Verband belgisches Fleisch (FEBEV) begrüßt die Teilnahme der Schlachthöfe und Zerlegebetriebe an den Branchenleitlinien
Der Verband belgisches Fleisch (FEBEV) zeigt sich mit der Teilnahme seiner Mitglieder an den Branchenleitlinien oder Guide Lines im Sektor „Schlachten und Zerlegen“ sehr zufrieden. Für die 140 angeschlossenen Schlachthöfe und Zerlegebetriebe werden die Guide Lines als ideales Instrument gewertet, um den Anforderungen der Eigenkontrollsysteme zu entsprechen.Die Leitlinien werden nach EN-Norm 45011 zertifiziert und sind vergleichbar mit IFS- und BRC-Lastenheften; sie berücksichtigen zudem die spezifischen Hygiene- und HACCP-Auflagen der Branche.
Verband belgisches Fleisch (FEBEV) begrüßt die Teilnahme der Schlachthöfe und Zerlegebetriebe an den Branchenleitlinien
Der Verband belgisches Fleisch (FEBEV) zeigt sich mit der Teilnahme seiner Mitglieder an den Branchenleitlinien oder Guide Lines im Sektor „Schlachten und Zerlegen“ sehr zufrieden. Für die 140 angeschlossenen Schlachthöfe und Zerlegebetriebe werden die Guide Lines als ideales Instrument gewertet, um den Anforderungen der Eigenkontrollsysteme zu entsprechen.Die Leitlinien werden nach EN-Norm 45011 zertifiziert und sind vergleichbar mit IFS- und BRC-Lastenheften; sie berücksichtigen zudem die spezifischen Hygiene- und HACCP-Auflagen der Branche.
In Belgien sind die Anforderungen bezüglich der Eigenkontrollsysteme aller Operatoren in der Lebensmittelbranche – wie in Art. 17 der EU „General Food Law“ vorgesehen – gesetzlich genau definiert. Laut belgischem Königlichen Erlass vom November 2004 können die unterschiedlichen Sektor-Organisationen aus der Lebensmittelkette Branchenleitlinien oder Qualitätslastenhefte in punkto Lebensmittelsicherheit (und HACCP) bei der Belgischen Föderalen Agentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette (FASNK) zur Validierung einreichen.
Die FASNK ist als einzige Dachinstanz in Belgien für Lebensmittelüberwachung und Tierwohlsein zuständig und somit auch für die Kontrolle der Eigenkontrollsysteme in der Futter- und Lebensmittelbranche. Sie validiert dazu die Branchenleitlinien als Eigenkontrollsysteme.
Anfang 2008 wurden die Branchenleitlinien „Schlachten und Zerlegen“ durch die FASNK validiert und offiziell zugelassen. Im Vorfeld haben die Spezialisten der belgischen Fleischbranche sowie das Kontrollpersonal der FASNK zwei Jahre lang gemeinsam an diesem Regelwerk gefeilt. Dabei konnten auch Qualitätsmanager der FEBEV-Mitgliedsbetriebe ihre Erfahrung einbringen.
„Jede einzelne Frage der Checklisten wird sehr genau definiert, damit von vornherein Zweideutigkeiten ausgeschlossen werden können“, so Laetitia Van Roos, die die Richtlinie für den Fleischverband und die angeschlossenen Schlacht- und Zerlegebetriebe mitgestaltet hat. Allein der Anhang zählt 100 Seiten. Auch die einzelnen Schritte bei Produkt-Rückrufaktionen sind genau vorgegeben.
Die Branchenleitlinien stehen den FEBEV-Mitgliedern kostenfrei zur Verfügung. Gegen eine Gebühr von 600 Euro können auch alle anderen belgischen Schlacht- und Zerlegebetriebe die Leitlinien käuflich erwerben. Und das zahlt sich aus: Jeder Betrieb in Belgien zahlt einen Pauschalbetrag für die Lebensmittelüberwachung an die FASNK. Für zertifizierte Betriebe wird dieser - nach Mitgliederanzahl gestaffelte Betrag – um einen Bonus von bis zu 50 Prozent reduziert.
Wer 2009 keinen Nachweis über das Regelwerk erbringen kann, der zahlt einen Malusbetrag von 20 Prozent des Festbetrages – dieser erhöht sich 2010 sogar auf 60 Prozent.
„Ab 2011 sind dann nicht zertifizierte Betriebe sogar vom Export ausgeschlossen“, erklärt Van Roos die negativen Folgen einer Nicht-Zertifizierung. Im Gegenzug ist sich die Fachfrau sicher, dass „Ende dieses Jahres fast alle Exportbetriebe zertifiziert sind.“
„Wir haben unseren Mitgliedern im April und Mai 2008 spezielle Ausbildungstage zu den Guide Lines angeboten“, erklärt Van Roos. Dazu gehörte auch ein Diskussionsforum der Leitlinien-Architekten mit den Qualitätsmanagern der Unternehmen. Kernpunkt und Vorteil der Branchenleitlinien sind nach Ansicht von Van Roos die Eigenverantwortlichkeit der Betriebe bei der Umsetzung: Sie dürfen selbst entscheiden, wie oft sie intern prüfen; dabei sollte jede Prüfung unbedingt dokumentiert werden.
In den Branchenleitlinien wird auch der Rückverfolgbarkeit (tracing) und der Nachverfolgbarkeit (tracking) besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Im Ereignisfall müssen alle Produkte des dokumentierten Zeitraums zurückgenommen werden können. Die Großübung Anfang 2008 gilt als Beweis dafür, dass das System tatsächlich funktioniert.
Die FASNK zeigt sich insgesamt sehr zufrieden mit der Umsetzung der Leitlinien.
„Die belgische Lebensmittelsicherheitskontrolle kann als Kontrolle der Kontrollen bezeichnet werden und ist bis heute einzigartig in Europa“, schlussfolgert Van Roos.
Quelle: Brüssel [ VLAM ]