Welche Änderungen durch das neue Bio-Recht auf die Unternehmen zukommen und wo die Ausarbeitung steht, stand im Mittelpunkt einer Veranstaltung des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) auf der BIOFACH...
Nürnberg/Berlin, 17.02.2019. Welche Änderungen durch das neue Bio-Recht auf die Unternehmen zukommen und wo die Ausarbeitung steht, stand im Mittelpunkt einer Veranstaltung des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) auf der BIOFACH.
Nicolas Verlet, EU-Kommission, erläuterte, dass das neue Bio-Basis-Recht ab 2021 gelten wird. Derzeit werde an nachgeordneten Rechtsakten zu Landwirtschaft und Verarbeitung gearbeitet, der zweite Schwerpunkt für 2019 läge auf Regeln für die Kontrolle und Importe. Besonders für investitionsrelevante Vorgaben, wie für Ställe und Ausläufe, solle bis April Rechtssicherheit für Landwirte geschaffen werden. Verlet betonte die gute Zusammenarbeit mit allen Beteiligten.
Elisabeth Bünder vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft betonte, dass die Bundesregierung das Bio-Recht in enger Zusammenarbeit mit EU-Kommission, Ländern und Branche entwickle. Die Aufgabe des Staates sei es, für einen fairen Rechtsrahmen zu sorgen, der eine lange Halbwertszeit habe. Entscheidend sei, dass sich die neuen Regeln an den Prinzipien des Ökolandbaus orientieren sowie Profilschärfe und ein gutes Funktionieren der Bio-Kontrolle gewahrt bleiben, damit sich die Kunden weiter auf Bio verlassen könnten. Wichtig sei aber auch, dass der neue Rechtsrahmen die Wirtschaftsabläufe nicht unnötig erschwere.
Alexander Beck, Assoziation Ökologischer Lebensmittelhersteller, begrüßte, dass die Regeln die Unternehmen bei Verstößen stärker als bisher in die Pflicht nähmen, Verdachtsfälle zu prüfen. Für eine einheitliche Umsetzung innerhalb der EU sei es notwendig, dass jetzt eine praxisnahe Ausgestaltung der neuen Vorgaben erfolgt, in die das Know-how von Behörden, Kontrollstellen und Wirtschaft einfließt. Das gelte auch für die neuen Regeln zum Umgang mit Kontaminationen. Wichtig sei auch, ein einheitliches Verständnis für zu treffende Maßnahmen zu entwickeln, wenn diese auftreten.
Mit Blick auf den für 2024 geplanten Bericht der EU-Kommission über die Umsetzung der neuen Vorgaben zu Kontaminationen mahnte Beck an, dass dafür solide Wissensgrundlagen geschaffen werden müssten.
Georg Eckert vom Europäischen Verband der Öko-Kontrollstellen (EOCC) zeigte sich zuversichtlich, dass durch den offenen Austausch mit der Kommission gute Kontroll-Regeln entstehen könnten. Für die Zertifikate müsste dafür verankert werden, dass diese ein Führerschein für Bio-Unternehmen und kein Produktzertifikat seien. Bei der jährlichen Kontrolle seien kluge Lösungen notwendig, wenn diese in Ausnahmefällen nicht vor Ort erfolge. Eckert mahnte an zu klären, welche Einzelhändler nicht melde- oder kontrollpflichtig seien. Geregelt werden müsse auch, wie die neu angelegte Gruppenzertifizierung erfolgen soll. Mit Blick auf den Umgang mit Kontaminationen müsse geklärt werden, wie Kontrollstellen die Wirksamkeit von Vorsorgemaßnahmen prüfen sollen.
BÖLW-Vorstand Alexander Gerber betonte, dass ein hoher Rechtsstandard dem ureigenen Interesse sowie den Zielen der Bio-Bewegung entspräche. Entscheidend sei es jetzt, das neue Bio-Recht entsprechend der Ziele und Grundsätze mit Augenmaß auszugestalten – damit die Betriebe weiter erfolgreich ökologisch wirtschaften können.
Gerber kritisierte die geplanten Haltungsregeln für Bio-Elterntiere beim Geflügel, da diese bestehende Initiativen zur Öko-Geflügelzüchtung gefährden würde. Der Plan, die Veranda von Geflügelställen, die als besonders tiergerecht gilt, nicht mehr als Teil des Stalls ansehen zu wollen, kritisierte Gerber als Rückschritt. Besonders wichtig sei es zudem, die Auslaufdistanz für Legehennen von 350 auf 150 m zu begrenzen – das sei sinnvoll, da die Tiere in der Regel die weiteren Distanzen nicht nutzen und da dies die Stallgröße automatisch auf etwa vier Herden mit je 3000 Tieren begrenze.
Bei der Öko-Schweinehaltung sei entscheidend, dass die Regeln weiterhin die Bio-Freilandschweinehaltung ermöglichen. Bei den Importregeln bräuchte es noch klarere Vorgaben, mit denen die Integrität der Bio-Produkte besser sichergestellt werde.
Mehr Infos zur EU-Öko-Verordnung auf https://www.boelw.de/themen/eu-oeko-verordnung/
Quelle: BÖLW