eutlichen Nachbesserungsbedarf sieht die deutsche Geflügelwirtschaft bei dem am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzespaket für mehr Tier- und Umweltschutz in der Landwirtschaft. Konkrete Kritikpunkte sind die vorgesehene Freiwilligkeit des staatlichen Tierwohlkennzeichens...

Deutlichen Nachbesserungsbedarf sieht die deutsche Geflügelwirtschaft bei dem am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzespaket für mehr Tier- und Umweltschutz in der Landwirtschaft. Konkrete Kritikpunkte sind die vorgesehene Freiwilligkeit des staatlichen Tierwohlkennzeichens, die fehlende Einbettung der geplanten Regelungen in dringend nötige Anpassungen beim Bau- und Umweltrecht sowie die aktuell nicht gesicherte Mehrkostenerstattung für die Landwirte.

Freiwilliges Label – keine Breitenwirkung, klare Wettbewerbsnachteile
„Ein freiwilliges Label wird niemals die gewünschte Breitenwirkung erzielen und ist mit deutlichen Wettbewerbsnachteilen verbunden“, sagt Friedrich-Otto Ripke, Präsident des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V. (ZDG). Die deutsche Geflügelwirtschaft begrüßt es daher sehr, dass Bundesministerin Julia Klöckner sich kurzfristig bei der Europäischen Kommission in Brüssel um ein Pflichtlabel bemühen will.

Mit bloßem Label ist es nicht getan – Anpassungen im Bau- und Umweltrecht nötig
„Mit einem bloßen Label ist es nicht getan!“, mahnt ZDG-Präsident Ripke. „Die politisch-rechtlichen Rahmenbedingungen im Bau- und Immissionsrecht müssen sich dringend ändern, sonst bleibt das Label bloße Theorie. Eine ,Tierwohlverbesserungsgenehmigung‘ muss im Bau- und Immissionsschutzrecht umgehend etabliert werden. Unsere Landwirte sind absolut bereit für mehr Tierwohl in ihren Ställen – aber die Politik muss sie jetzt auch in die Lage versetzen, nötige bauliche Anpassungen an die Tierwohlkriterien umzusetzen. Wir brauchen endlich eine tragfähige, zukunftsorientierte Lösung für den Zielkonflikt von Tierwohl und Umweltschutz.“

Tierwohlprämie: Erstattung der Mehrkosten muss gesichert sein
„Die vollständige und gesicherte Erstattung der Mehrkosten für unsere Bauern muss Kernbaustein bei der Tierwohlkennzeichnung sein“, erneuert Ripke zudem die Forderung der Geflügelwirtschaft nach einer Tierwohlprämie. Der ZDG-Präsident ist optimistisch, dass die geforderten Änderungen noch erzielt werden können: „Wir setzen hier stark auf die parlamentarische Debatte und die Ergebnisse des von Bundesministerin Klöckner eingesetzten Kompetenznetzwerks Nutztierstrategie. Es braucht einen Gesellschaftsvertrag, breit getragen vom Erzeuger über den Handel bis hin zum Verbraucher.“

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