Hohes Niveau der Lebensmittelüberwachung gehalten
Die Länder konnten im Jahr 2008 bei der Lebensmittelüberwachung das Niveau des Vorjahres halten. Die amtlichen Lebensmittelkontrolleure haben fast eine Million Inspektionen in rund 540.000 Betrieben durchgeführt. Das ist mehr als die Hälfte aller Betriebe in der Bundesrepublik Deutschland, die Lebensmittel herstellen, bearbeiten oder verkaufen. Bei knapp 130.000 Betrieben wurden Verstöße festgestellt und entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Die meisten Beanstandungen betrafen die Betriebshygiene, gefolgt von Mängeln im Hygienemanagement der Betriebe sowie bei der Kennzeichnung und Aufmachung der Lebensmittel. Außerdem haben die Überwachungsbehörden im vergangenen Jahr rund 407.000 Proben untersucht (plus 5000 zu 2007). Davon wurden etwa 55.000 Proben (13,6 %) beanstandet.Diese Zahlen sind Bestandteil des Jahresberichtes der Bundesrepublik Deutschland zum Mehrjährigen Nationalen Kontrollplan (MNKP), den das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) heute in Berlin vorgestellt hat. Der Bericht gibt einen umfassenden Überblick über die Aktivitäten der zuständigen Kontrollbehörden entlang der gesamten Lebensmittelproduktionskette.
Hohes Niveau der Lebensmittelüberwachung gehalten
Die Länder konnten im Jahr 2008 bei der Lebensmittelüberwachung das Niveau des Vorjahres halten. Die amtlichen Lebensmittelkontrolleure haben fast eine Million Inspektionen in rund 540.000 Betrieben durchgeführt. Das ist mehr als die Hälfte aller Betriebe in der Bundesrepublik Deutschland, die Lebensmittel herstellen, bearbeiten oder verkaufen. Bei knapp 130.000 Betrieben wurden Verstöße festgestellt und entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Die meisten Beanstandungen betrafen die Betriebshygiene, gefolgt von Mängeln im Hygienemanagement der Betriebe sowie bei der Kennzeichnung und Aufmachung der Lebensmittel. Außerdem haben die Überwachungsbehörden im vergangenen Jahr rund 407.000 Proben untersucht (plus 5000 zu 2007). Davon wurden etwa 55.000 Proben (13,6 %) beanstandet.Diese Zahlen sind Bestandteil des Jahresberichtes der Bundesrepublik Deutschland zum Mehrjährigen Nationalen Kontrollplan (MNKP), den das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) heute in Berlin vorgestellt hat. Der Bericht gibt einen umfassenden Überblick über die Aktivitäten der zuständigen Kontrollbehörden entlang der gesamten Lebensmittelproduktionskette.
Neben Betriebskontrollen werden von den Ländern auch Produktkontrollen geplant und durchgeführt. Ein Teil davon erfolgt durch bundesweit koordinierte Programme. So werden im Bundesweiten Überwachungsplan (BÜp) jene Probleme weiterverfolgt, die in einzelnen Ländern auffällig wurden.
2008 bildete Vanille einen Untersuchungsschwerpunkt im BÜp. Das Gewürz gehört zu den beliebtesten, aber auch teuersten. Der hohe Preis und die steigende Nachfrage verleiten zur irreführenden Vanilleauslobung bei Lebensmitteln und machen die Verbrauchertäuschung lukrativ. Verfälschungen liegen dann vor, wenn künstliches oder naturidentisches Vanillin anstelle von echter Vanille zur Aromatisierung zugesetzt wird und zugleich die Aufmachung solcher Erzeugnisse die Verwendung echter Vanille suggeriert. So mussten von 290 Proben "Vanilleeis" 110 Proben (38 %) beanstandet werden, da statt Vanille naturidentisches Vanillin oder die künstlichen Aromastoffe Piperonal und Ethylvanillin verwendet wurden. Bei Vanillepuddingen und -soßen gab es keine Beanstandungen.
Positiv können Frischobst, Frischgemüse und Kartoffeln aus inländischer Bioproduktion erwähnt werden, die auf Pflanzenschutzmittelrückstände und Schwermetalle untersucht wurden. Ähnlich wie im Programm "Pflanzenschutzmittelrückstände und Schwermetalle in ausländischen Bioprodukten" von 2007 konnten in den 350 untersuchten, in Deutschland hergestellten Proben kaum Pflanzenschutzmittelrückstände gefunden werden bzw. waren keine bedenklichen Schwermetallgehalte festzustellen.
Weniger befriedigend waren die Ergebnisse, zu denen die Kontrolleure bei der Überprüfung der Hygienemaßnahmen kamen: Die Hygiene bei der Herstellung von Geflügelfleischzubereitungen, insbesondere die Reinigung und Desinfektion, ließ bei 22 % der 331 kontrollierten Klein- und Großmetzgereien zu wünschen übrig. In der Geflügelfleisch-Dönerspießproduktion war diesbezüglich sogar jeder zweite Betrieb zu beanstanden. Bei der Überprüfung von 875 Imbissbetrieben, die Geflügelfleischdöner anbieten, wurden in 30 % der Betriebe Mängel festgestellt. Sie betrafen die allgemeinen Grundsätze der guten Hygienepraxis, unzureichende Reinigung und Desinfektion sowie mangelnde Schulung des Personals. Ebenso musste bei 17 % der etwa 1000 überprüften Betriebe, welche Speiseeis herstellen beziehungsweise in den Verkehr bringen, die Hygiene bemängelt werden. In 21 % dieser Betriebe wurden Speiseeisproben mikrobiologisch beanstandet oder bemängelt.
Weitere Schwerpunkte des Bundesweiten Überwachungsplans 2008 betrafen zum Beispiel die Kennzeichnung von Oberflächenbehandlungsmitteln von Zitrusfrüchten, die Verwendung der Auslobungen "Zuckerarm", "Zuckerfrei" und "Ohne Zuckerzusatz" sowie die mikrobiologische und sensorische Be-schaffenheit von Brühwurstwaren in Fertigpackungen.
Im Lebensmittel-Monitoring (LMM) wird jährlich eine Auswahl an Lebensmitteln repräsentativ auf unerwünschte Stoffe, zum Beispiel Kontaminanten und Rückstände von Pflanzenschutzmitteln sowie Tierarzneimitteln, untersucht, um die Exposition der Bevölkerung mit den Schadstoffen zu bestimmen.
In mehr als 73 % der Proben von Kartoffeln, Spinat, Zwiebeln, Apfelsaft, Distelöl, Olivenöl (natives extra) und Schokolade wurden keine Pflanzenschutzmittelrückstände festgestellt. In Reis, Gurken, grünen Bohnen, Karotten und Pfefferminzblättertee fanden sich häufiger Rückstände. Ohne bestimmbare Rückstände waren 30 bis 41 % der Proben. Drei Viertel der untersuchten Rooibostee-Proben enthielten quantifizierbare Gehalte. Wie bei vorangegangenen Monitoringuntersuchungen wies wieder Obst die meisten positiven Befunde auf: 76 bis 90 % aller Proben von Birnen, Johannisbeeren, Sta- chelbeeren und Mandarinen/Clementinen/Satsumas hatten messbare Rückstände. Mit Ausnahme einiger Befunde zum Wirkstoff Amitraz in Birnen gab es bei allen anderen untersuchten Lebensmitteln pflanzlicher Herkunft keine Anhaltspunkte für ein akutes gesundheitliches Risiko der Verbraucher durch Pflanzenschutzmittelrückstände. Die Birnen mit den hohen Amitraz- Gehalten wurden vom Markt genommen und vernichtet.
Gifte aus Schimmelpilzen (Mykotoxine) waren auch 2008 ein Untersuchungsschwerpunkt: Aufgrund seiner hohen Toxizität und krebserzeugenden Wirkung ist das Auftreten von Aflatoxin B1 in 7 % der Reisproben als problematisch anzusehen. Von den anderen Mykotoxinen wurden Deoxynivalenol (DON) und Zearalenon (ZEA) erfreulicherweise nur in einigen Proben quantifiziert. Als positiv ist zu werten, dass in keinem der beprobten Joghurts Aflatoxin M1 nachweisbar war und die Kontamination von Apfelsaft mit Patulin als gering eingestuft werden kann. Dagegen wurde Ochratoxin A bei Lakrit-ze in 45 % und bei Schokolade mit Qualitätshinweis in 60 % der Proben mit teilweise hohen Gehalten gefunden. Da auch Kinder gern Lakritze essen und Schokolade mit hohem Kakaoanteil immer mehr Liebhaber findet, sind in diesen Bereichen verstärkte Eigenkontrollen der Unternehmen zu fordern.
Insgesamt unterstreichen die Ergebnisse aus dem Jahr 2008 erneut die Empfehlung, die Ernährung ausgewogen und abwechslungsreich zu gestalten, weil sich dadurch die teilweise unvermeidliche nahrungsbedingte Aufnahme unerwünschter Stoffe am ehesten auf ein Minimum reduzieren lässt.
Mehrjähriger Nationaler Kontrollplan
Der Jahresbericht der Bundesrepublik Deutschland zum Mehrjährigen Nationalen Kon¬trollplan (MNKP) gemäß Verordnung (EG) Nr. 882/2004 gibt einen umfassenden Überblick über die Aktivitäten der zuständigen Kontrollbehörden von der Erzeugung bis zum Inverkehrbringen von Lebensmitteln in Handel oder Gastronomie. Dies beginnt beim Tierschutz, der Tiergesundheit und Pflanzen-gesundheit und setzt sich fort über die Futtermittelkontrolle bis hin zur Kontrolle der Lebensmittel selbst.
Die Integration aller fünf Kontrollbereiche entlang der Lebensmittelproduktionskette in einem einzigen Bericht ermöglicht es, Querverbindungen herzustellen. Der Bericht leitet Strategien ab, wie die Kontrollsysteme weiter entwickelt werden müssen, um künftigen Herausforderungen gerecht zu werden. Auf diese Weise wird der Prozess der Lebensmittelüberwachung transparent. Erfolge und Qualität der amtlichen Kontrolle, die sich in den statistischen Zahlen nicht direkt ausdrücken lassen, werden im Überblick erkennbar.
Derzeit wird beim BVL ein Meldeportal für die Überwachungsdaten der Länder geschaffen, das grundsätzlich für die Übermittlungen in allen Kontrollbereichen nutzbar sein wird. Die stark zunehmende Vermarktung von Lebensmitteln über das Internet, insbesondere von Nahrungsergänzungsmitteln, soll in Zukunft effizienter kontrolliert werden. Dazu wurde vom BVL ein Konzept zur Kontrolle des Internethandels erstellt, dessen Umsetzung derzeit mit den Ländern diskutiert wird. Die Überprüfung der Eigenkontrollsysteme der Betriebe gewinnt in der amtlichen Kontrolle immer mehr an Bedeutung, nachdem das EU-Recht die Verantwortung für die Sicherheit von Lebensmitteln dem jeweiligen Lebensmittelunternehmen übertragen hat.
Einen föderal strukturierten Staat, in dem die Zuständigkeiten für die Kontrollen bei 16 Ländern bzw. über 400 Kommunen liegen, stellt die Zusammenfassung aller Kontrollaktivitäten vor eine enorme Aufgabe. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) koordiniert die Erstellung des Rahmenberichtes, der die bundesweit verfügbaren Daten und Informationen zusammenfasst. Dieser ist auf den Internetseiten des BVL veröffentlicht. Wer zu einzelnen Themen umfassendere Informationen sucht, findet hier die Verweise zu den entsprechenden Kontrollprogrammen.
http://www.bvl.bund.de/mnkp
Im Rahmenbericht werden auch die Ergebnisse der beiden für die Lebensmittelsicherheit wichtigen Programme Bundesweiter Überwachungsplan und Lebensmittel-Monitoring, die bundesweit durchgeführt werden, dargestellt.
Bundesweiter Überwachungsplan
Im Bundesweiten Überwachungsplan (BÜp) werden von den Überwachungsbehörden der Bundesländer seit 2006 Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Kosmetika, Spielzeug, Wein und Tabakwaren untersucht. Die von den Überwachungsbehörden der Länder erhobenen Daten werden vom BVL ausgewertet. Die Ergebnisse werden auch dazu verwendet, zukünftige Untersuchungsschwerpunkte der Lebensmittelüberwachung festzulegen. Neue Erkenntnisse aus dem BÜp fließen in die Rechtsetzung der Bundesregierung ein und werden als Grundlage für Beratungen auf Europäischer Ebene herangezogen. Überschreitungen von Höchstgehalten oder andere Verstöße werden von den Bundesländern verfolgt.
Die Auswahl der Untersuchungsschwerpunkte ist auf Betriebe und Produkte gerichtet, von denen ein erhöhtes Risiko für den Verbraucher ausgehen kann. Aus der Zahl der Beanstandungen aus dem BÜp kann daher nicht auf die generelle Sicherheit der Lebensmittel und Bedarfsgegenstände und die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen durch alle Betriebe in Deutschland geschlossen werden. Im Fokus der im Rahmen des BÜp kontrollierten Produkte und Betriebe stehen Untersuchungen im Zusammenhang mit neu eingeführten Höchstmengen oder geänderten Kennzeichnungsvorschriften. Das Programm nimmt auch aktuell auftretende Rückstandsprobleme auf und wird herangezogen, um vorläufige Höchstgehalte für Rückstände festzulegen. Da nicht alle Fragestellungen bundesweit relevant sind, entscheiden die Länder selbst, ob und in welchem Umfang sie sich an den Programmen des BÜp beteiligen.
Weitere Informationen zum Bundesweiten Überwachungsplan unter:
Lebensmittel-Monitoring
Das Lebensmittel-Monitoring (LMM) wird seit 1995 gemeinsam vom Bund und den Ländern durchgeführt. Es ist ein Programm zur Erhebung repräsentativer Daten zu unerwünschten Stoffen in Lebensmitteln und gliedert sich in zwei Teile. Im sogenannten Warenkorb-Monitoring wird eine für jedes Untersuchungsjahr festgelegte Gruppe von Lebensmitteln von den Bundesländern untersucht. Dabei wird innerhalb eines Jahres nicht die gesamte Breite der angebotenen Lebensmittel erfasst, sondern ein in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Lebensmittel- Monitoring festgelegter Ausschnitt des Warenkorbes. Das Warenkorb- Monitoring 2008 umfasste folgende Lebensmittel:
Lebensmittel tierischer Herkunft
- Joghurt
- Hähnchen (Fleisch)
- Pute (Fleisch)
- Brühwürste
- Lachs
- Forellenfilet (geräuchert)
- Heilbutt (geräuchert)
- Nordseekrabbe
- Shrimps
Lebensmittel pflanzlicher Herkunft
- Distelöl
- Olivenöl (natives extra)
- Reis
- Kartoffeln
- Spinat
- Zwiebel
- Gurke (Salatgurke)
- Grüne Bohnen
- Karotte
- Rote Johannisbeeren
- Birne
- Mandarine/Clementine/Satsumas
- Apfelsaft
- Lakritz
- Schokolade
- Pfefferminzblättertee
- Rooibostee
Treten spezielle stoff- bzw. lebensmittelbezogene Fragestellungen zur Lebensmittelsicherheit auf, so werden diese im Rahmen des Projekt- Monitorings repräsentativ untersucht, um mögliche Belastungs-ursachen für den Verbraucher frühzeitig erkennen zu können. Im Rahmen des Projekt-Monitorings wurden im Jahr 2008 folgende neun Themen bearbeitet:
- Fumonisine in Lebensmitteln
- Mutternkornalkaloide in Roggenmehl und daraus hergestellten Erzeugnissen
- Aluminium in Süßwaren mit Drageeüberzug sowie farbige Dekoration von Kuchen und Keksen
- Aluminium und Cadmium in Kakaomasse und Kakaopulver
- Cadmium in Erdnüssen, Ölsaaten und Ölfrüchten
- Hintergrundbelastung verschiedener Lebensmittel mit Dioxinen und PCB
- Furan in Kaffee, Fertiggerichten (auch zubereitet) und Apfelsaft
- Hydroxymethylfurfural in Trockenpflaumen, Pflaumenmus und Getränken aus Trockenpflaumen
- Pflanzenschutzmittelrückstände in exotischen Früchten
Die Ergebnisse des Lebensmittel-Monitorings fließen kontinuierlich in die gesundheitliche Risikobewertung ein und werden genutzt, um gesetzlich festgelegte Höchstgehalte für unerwünschte Stoffe zu überprüfen und im Bedarfsfall anzupassen. Auffällige Befunde können weitere Untersuchungen der Ursachen in künftigen Überwachungsprogrammen der amtlichen Lebensmittelüberwachung nach sich ziehen. Die Überschreitungen von Höchstgehalten werden von den Bundesländern verfolgt und gegebenenfalls geahndet.
Weitere Informationen zum Lebensmittel-Monitoring unter:
http://www.bvl.bund.de/lebensmittelmonitoring
Quelle: Berlin [ BVL ]