Frankfurt am Main, 7. März 2017. Der Deutsche Fleischer-Verband hat zusammen mit den Landesinnungsverbänden Positionen des Fleischerhandwerks zur Bundestagswahl 2017 formuliert. Sie wurden in der Gesamtvorstandssitzung am 8. Februar verabschiedet und im Rahmen der Obermeistertagung vorgestellt. Der Verband ruft alle Vertreter des Fleischerhandwerks dazu auf, dieses Positionspapier als Grundlage für politische Diskussionen zu verwenden...
Frankfurt am Main, 7. März 2017. Der Deutsche Fleischer-Verband hat zusammen mit den Landesinnungsverbänden Positionen des Fleischerhandwerks zur Bundestagswahl 2017 formuliert. Sie wurden in der Gesamtvorstandssitzung am 8. Februar verabschiedet und im Rahmen der Obermeistertagung vorgestellt. Der Verband ruft alle Vertreter des Fleischerhandwerks dazu auf, dieses Positionspapier als Grundlage für politische Diskussionen zu verwenden.
Standpunkte des Fleischerhandwerks zur Bundestagswahl 2017
Faire Rahmenbedingungen durch sachgerechte Politik
1 Regionale Strukturen erhalten – Förderung gezielt einsetzen
Funktionierende regionale Strukturen sind nach dem Bekenntnis aller politisch Verantwortlichen notwendige Voraussetzung für nachhaltiges Wirtschaften. Berechtigte ökologische, ökonomische und soziale Ziele sind sowohl im ländlichen als auch im städtischen Raum nur dann erreichbar, wenn Mittelstand, Handwerk und bäuerliche Landwirtschaft bestmöglich zusammenwirken. Allein mit industrieller, auf Globalisierung ausgerichteter Wirtschaft ist das nicht erreichbar.
Beim Erhalt dieser Strukturen können Fördermaßnahmen eine wichtige Rolle spielen, sie müssen aber zielführend und gerecht eingesetzt werden. Das einseitige Fördern von landwirtschaftlicher Fläche bewirkt eher eine weitere Konzentration und wird den Erfordernissen nicht gerecht.
Wichtiger noch als zielgerichtete Förderung sind politische Maßnahmen, die vorhandene Strukturen erhalten helfen. Es ist besser und auch preiswerter, Vorhandenes zu erhalten, anstatt mit großem Mitteleinsatz Ausgleich zu schaffen.
2 Bürokratie abbauen
Der gesetzlich angestrebte Bürokratieabbau muss auch im Lebensmittelhandwerk wirksam werden. Neue bürokratische Belastungen dürfen nur dort zugelassen werden, wo es zwingend sein muss, und nur gegen Entlastungen an anderer Stelle.
Als Beispiel kann der Abbau von Dokumentationsauflagen „für den Aktenschrank“ dienen. Hier ist ein systematisches Durchforsten der einschlägigen Auflagen geboten. Dazu gehört auch, Handlungsspielraum im europäischen Kennzeichnungsrecht zu nutzen. Wichtiger als überbordende Kennzeichnung ist das im Handwerk typische Verkaufsgespräch durch ausgebildetes Fachpersonal.
3 Gebühren transparent und gerecht gestalten
Gebühren müssen durch bundeseinheitliche gesetzliche Regeln transparent und fair gestaltet werden. Dazu gehört eine Verpflichtung zur Offenlegung der jeweiligen relevanten Kosten. Dabei dürfen ausschließlich diejenigen Kosten berücksichtigt werden, die durch den jeweiligen Rechtsakt unmittelbar ausgelöst werden.
Ebenso wichtig ist eine gleichmäßige Gebührenverteilung. Staffelgebühren, die kleine Betriebe benachteiligen und große Industrieunternehmen mit verhältnismäßig geringen Gebühren belegen, sind zu unterbinden. Gleiche Rechtsakte (z. B. die Fleischuntersuchung bei Schlachttieren) müssen zu gleichen Gebühren führen, ohne wettbewerbsverzerrende Mengenrabatte für Industriebetriebe.
4 Finanzierung von gesellschaftlichen Aufgaben auch durch Große
Das derzeitige Erneuerbare-Energien-Gesetz belastet den handwerklichen Mittelstand einseitig. Große Industriebetriebe, die teilweise in direkter Konkurrenz zu Betrieben des Lebensmittelhandwerks stehen, werden von der EEG-Umlage befreit, was zu einer staatlich verursachten Wettbewerbsverzerrung führt. Zudem ist die EEG-Umlage in den letzten Jahren für die nicht befreiten Haushalte und mittelständischen Unternehmen immens gestiegen.
Die Energiewende ist eine gesellschaftliche Aufgabe, die von allen getragen werden muss, nicht nur von kleinen Unternehmen und privaten Haushalten. Die EEG-Umlage muss deshalb künftig grundlegend anders finanziert werden
5 Verbraucherschutz und Tierschutz im Einklang
Das Fleischerhandwerk bekennt sich zur Verantwortung, den Verbrauchern gesunde und genussreiche Lebensmittel anzubieten. Eine hohe Qualität aus heimischen Regionen ist gelebter Verbraucherschutz.
Dieses Ziel schließt die Ebermast zur Fleischgewinnung aus. Der hierdurch zu erwartende Qualitätsverlust wird den Anforderungen der Verbraucher an gesunde und genussreiche Lebensmittel nicht gerecht. Zudem ist zu befürchten, dass die besonderen Anforderungen in der Mast nur von großen, industriellen Mastfabriken erfüllt werden können. Die dadurch zu erwartenden Strukturveränderungen in der heimischen Landwirtschaft müssen verhindert werden. Tierschutz heißt auch, dass verhindert werden muss, dass Tierhaltung in Staaten ausgelagert wird, in denen schlechtere Bedingungen herrschen als bei uns.
Die Kastration von Ferkeln ist derzeit unverzichtbar. Sie muss jedoch stärker als bisher den gleichrangigen Anforderungen des Tierschutzes gerecht werden. Das Fleischerhandwerk fordert deshalb die Kastration unter Schmerzausschaltung. Damit wird der hohe Qualitätsanspruch mit dem Tierschutz in Einklang gebracht.
6 Risikoorientierte Kontrollen statt Pranger
Die wiederholten Vorstöße der Verbraucherschutzministerien der Länder, Ermächtigungsgrundlagen für die Einführung sogenannter Hygiene- oder Kontrollbarometer zu erwirken oder diese regional ohne gesetzliche Grundlage einzuführen, werden vom Fleischerhandwerk mit Entschiedenheit abgelehnt.
Das geltende Recht bietet den Überwachungsbehörden bereits jetzt die notwendigen ordnungsrechtlichen Instrumente, um auf Verstöße im Bereich des Lebensmittelrechts einzelfallgerecht und angemessen zu reagieren. Das gilt auch für die Hygienekontrolle, die der Verantwortlichkeit der zuständigen Landesbehörden obliegt. Die Lebensmittelsicherheit wird nicht dadurch erhöht, dass Betriebe an den Pranger gestellt und damit womöglich wirtschaftlich zerstört werden, sondern vielmehr dadurch, dass die rechtlichen Vorschriften einem konsequenten Vollzug durch die Länder zugeführt werden.
Voraussetzung hierfür ist insbesondere eine personelle Stärkung der Landes-Kontrollorgane. Dies ermöglicht risikoorientierte Kontrollen, was eine konsequente Anwendung des bestehenden Sanktionskatalogs ermöglicht.
Quelle: Deutscher Fleischer-Verband e.V