Revisionen bringen erhöhte Anforderungen
Stichtag ist der 1. Januar 2010. Ab diesem Tag gelten im QS-Prüfsystem überarbeitete Leitfäden und Checklisten. Ein Schwerpunkt der Revision 2010 liegt in der Trennschärfe der Bewertungs- und Kontrollmodalitäten. Zukünftig werden auch geringe Mängel Einfluss auf die qualitative Einstufung eines Systempartners im QS-System haben. Dr. Hermann-Josef Nienhoff, Geschäftsführer der QS Qualität und Sicherheit GmbH: „Die Audits werden zukünftig hervorragende Ergebnisse einerseits und kritische Punkte andererseits deutlicher widerspiegeln. Unser Ziel ist es, die Situation auf den Betrieben noch präziser zu beschreiben. Damit schaffen wir noch mehr Klarheit.“Für die Systemkette Fleisch und Fleischwaren bleibt die Verschärfung nicht ohne Auswirkungen: Erreichten im vergangenen Jahr noch rund 95 Prozent aller Systempartner den Status I und damit das höchste Niveau, wird diese Einstufung künftig schwerer zu erzielen sein. So wird das Auditergebnis zukünftig stärker vom Erfüllungsgrad der Einzelkriterien – bei QS von A (sehr gut) bis D (ausreichend) – abhängig sein. Ein Beispiel: Um Status I zu erreichen, dürfen Systempartner ab dem 1. Januar 2010 im Audit keine „D“-Bewertung mehr erhalten. Auch kleinere Mängel können sich künftig negativ auswirken.
Revisionen bringen erhöhte Anforderungen
Stichtag ist der 1. Januar 2010. Ab diesem Tag gelten im QS-Prüfsystem überarbeitete Leitfäden und Checklisten. Ein Schwerpunkt der Revision 2010 liegt in der Trennschärfe der Bewertungs- und Kontrollmodalitäten. Zukünftig werden auch geringe Mängel Einfluss auf die qualitative Einstufung eines Systempartners im QS-System haben. Dr. Hermann-Josef Nienhoff, Geschäftsführer der QS Qualität und Sicherheit GmbH: „Die Audits werden zukünftig hervorragende Ergebnisse einerseits und kritische Punkte andererseits deutlicher widerspiegeln. Unser Ziel ist es, die Situation auf den Betrieben noch präziser zu beschreiben. Damit schaffen wir noch mehr Klarheit.“Für die Systemkette Fleisch und Fleischwaren bleibt die Verschärfung nicht ohne Auswirkungen: Erreichten im vergangenen Jahr noch rund 95 Prozent aller Systempartner den Status I und damit das höchste Niveau, wird diese Einstufung künftig schwerer zu erzielen sein. So wird das Auditergebnis zukünftig stärker vom Erfüllungsgrad der Einzelkriterien – bei QS von A (sehr gut) bis D (ausreichend) – abhängig sein. Ein Beispiel: Um Status I zu erreichen, dürfen Systempartner ab dem 1. Januar 2010 im Audit keine „D“-Bewertung mehr erhalten. Auch kleinere Mängel können sich künftig negativ auswirken.
Strengere Anforderungen betreffen ab dem kommenden Jahr auch die Auditoren. So darf derselbe Auditor einen Betrieb maximal dreimal hintereinander prüfen. Außerdem werden Auditoren, die landwirtschaftliche Betriebe kontrollieren, nach ihrer tierartspezifischen Kompetenz eingesetzt. Die Auditoren im QS-System müssen zukünftig für die einzelnen Tierarten Rind, Schwein oder Geflügel entsprechende Zulassungen vorweisen.
Mehr zu den Änderungen in den Leitfäden Allgemeines Regelwerk, Zertifizierung, Futtermittelwirtschaft, Landwirtschaft, Tiertransport, Salmonellenmonitoring Schwein sowie Schlachtung/Zerlegung und Verarbeitung, finden Sie im aktuellen QS-Infobrief Spezial „Revision“ unter www.q-s.de.
Die QS Qualität und Sicherheit GmbH ist Systemgeber und Träger des QS-Prüfsystems für Lebensmittel. Die von QS definierten Standards legen für alle Stufen der Wertschöpfungskette – von der Futtermittelwirtschaft bis zum Lebensmitteleinzelhandel – strenge, nachprüfbare Produktionskriterien fest. Die stufenübergreifende Überwachung dieser Kriterien sowie die Rückverfolgbarkeit der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und der daraus hergestellten Lebensmittel kennzeichnen das System. Mehr als 102.000 Unternehmen aus den Bereichen Futtermittel, Landwirtschaft, Schlachtung/Zerlegung, Verarbeitung, Fleischerhandwerk, Großhandel und Lebensmitteleinzelhandel sowie mehr als 20.000 Unternehmen aus dem Bereich Frisches Obst, Gemüse, Kartoffeln haben sich bislang für die Teilnahme am QS-Prüfsystem für Lebensmittel entschieden.
Quelle: Bonn [ QS ]