Die Tönnies Unternehmensgruppe bringt im Dialog mit den Arbeitsministern Karl-Josef Laumann und Hubertus Heil eine konsequente und konstruktive Neuregelung von Werkverträgen ins Spiel. Tönnies schlägt der Bundesregierung eine faire und wirtschaftlich vernünftige Lösung vor. „Wir brauchen in der gesamten deutschen Wirtschaft einen fairen Werkvertrag mit klaren Strukturen und Verantwortlichkeiten“, sagt Clemens Tönnies, geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens...
Rheda-Wiedenbrück, 20.05.2020 – Die Tönnies Unternehmensgruppe bringt im Dialog mit den Arbeitsministern Karl-Josef Laumann und Hubertus Heil eine konsequente und konstruktive Neuregelung von Werkverträgen ins Spiel. Tönnies schlägt der Bundesregierung eine faire und wirtschaftlich vernünftige Lösung vor. „Wir brauchen in der gesamten deutschen Wirtschaft einen fairen Werkvertrag mit klaren Strukturen und Verantwortlichkeiten“, sagt Clemens Tönnies, geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens.
„Die Corona-Pandemie legt in allen Bereichen der Wirtschaft Stärken und Schwächen offen“, sagt Tönnies. „Mit unseren Strukturen in den Bereichen Arbeit und Wohnen ist es uns in der ersten Welle der Pandemie gelungen, das Virus aus den Betrieben zu halten. Dies ist auch ein Verdienst unserer Arbeit in den vergangenen zehn Jahren, in denen wir den Werkvertrag und die Unterbringung der vorübergehend eingesetzten osteuropäischen Beschäftigten konsequent weiterentwickelt haben. Das haben offenbar nicht alle gemacht. Jetzt braucht es einen bundeseinheitlichen Standard, an den sich alle halten müssen.“
Konkret schlägt der Unternehmer fünf Punkte vor:
- Abschaffung von Werkverträgen auf Basis der A1-Arbeitnehmerentsendung. Das heißt: deutsches Arbeitsrecht und deutsche Sozialversicherung für alle Beschäftigten.
- Abschaffung von undurchsichtigen Sub-Sub-Konstruktionen. Ausschließlich Werkverträge unter 2 Partnern bleiben zulässig: Auftraggeber und Auftragnehmer.
- Erweiterung der Durchgriffshaftung des Auftraggebers auf die Verhältnisse des Wohnraums, der Auftraggeber haftet für eine menschenwürdige und wirtschaftlich faire Unterbringung aller Beschäftigten.
- Die Ausgestaltung der Wohnraum-Verhältnisse sowie die der Werkverträge in Bezug auf die faire Behandlung der Arbeitnehmer wird durch eine unabhängige Stelle / Zertifizierungs-Organisation (TÜV/SGS o.a.) zwingend überwacht.
- Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns in der Branche auf 12,00 € (brutto/Std.).
Tönnies bietet der Bundesregierung an, seine Fachexpertise in den Gesetzgebungsprozess einzubringen. „In unserer Zusammenarbeit beispielsweise mit der Kommende Dortmund, dem Sozialinstitut der katholischen Kirche, dem Sögeler Weg und dem Runden Tisch in Rheda-Wiedenbrück, haben wir über Wohnen, Arbeit und Integration viel gelernt und verbessert. Jetzt ist es Zeit für eine Neuausrichtung mit klaren Strukturen und Verantwortlichkeiten für die gesamte Wirtschaft“, stellt sich Tönnies hinter die Intention der Bunderegierung.
Tönnies schränkt aber auch ein: „Eine Pauschalkritik des Werkvertrags ist hingegen nicht gerechtfertigt, schließlich ist die arbeitsteiligen Produktion in Deutschland ein Rückgrat der Wirtschaft. Zur Wettbewerbsgleichheit brauchen wir klare Regeln für die gesamte deutsche Wirtschaft, im Bauwesen, dem Online-Versandhandel, der Logistik oder dem Schiffsbau. Da Werkverträge quasi überall angewendet werden, brauchen wir hier einen gesetzgeberischen Standard“, fordert Clemens Tönnies.
Ein generelles Verbot von Werkverträgen nur in einer Branche, der Fleischwirtschaft, hätte große wirtschaftlichen Risiken für die deutsche Agrarwirtschaft zur Folge. „Wir sind angewiesen auf fleißige Menschen, die unsere heimische Produktion hier erst ermöglichen. Durch ein einseitiges deutsches Verbot besteht die Gefahr, dass Tierhaltung, Schlachtung und Veredelung hier nicht mehr wettbewerbsfähig sind und durch Produzenten in europäischen Nachbarländer wie Polen, Rumänien oder Spanien ersetzt werden.