VDF erklärt Subventionen an fleischwirtschaftliche Betriebe
Die aktuelle Veröffentlichung der EU-Subventionsempfänger hat viel Aufmerksamkeit und Unverständnis erzeugt. Es wird aufgelistet, an wen wie viel Geld aus dem EU-Topf geflossen ist. Einzelne Unternehmen haben Millionenbeträge erhalten. Es wird aber nicht erläutert, wofür sie die Gelder erhalten haben und wo die Subventionen letztendlich geblieben sind.Bei den Zahlungen an Unternehmen der Fleischwirtschaft handelt es sich fast ausschließlich um Exporterstattungen. Die Erstattungszahlungen für Fleischexporte sind ein Instrument der EU-Agrarmarktpolitik, mit dem die Preise der Bauern in der EU gestützt werden. Dies wird dadurch erreicht, dass zeitweise die Differenz zwischen den niedrigen Preisen auf dem Weltmarkt und den höheren Preisen in der EU durch eine staatliche Zahlung, die Exporterstattung, ausgeglichen wird. Das heißt, der Exporteur kauft die Ware zum hohen EU-Preis, exportiert sie und erhält einen niedrigeren Preis im Ausland. Anschließend belegt er den Export mit einem aufwendigen Nachweisverfahren und beantragt die Erstattungszahlung beim Staat. Nach ca. 2-3 Monaten erhält er die Exporterstattung aus der EU-Kasse als Ausgleich für die Preisdifferenz. Mit der Subvention wird somit erreicht, dass dem Landwirt in der EU ein höherer Preis für seine Erzeugnisse gezahlt wird und er weiter produzieren kann.
VDF erklärt Subventionen an fleischwirtschaftliche Betriebe
Die aktuelle Veröffentlichung der EU-Subventionsempfänger hat viel Aufmerksamkeit und Unverständnis erzeugt. Es wird aufgelistet, an wen wie viel Geld aus dem EU-Topf geflossen ist. Einzelne Unternehmen haben Millionenbeträge erhalten. Es wird aber nicht erläutert, wofür sie die Gelder erhalten haben und wo die Subventionen letztendlich geblieben sind.Bei den Zahlungen an Unternehmen der Fleischwirtschaft handelt es sich fast ausschließlich um Exporterstattungen. Die Erstattungszahlungen für Fleischexporte sind ein Instrument der EU-Agrarmarktpolitik, mit dem die Preise der Bauern in der EU gestützt werden. Dies wird dadurch erreicht, dass zeitweise die Differenz zwischen den niedrigen Preisen auf dem Weltmarkt und den höheren Preisen in der EU durch eine staatliche Zahlung, die Exporterstattung, ausgeglichen wird. Das heißt, der Exporteur kauft die Ware zum hohen EU-Preis, exportiert sie und erhält einen niedrigeren Preis im Ausland. Anschließend belegt er den Export mit einem aufwendigen Nachweisverfahren und beantragt die Erstattungszahlung beim Staat. Nach ca. 2-3 Monaten erhält er die Exporterstattung aus der EU-Kasse als Ausgleich für die Preisdifferenz. Mit der Subvention wird somit erreicht, dass dem Landwirt in der EU ein höherer Preis für seine Erzeugnisse gezahlt wird und er weiter produzieren kann.
Der weit überwiegende Teil der Subventionen, die an die Fleischunternehmen ausgezahlt wurden, ist so an die landwirtschaftlichen Erzeuger in Form höherer Preise geflossen. Ein geringer Teil bleibt beim Exporteur zur Ausgleich für die von ihm vorfinanzierte Preisdifferenz. Ferner müssen die Exporteure bis zur endgültigen Auszahlung der Ausfuhrerstattungen gegenüber den Behörden Sicherheiten in Form von Bankbürgschaften stellen. Auch hierfür entstehen Kosten. Ein weiterer geringer Teil dürfte in der Preiskalkulation des Käufers im Ausland hängen bleiben.
Der Anschein, der durch die pure Auflistung von Zahlungsempfängern erweckt wird, nämlich, dass Unternehmen durch öffentliche Gelder direkt subventioniert werden, ist also falsch. Richtig ist, dass die Unternehmen diese Zahlungen zum weitaus größten Teil an diejenigen weitergegeben haben, für die sie auch gedacht sind, nämlich an die landwirtschaftlichen Erzeuger, und ein kleiner Teil ist als Entgelt für die erbrachten Leistungen bzw. entstandenen Kosten bei den Unternehmen verblieben.
Quelle: Bonn [ VDF ]