Seit dem 1. Juli 2017 müssen die 33 Geflügelschlachtbetriebe, die an der Initiative Tierwohl teilnehmen, für jede Schlachtpartie die Befunddaten an die QS-Befunddatenbank melden...
Seit dem 1. Juli 2017 müssen die 33 Geflügelschlachtbetriebe, die an der Initiative Tierwohl teilnehmen, für jede Schlachtpartie die Befunddaten an die QS-Befunddatenbank melden. Bislang haben 10 Schlachtbetriebe die vorgesehenen Befunddaten gemeldet. Die übrigen Betriebe bereiten die Meldung der Daten vor und müssen diese zeitnah weiterleiten.
Für jede Schlachtpartie werden Daten zur Fußballengesundheit, zur Mortalität beim Tiertransport und zur Mortalität im Mastbetrieb erhoben. Aus den aufbereiteten Befunddaten lassen sich Hinweise zur Haltung, Vitalität und Gesundheit der Tiere ableiten. Die eingehenden Daten werden durch QS einer ersten Plausibilitätsprüfung unterzogen und Auffälligkeiten an die einsendenden Schlachtbetriebe zur Prüfung zurückgemeldet. Dadurch wird von Beginn an eine hohe Datenqualität gewährleistet.
In einem nächsten Schritt wird dieArbeitsgruppe Befunddaten Geflügel
in Zusammenarbeit mit der Hochschule Osnabrück über die Bewertung und Auswertung der Befunddaten beraten. Den Tierhaltern soll dadurch u.a. die Möglichkeit geboten werden, sich mit anderen Betrieben anonym zu vergleichen und so einen möglichen Handlungsbedarf zu erkennen.