Der Verband der Fleischwirtschaft e.V. (VDF) sieht erhebliche Defizite bei der Registrierung und Datenverarbeitung zur Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes. „Es ist ein Stück aus dem Tollhaus, dass es bisher keine bundeseinheitliche Datenbank gibt, in der die Landwirte ihre Haltungsform melden und die nachfolgenden Verarbeitungsstufen diese abrufen können. Digitalisierung darf kein reines Schlagwort bleiben“, so Steffen Reiter, Hauptgeschäftsführer des VDF...
Bonn, 13.08.2024 – Der Verband der Fleischwirtschaft e.V. (VDF) sieht erhebliche Defizite bei der Registrierung und Datenverarbeitung zur Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes. „Es ist ein Stück aus dem Tollhaus, dass es bisher keine bundeseinheitliche Datenbank gibt, in der die Landwirte ihre Haltungsform melden und die nachfolgenden Verarbeitungsstufen diese abrufen können. Digitalisierung darf kein reines Schlagwort bleiben“, so Steffen Reiter, Hauptgeschäftsführer des VDF.
Es ist bisher völlig unklar, wie insbesondere die nachfolgende Schlachtstufe die Informationen zu den jeweiligen staatlichen Haltungsformen der landwirtschaftlichen Erzeuger abrufen kann. Die nachfolgenden Stufen sind es aber, die die Produkte für den Verbraucher zu kennzeichnen haben. Der VDF fordert daher, dass noch in diesem Jahr eine bundeseinheitliche Lösung geschaffen wird, die möglichst an eine bestehende zentrale Datenbank angedockt ist und einen tagesaktuellen und rechtssicheren Datenabruf, insbesondere für die Schlachtbetriebe ermöglicht. Andernfalls sei es völlig unklar, wie die Kennzeichnung im kommenden Jahr fristgerecht in die Praxis umgesetzt werden kann.
Bisher haben nur wenige Bundesländer überhaupt Datenbanklösungen und dann auch nur für die Registrierung installiert. In einigen Bundesländern ist derzeit noch ungeregelt, wie diese überhaupt erfolgen soll, in anderen kann die Registrierung mit einem Formular per Briefpost oder E-Mail erfolgen.