Hohe Anforderungen der „Föderale Agentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette“ (FASNK) an die „Eigenkontrollsysteme“ erfüllt
Die sogenannte „General Food Law“ – die EU-Verordnung 178/2002 definiert in Art. 17, dass jeder Betrieb in der Futter- und Nahrungsmittelkette verantwortlich für die Qualität seiner Produkte ist und ein funktionstüchtiges Eigenkontrollsystem nachweisen muss. Zudem ist jeder Betrieb verpflichtet, ein Eingangs- und Ausgangsregister zu führen, um die Rückverfolgbarkeit zu garantieren (Art. 18). Die Kontrolle der Eigenkontrollsysteme obliegt den einzelnen Mitgliedsstaaten.
Hohe Anforderungen der „Föderale Agentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette“ (FASNK) an die „Eigenkontrollsysteme“ erfüllt
Die sogenannte „General Food Law“ – die EU-Verordnung 178/2002 definiert in Art. 17, dass jeder Betrieb in der Futter- und Nahrungsmittelkette verantwortlich für die Qualität seiner Produkte ist und ein funktionstüchtiges Eigenkontrollsystem nachweisen muss. Zudem ist jeder Betrieb verpflichtet, ein Eingangs- und Ausgangsregister zu führen, um die Rückverfolgbarkeit zu garantieren (Art. 18). Die Kontrolle der Eigenkontrollsysteme obliegt den einzelnen Mitgliedsstaaten.
Die FASNK ist als einheitliche Dachinstanz in Belgien mit der Lebensmittelüberwachung beauftragt und somit auch für die Kontrolle der Eigenkontrollsysteme zuständig.
In Belgien sind die Anforderungen bezüglich der Eigenkontrollsysteme gesetzlich genau definiert. Laut belgischem Königlichen Erlass vom November 2003 können die unterschiedlichen Branchen oder Branchenorganisationen aus der Kette Qualitätslastenhefte in puncto Lebensmittelsicherheit (und HACCP) bei der FASNK zur Validierung einreichen.
Betriebe, die aufgrund der Befolgung dieser validierten sogenannten Branchenleitlinien günstig extern zertifiziert sind, verursachen weniger Risiko und zahlen weniger (Bonus) für die öffentlichen Kontrollen. Andere Betriebe zahlen einen Malus.
In der pflanzlichen Branche (IKKB) und für Futtermittel (OVOCOM) sind die Branchenleitlinien bereits allgemein eingeführt.IKKB und OVOCOM sind von dem deutschen QS-System als gleichwertig anerkannt; die entsprechenden Erzeugnisse sind austauschbar.
In der tierischen Branche sind die Branchenleitlinien Schlachten, Zerlegen und Fleischproduktion seit April 2008 in Kraft.
Die Leitlinien auf der Ebene tierische Produktion (CODIPLAN) greifen seit Anfang 2009.
In Kürze finden Sie bei meat-n-more.info weitere Informationen zu dieser Materie, und zwar:
- FASNK-Standpunkt in Bezug auf die Branchenleitlinien:Gespräch mit Dr. Herman Diricks, Generaldirektor Kontrollpolitik der FASNK
- Standpunkt von FEBEV (Verband belgisches Fleisch) zu den Branchenleitlinien Schlachten und Zerlegen: Interview mit Laetitia Van Roos, Mitverfasserin dieser Guidelines bei FEBEV;
- Leitlinien Schlachten und Zerlegen in der Praxis am Beispiel des führenden Rinderschlachthofes Adriaens in Belgien;
- Leitlinien Fleischverarbeitung in der Praxis bei dem belgischen Fleischwarenhersteller Goldmeat.
- Branchenleitlinien auf der Ebene der tierischen Produktion (CODIPLAN).
Quelle: Brüssel [ VLAM ]