Urteil kurz vor dem 152. Geburtstag veröffentlicht

Mit einem richtungweisenden Urteil hat das in München sitzende Bundespatentgericht den Versuch einiger Münchner Weißwursthersteller abgeschmettert die Münchner Weißwurst unter europäischen Herkunftsschutz zu stellen. Das Bundespatentgericht fasst das Urteil wie folgt zusammen:

Urteil kurz vor dem 152. Geburtstag veröffentlicht

Mit einem richtungweisenden Urteil hat das in München sitzende Bundespatentgericht den Versuch einiger Münchner Weißwursthersteller abgeschmettert die Münchner Weißwurst unter europäischen Herkunftsschutz zu stellen. Das Bundespatentgericht fasst das Urteil wie folgt zusammen:

Eine Münchner Erzeugergemeinschaft hatte den Antrag gestellt, den Namen "Münchner Weißwurst" nach den Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft als "geographische Angabe" eintragen und damit schützen zu lassen. Damit wäre die Produktion der "Münchner Weißwurst" entsprechend der mit beantragten Rezeptur und die Verwendung des Namens ausschließlich Betrieben erlaubt, die in München und dem Landkreis München ansässig sind.

Das Deutsche Patent- und Markenamt hatte in einem Beschluss die Auffassung vertreten, dass der Begriff "Münchner Weißwurst" die Voraussetzungen für eine Eintragung erfülle. Gegen diese Entscheidung hatten mehrere Wettbewerber und Erzeugerverbände Beschwerde zum Bundespatentgericht erhoben.

Das Bundespatentgericht führt aus, dass für die Beurteilung der Frage, ob eine Gattungsbezeichnung vorliege, die objektiv feststellbaren Marktverhältnisse und weniger die in Umfragen ermittelte Meinung der Bevölkerung entscheidend sei. Dies ergebe sich aus den jüngsten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes zu geographischen Herkunftsangaben.

Die Marktverhältnisse zeigten, dass "Münchner Weißwürste" in der vorgeschriebenen lebensmittelrechtlichen Qualität seit Jahrzehnten mengenmäßig weit überwiegend aus anderen Regionen Bayerns und nicht aus München stammten. Die Ware "Münchner Weißwurst", so das Gericht, sei eine regionale, hauptsächlich südbayerische, jedoch keine allein auf den Herstellungsort München und seinen Landkreis beschränkte Spezialität.

Soweit die Pressemitteilung des Gerichts.

In der Süddeutschen Zeitung äußert sich Georg Schlagbauer, Obermeister der Metzger-Innung: "Es ist für die Qualität schade. Es wird jetzt leider auch Weißwurst geben, die nur aus Schweinefleisch besteht. Das ist ja eine Preisgeschichte. Die Fleischindustrie spart, indem sie Kalbfleisch durch Schweinefleisch ersetzt." Dort wird auch Ludwig Wallner, Inhaber der Gaststätte Großmarkthalle und Produzent mehrfach ausgezeichneter magerer Weißwurst (100 Prozent Kalbfleisch!), zitiert: "Ich hätte gedacht, wir haben vielleicht ebensolchen Erfolg wie die Nürnberger mit ihren Rostbratwürsten."

stern.de zeigt die Reaktion des bayerischen Fleischerverbandes: „Das bayerische Fleischerhandwerk äußerte sich erleichtert über die Entscheidung der Patentrichter. "Wir sind froh", sagte Landesinnungsmeister Georg Kleeblatt. "Auch wenn es uns nicht umgehauen hätte, wenn es anders ausgegangen wäre." Die Auseinandersetzung sei nun endlich ausgestanden, "das schafft Ruhe".“

Für dpa analysiert Sabine Dölpel nach diesem Urteil: „Ob die geschützte Nürnberger Bratwurst heute noch den Schutz bekommen würde, ist offen.“

Das komplette Urteil finden Sie [hier] zum Download auf den Seiten des Bundespatentgerichts.

Quelle: München [ Thomas Pröller ]

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