Informationsaustausch und Abstimmung unter Praktikern sowie die Bewertung aktueller lebensmittelrechtlicher Fragestellungen waren die Ziele des Fachbeirates Lebensmittelrecht, der unter Leitung des zuständigen DFV-Präsidialmitgliedes Eckhart Neun erstmals in Frankfurt zusammengetreten ist. Schwerpunkthemen waren die Leitsätze für Fleischerzeugnisse, die Nachwirkungen der Zulassung sowie der Vertrieb über das Internet.
Informationsaustausch und Abstimmung unter Praktikern sowie die Bewertung aktueller lebensmittelrechtlicher Fragestellungen waren die Ziele des Fachbeirates Lebensmittelrecht, der unter Leitung des zuständigen DFV-Präsidialmitgliedes Eckhart Neun erstmals in Frankfurt zusammengetreten ist. Schwerpunkthemen waren die Leitsätze für Fleischerzeugnisse, die Nachwirkungen der Zulassung sowie der Vertrieb über das Internet.
Insbesondere zu den Änderungen der Leitsätze für Koch- Roh- oder Geflügelschinken, wurde intensiv diskutiert und die Forderung nach einer stärkeren Differenzierung der Qualitätsunterschiede und einer Abgrenzung zwischen handwerklicher und industrieller Herstellung bekräftigt. Ähnliches gilt auch für den Umgang mit dem Begriff der „handwerklichen Herstellung“. Eckhart Neun fasst zusammen: „Wo Handwerk draufsteht, muss auch Handwerk drin sein!“ Dies gelte eben nicht nur für die Verkehrsbezeichnungen, sondern auch für die gesamte Aufmachung des Produkts. „Es kann nicht sein, dass auf der Verpackung eines hundertprozentigen Industrieproduktes mit schönen Worten und Bildern der Anschein erweckt wird, das Produkt stamme aus dem Fachgeschäft um die Ecke“, betont Neun. Daher werde die Aufnahme der Begriffsdefinition „handwerkliche Herstellung“ in die Leitsätze auch in den nächsten Sitzungen des Fachbeirates eine Rolle spielen.
Ein weiteres Zukunftsthema hat der DFV-Fachbeirat mit der neuen EU-Tierschutzschlachtverordnung ausgemacht. Hier könnte nach Ansicht der Verbandsvertreter die Gefahr bestehen, das – ähnlich wie in den Anfangszeiten der Zulassung – auf Großunternehmen zugeschnittene Anforderungen auch an handwerklich arbeitende Betriebe gestellt würden. Eckhart Neun: „Tierschutz ist ein wichtiges Thema und wird von uns schon in der Praxis gelebt; unnötigen bürokratischen Ballast bei der Umsetzung müssen wir aber verhindern.“ Um hier zu möglichst praxistauglichen Lösungen zu kommen, hat der DFV hier eine kleine Arbeitsgruppe mit Vertretern der Landesinnungsverbände ins Leben gerufen.
Dem Fachbeirat Lebensmittelrecht gehören, neben DFV-Präsidialmitglied Eckhart Neun, auch Konrad Ammon vom LIV Bayern, Rüdiger Pyck vom LIV Baden-Württemberg, Klaus Gerlach vom LIV Berlin-Brandenburg, Rüdiger Rose vom LIV Hamburg, Dr. Bettina Hardtert vom LIV Hessen, Eckard Reichelt vom LIV Mecklenburg-Vorpommern, Herbert Dohrmann vom LIV Niedersachsen-Bremen, Emil Gustav Müller vom LIV Nordrhein-Westfalen, Volker Höfli vom LIV Pfalz, Markus Kramb vom LIV Rheinland-Rheinhessen, Alfons Kratz vom LIV Saarland, Thomas Löbel vom LIV Sachsen, Dr. Bernd Köbel vom LIV Sachsen-Anhalt, Peter Rabe vom LIV Schleswig-Holstein sowie Uwe Fratzscher vom LIV Thüringen an.
Die Arbeit des Fachbeirates Lebensmittelrecht wird zusätzlich unterstützt durch DFV-Hauptgeschäftsführer Martin Fuchs, Geschäftsleiter Dr. Wolfgang Lutz, DFV-Betriebsberater Axel J. Nolden sowie Kirsten Diessner aus der Geschäftsstelle des Verbandes in Brüssel. Insgesamt gibt es vier Fachbeiräte zu den Themen Lebensmittelrecht, Berufsbildung, Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, sowie Finanzen und Organisation. Die Fachbeiräte tagen zweimal jährlich.
Quelle: Frankfurt am Main [ DFV ]