Zum 1. Februar 2024 tratt die Ausweitung der Herkunftskennzeichnung von Fleisch in Kraft. Dann muss an Verkaufsstellen verpflichtend gekennzeichnet werden, woher nicht vorverpacktes frisches, gekühltes oder gefrorenes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch stammt. Bislang galt die Regelung nur für unverpacktes Rinderfleisch sowie bei verpacktem Fleisch. Mit der entsprechenden von Bundesminister Cem Özdemir vorgelegten Verordnung kommt die Bundesregierung einem langgehegten Wunsch aus der Landwirtschaft nach...
Zum 1. Februar 2024 tratt die Ausweitung der Herkunftskennzeichnung von Fleisch in Kraft. Dann muss an Verkaufsstellen verpflichtend gekennzeichnet werden, woher nicht vorverpacktes frisches, gekühltes oder gefrorenes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch stammt. Bislang galt die Regelung nur für unverpacktes Rinderfleisch sowie bei verpacktem Fleisch. Mit der entsprechenden von Bundesminister Cem Özdemir vorgelegten Verordnung kommt die Bundesregierung einem langgehegten Wunsch aus der Landwirtschaft nach.
Verbraucherinnen und Verbraucher wollen – und sollen – wissen, wo ihre Lebensmittel herkommen. Das zeigt unter anderem der Ernährungsreport desBundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Wir setzen uns deshalb für verpflichtende Herkunftsangaben auch bei weiteren Lebensmitteln ein. Die Frage der Ausweitung der Herkunftskennzeichnung im Lebensmittelkennzeichnungsrecht ist Teil der Farm to Fork-Strategie der EU-Kommission. Die EU-Kommission prüft derzeit, verpflichtende Herkunftsangaben auf weitere Lebensmittel auszuweiten. Das BMEL unterstützt grundsätzlich die Pläne der EU-Kommission. Da die EU-Kommission jedoch bisher keinen Legislativvorschlag vorgelegt hat, nimmt das BMEL derzeit die Ausweitung der Herkunftskennzeichnung bei Fleisch in der Außer-Haus-Verpflegung in den Blick.