Leitfaden tritt zum 1. Januar 2009 in Kraft
Gemäß Beschluss der QS-Fachbeiräte Rind- und Kalbfleisch, Schweinefleisch sowie Geflügel vom 24. Juni 2008 tritt ab dem 1. Januar 2009 der Leitfaden Tiertransport in Kraft. Die Vorgaben, die im Leitfaden Tiertransport zusammengefasst sind, gelten zunächst freiwillig. Zum 1. Januar 2011 werden die Vorgaben dann für Landwirte und Tiertransportunternehmen verpflichtend.
Leitfaden tritt zum 1. Januar 2009 in Kraft
Gemäß Beschluss der QS-Fachbeiräte Rind- und Kalbfleisch, Schweinefleisch sowie Geflügel vom 24. Juni 2008 tritt ab dem 1. Januar 2009 der Leitfaden Tiertransport in Kraft. Die Vorgaben, die im Leitfaden Tiertransport zusammengefasst sind, gelten zunächst freiwillig. Zum 1. Januar 2011 werden die Vorgaben dann für Landwirte und Tiertransportunternehmen verpflichtend.
Ziel des Leitfadens ist der schonende und artgerechte Umgang mit Tieren beim Transport sowie die sichere und eindeutige Übermittlung aller relevanten Daten in Bezug auf Herkunftssicherung und Rückverfolgbarkeit. Die Sicherheit und das Wohlbefinden der Tiere, besonders im Hinblick auf Zustand und Hygiene der Transportmittel, sowie die Transportfähigkeit, hat dabei höchste Priorität. Außerdem werden Anforderungen an die Qualifizierung des Personals und eine ordnungsgemäße Dokumentation definiert. Die Kriterien orientieren sich an den Vorgaben zur guten fachlichen Praxis. Alle Systempartner müssen sicherstellen, dass neben den Anforderungen dieses Leitfadens die geltenden rechtlichen Bestimmungen im jeweiligen Land einzuhalten sind.
Die Kontrolle der Transportunternehmen erfolgt regelmäßig als Dokumentenprüfung. Transporte werden zusätzlich stichprobenartig vor Ort überprüft.
Mit der Entwicklung des Leitfadens Tiertransport wurde ein weiteres wichtiges Glied in das stufenübergreifende Qualitätssicherungssystem der QS integriert.
Quelle: Bonn [ QS ]