In der Grillsaison ist küchenfertig vorbereitetes Fleisch, z. B. marinierte Schweineschnitzel, Steaks oder Koteletts sehr beliebt. Das Marinieren macht das Fleisch nicht nur würzig, sondern auch zarter. Allerdings können stark gewürzte Marinaden nicht nur unangenehme Gerüche überdecken, wenn das Fleisch beispielsweise nicht mehr ganz frisch ist, auch kann nicht mehr zu erkennen sein, ob das angebotene Schnitzel tatsächlich auch ein Schnitzel ist. Aus diesem Grund hat das Lebensmittel- und Veterinärinstitut (LVI) Oldenburg des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) insgesamt 73 Proben fertig mariniertes, rohes Grillfleisch untersucht.
In der Grillsaison ist küchenfertig vorbereitetes Fleisch, z. B. marinierte Schweineschnitzel, Steaks oder Koteletts sehr beliebt. Das Marinieren macht das Fleisch nicht nur würzig, sondern auch zarter. Allerdings können stark gewürzte Marinaden nicht nur unangenehme Gerüche überdecken, wenn das Fleisch beispielsweise nicht mehr ganz frisch ist, auch kann nicht mehr zu erkennen sein, ob das angebotene Schnitzel tatsächlich auch ein Schnitzel ist. Aus diesem Grund hat das Lebensmittel- und Veterinärinstitut (LVI) Oldenburg des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) insgesamt 73 Proben fertig mariniertes, rohes Grillfleisch untersucht.
Das erfreuliche Ergebnis: Keine der 73 Proben war verdorben - sie haben weder bei Aussehen und Geruch noch bei der mikrobiologischen Untersuchung Anzeichen von Verderb aufgewiesen. Jedoch sind bei drei Proben erhöhte Keimzahlen und bei zwei weiteren Proben krankmachende Keime (Campylobacter) nachgewiesen worden. Auch diese Proben stellen für den Verbraucher keine Gefahr dar, wenn das Fleisch vollständig durchgebraten wird. Eine Beanstandung musste deshalb nicht ausgesprochen werden.
Allerdings entsprach bei 21 Proben die Kenntlichmachung nicht den Anforderungen: (Marinierte) Steaks jeglicher Art, in deren Bezeichnung keine Tierart genannt wird, bestehen üblicherweise aus Rindfleisch. Bei 20 offensichtlich aus Schweinefleisch hergestellten Proben fehlte eine derartige Angabe, die Verkehrsbezeichnung ist damit irreführend. Besonders auffällig war ein mariniertes Erzeugnis mit der Bezeichnung „Schnitzel", bei dem sich unter der Marinade eine fettgewebereiche Schweinefleischscheibe mit Schwarte verbarg. Auch für dieses Erzeugnis ist der Begriff „Schnitzel" irreführend.
Um einen ungetrübten Grillspaß zu gewährleisten, sollte das Fleisch möglichst gekühlt transportiert und bis zum Grillen im Kühlschrank aufbewahrt werden. Rohes Fleisch sollte nicht mit anderen Lebensmitteln in Kontakt kommen, um die Übertragung von Keimen zu verhindern. Auch sollte Schweine- und Geflügelfleisch immer vollständig durchgebraten werden.
Bildquelle: flickr von scottfeldstein
Quelle: Wardenburg [ LAVES ]