf.
Woran liegt es, mag man sich da fragen. Zugegeben, die Fülle unterschiedlicher Drehspießerzeugnisse kann durchaus Verwirrung stiften. Zumal im Volksmund ohnehin fast alle nur von „Döner“ reden. Doch das entbindet Anbieter nicht davon, ihr Produkt zutreffend zu bezeichnen. Ein besonderes Dilemma für Imbissbetreiber: Wirklich verlässlich scheint den niedersächsischen Überwachungsergebnissen zufolge schon die Originalkennzeichnung der Hersteller nicht zu sein. Entscheiden sich die Imbissbetreiber aber für eine davon abweichende Bezeichnung, obliegt ihnen dabei eine besondere Sorgfaltspflicht.
Welche Produkte den Namen „Döner Kebab“ oder „Döner“ verdienen, beschreiben die Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission: Dünne Fleischscheiben vom Schaf oder Rind oder Mischungen daraus werden im Wechsel mit einer Hackfleischmasse auf einen Drehspieß gesteckt, dazu Salz und Gewürze sowie gegebenenfalls Eier, Zwiebeln, Öl, Milch und Joghurt. Das war´s.
Mehr Zutaten enthält ein Döner Kebab üblicherweise nicht. Auch keine Bindemittel. Wird etwa Paniermehl als Bindemittel zugesetzt, muss „Döner Kebab mit Paniermehl“ auf der Speisekarte stehen. Ein wichtiges Qualitätsmerkmal von klassischem Döner ist sein Hackfleischanteil: Der beträgt höchstens 60 Prozent.
Weist ein Produkt mehr als eine Abweichung von klassischem Döner auf – enthält es also Bindemittel, mehr Hackfleisch als für Döner üblich oder enthält es anstelle von Fleischscheiben einfach irgendwie zerkleinertes Fleisch – dann liegt ein Erzeugnis eigener Art vor. Der Name „Döner“ ist dann tabu. Denkbar ist allenfalls ein Hinweis wie „gewürzt nach Döner Art“ ergänzend zu einer Beschreibung des Drehspießproduktes.
Ein Sonderfall sind Döner aus Hähnchen- oder Putenfleisch: Sie heißen „Puten-Döner Kebab“ oder „Hähnchen-Döner Kebab“. Für sie gilt in Bezug auf ihre Zutaten praktisch dasselbe wie für klassischen Döner – mit einer Ausnahme: Sie enthalten kein Hackfleisch.
Dr. Christina Rempe, www.bzfe.de