Lebensmittelimitate: Nachgemachte und verfälschte Lebensmittel sind ein Dauerthema für die Lebensmittelüberwachung
Solange Lebensmittel kommerziell hergestellt und an andere abgegeben werden, gab und gibt es immer wieder Versuche, die Käufer über die tatsächliche Beschaffenheit der Produkte zu täuschen. Der durchaus berechtigte Wunsch der Verbraucherinnen und Verbraucher, gute Qualität zu günstigen Preisen zu erhalten, fördert teilweise die „Kreativität“ mancher Hersteller, Lebensmittel nachzumachen oder zu verfälschen. Das Aufspüren solcher verfälschter Lebensmittel ist ein Dauerthema für die amtliche Lebensmittelüberwachung. Irreführungen und Täuschungen wird behördlich nachgegangen und sie werden geahndet. Soweit entsprechende Tatbestände gerichtlich festgestellt werden, sind in schwerwiegenden Fällen Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren möglich.Die aktuell diskutierten Täuschungsvorgänge bei Käse, Schinken und anderen Erzeugnissen erfordern, obwohl die betreffenden Produkte nicht gesundheitsschädlich sind, zweifellos besondere Aktivitäten der Überwachung, sie sollten aber auch die Verbraucherinnen und Verbraucher dazu veranlassen, sich Zutatenlisten bei verpackten Produkten genau anzusehen und bei lose angebotener Ware die tatsächliche Beschaffenheit zu erfragen.
Lebensmittelimitate: Nachgemachte und verfälschte Lebensmittel sind ein Dauerthema für die Lebensmittelüberwachung
Solange Lebensmittel kommerziell hergestellt und an andere abgegeben werden, gab und gibt es immer wieder Versuche, die Käufer über die tatsächliche Beschaffenheit der Produkte zu täuschen. Der durchaus berechtigte Wunsch der Verbraucherinnen und Verbraucher, gute Qualität zu günstigen Preisen zu erhalten, fördert teilweise die „Kreativität“ mancher Hersteller, Lebensmittel nachzumachen oder zu verfälschen. Das Aufspüren solcher verfälschter Lebensmittel ist ein Dauerthema für die amtliche Lebensmittelüberwachung. Irreführungen und Täuschungen wird behördlich nachgegangen und sie werden geahndet. Soweit entsprechende Tatbestände gerichtlich festgestellt werden, sind in schwerwiegenden Fällen Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren möglich.Die aktuell diskutierten Täuschungsvorgänge bei Käse, Schinken und anderen Erzeugnissen erfordern, obwohl die betreffenden Produkte nicht gesundheitsschädlich sind, zweifellos besondere Aktivitäten der Überwachung, sie sollten aber auch die Verbraucherinnen und Verbraucher dazu veranlassen, sich Zutatenlisten bei verpackten Produkten genau anzusehen und bei lose angebotener Ware die tatsächliche Beschaffenheit zu erfragen.
Wenn Wert gebende Bestandteile zusammengesetzter Lebensmittel durch geringwertiges Material ersetzt werden, muss dies bei der Produktbezeichnung und auch in der Zutatenliste eindeutig erkennbar sein. Auch die Bezeichnung „Analogkäse“ bei einer Ware, in der Milchfett durch Pflanzenfett ersetzt wurde, schließt z.B. eine Täuschung des „Durchschnittsverbrauchers“ nicht aus. Zusammengesetzte Lebensmittel, die diese nachgemachte Zutat enthalten, sind zwar verkehrsfähig, sie sind aber eindeutig als Produkt eigener Art zu bezeichnen und nicht z. B. als „Pizza mit Käse“ oder als „Käsebrötchen“. In der Zutatenliste bei verpackter Ware dieser Art muss die andersartige Zutat ebenfalls als solche ausgewiesen werden (z.B. als „Käseersatz“), um eine optische Irreführung auszuschließen.
Lebensmitteln, die fälschlich als „Käse“ bezeichnete Zutaten enthalten, sind in Niedersachsen die kommunalen Überwachungsbehörden in enger Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) schon seit 2003 auf der Spur. Nach vereinzelten Verstößen bis 2007 wurde im Zeitraum 2008 bis Juni 2009 ein deutlicher Anstieg festgestellt: Von 91 Proben waren 30 zu beanstanden.
Dies veranlasste das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung ein gezieltes Überwachungsprogramm zu starten, das sich speziell auf die in Pizzerien, Schnellimbissen und Bäckereien angebotenen Produkte konzentriert. Dabei wurden bisher 45 Proben im Lebensmittelinstitut Braunschweig des LAVES untersucht, von denen 13 beanstandet werden mussten.
Auch Beschaffenheits- und Bezeichnungsmängel bei Schinkenprodukten und bei unter deren Verwendung hergestellten zusammengesetzten Lebensmitteln werden von den niedersächsischen Überwachungsbehörden bereits seit Jahren intensiv verfolgt. Die Untersuchungen bei diesen Produkten werden insbesondere im Lebensmittelinstitut Oldenburg des LAVES durchgeführt. Im Jahr 2007 wurden 130 Proben von Kochschinken und Schinkenerzeugnissen untersucht. Von diesen mussten 79 beanstandet werden. 47 entsprachen dabei nicht den Anforderungen an die gewebliche Zusammensetzung, d.h. sie waren aus kleinen Stücken zusammengefügte Erzeugnisse. Bei 32 Proben war ein überhöhter Fremdwassergehalt zu beanstanden. Die höchste Beanstandungsquote ergab sich bei loser Ware aus Gastronomiebetrieben. Deshalb hat Niedersachsen ein bundesweites Überwachungsprogramm für das Jahr 2009 ausgearbeitet und zusammen mit den anderen Ländern auf den Weg gebracht.
Staatssekretär Friedrich-Otto Ripke: „Auch bei der Aufarbeitung dieser aktuellen Vorgänge bewährt sich die enge Kooperation zwischen dem Überwachungspersonal der Landkreise, kreisfreien Städte und der Region Hannover mit dem Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Die aktive Aufgabenwahrnehmung seitens der Überwachung wird sich – ergänzt durch die verstärkte Aufmerksamkeit der Verbraucher – nicht nur in Bezug auf die festgestellten Fälle auswirken, sondern auch für die Zukunft einen allgemeinen psychologischen Effekt erzeugen. Das dient zum einen dem Verbraucherschutz, es wird aber hoffentlich auch dazu beitragen, dass die seriöse Lebensmittelwirtschaft nicht weiterhin wegen der Fehlhandlungen Einzelner unter Generalverdacht gerät.“
Quelle: Hannover [ ML ]