Marktcheck der Verbraucherzentrale Hessen zeigte noch zahlreiche Verstöße gegen die neuen Vorschriften Leberwürsten mit Kalb
Wer Kalbsleberwurst kauft, geht selbstverständlich davon aus, dass in der Wurst auch Kalbsleber enthalten ist. Bisher war es aber zulässig, dass Hersteller statt Kalbsleber Leber von anderen Tieren verarbeiteten.“ Dies war häufig Anlass für Verbraucherbeschwerden. Im Januar 2010 konnten die Verbraucherzentralen eine Änderung der Kennzeichnungsvorschriften bewirken: Seitdem muss „Kalbsleberwurst“ auch zwingend Kalbsleber enthalten. Leberwurst, die Kalbfleisch und statt Kalbsleber zum Bespiel Schweineleber enthält, muss „Kalbfleisch-Leberwurst“ heißen. Dass drei von vier Kalbsleberwurst-Packungen immer noch irreführend gekennzeichnet sind, belegt ein Marktcheck der Verbraucherzentrale Hessen. Sie fordert die Hersteller auf, sich umgehend an die neuen Kennzeichnungsvorschriften für Kalbs- und Kalbfleisch-Leberwurst zu halten.Die Ernährungsexperten der Verbraucherzentrale Hessen nahmen im Juli 2010 das Sortiment verpackter Kalbsleberwurst in 14 Supermarktketten, Kaufhäusern und Discountern im Rhein-Main-Gebiet unter die Lupe. Miserables Ergebnis: Fast Dreiviertel (27) der 37 überprüften Angebote in Folie und Darm, Glas und Konserve mit der Verkehrsbezeichnung „Kalbsleberwurst“ waren eindeutig falsch gekennzeichnet. Die Hersteller haben laut Zutatenliste keine Kalbsleber, sondern nur Kalbfleisch verwendet. Nur ein einziges Produkt enthielt auch Kalbsleber und verdiente somit den Namen. In 6 Fällen zeigten sich zusätzliche Kennzeichnungsmängel in der Zutatenliste. Zweimal lag der Kalbfleischanteil unterhalb der vorgeschriebenen Mindestmenge von 15 Prozent, ab der sich das Produkt überhaupt Kalbfleisch-Leberwurst nennen darf. Bei vier Produkten war der Kalbfleischanteil gar nicht angegeben.
Marktcheck der Verbraucherzentrale Hessen zeigte noch zahlreiche Verstöße gegen die neuen Vorschriften Leberwürsten mit Kalb
Wer Kalbsleberwurst kauft, geht selbstverständlich davon aus, dass in der Wurst auch Kalbsleber enthalten ist. Bisher war es aber zulässig, dass Hersteller statt Kalbsleber Leber von anderen Tieren verarbeiteten.“ Dies war häufig Anlass für Verbraucherbeschwerden. Im Januar 2010 konnten die Verbraucherzentralen eine Änderung der Kennzeichnungsvorschriften bewirken: Seitdem muss „Kalbsleberwurst“ auch zwingend Kalbsleber enthalten. Leberwurst, die Kalbfleisch und statt Kalbsleber zum Bespiel Schweineleber enthält, muss „Kalbfleisch-Leberwurst“ heißen. Dass drei von vier Kalbsleberwurst-Packungen immer noch irreführend gekennzeichnet sind, belegt ein Marktcheck der Verbraucherzentrale Hessen. Sie fordert die Hersteller auf, sich umgehend an die neuen Kennzeichnungsvorschriften für Kalbs- und Kalbfleisch-Leberwurst zu halten.Die Ernährungsexperten der Verbraucherzentrale Hessen nahmen im Juli 2010 das Sortiment verpackter Kalbsleberwurst in 14 Supermarktketten, Kaufhäusern und Discountern im Rhein-Main-Gebiet unter die Lupe. Miserables Ergebnis: Fast Dreiviertel (27) der 37 überprüften Angebote in Folie und Darm, Glas und Konserve mit der Verkehrsbezeichnung „Kalbsleberwurst“ waren eindeutig falsch gekennzeichnet. Die Hersteller haben laut Zutatenliste keine Kalbsleber, sondern nur Kalbfleisch verwendet. Nur ein einziges Produkt enthielt auch Kalbsleber und verdiente somit den Namen. In 6 Fällen zeigten sich zusätzliche Kennzeichnungsmängel in der Zutatenliste. Zweimal lag der Kalbfleischanteil unterhalb der vorgeschriebenen Mindestmenge von 15 Prozent, ab der sich das Produkt überhaupt Kalbfleisch-Leberwurst nennen darf. Bei vier Produkten war der Kalbfleischanteil gar nicht angegeben.
„Wir fordern die Hersteller auf, sich umgehend an die neuen Kennzeichnungsvorschriften für Kalbs- und Kalbfleisch-Leberwurst zu halten“, beanstandet Andrea Schauff, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Hessen. „Alles andere ist eine Fortsetzung der Verbrauchertäuschung.“
Die Liste der begutachteten Würste ist im Internet unter www.verbraucher.de in der Rubrik Ernährung /VIG [oder hier zum download] zu finden. Sie ist auch zur Beanstandung der Falschetikettierung an die zuständigen Lebensmittelüberwachungen weiter geleitet worden.
Die Änderung des Leitsatzes für Fleisch und Fleischerzeugnisse des deutschen Lebensmittelbuches beinhaltet, dass Kalbsleberwurst nur vermarktet werden darf, wenn zu Kalbfleisch tatsächlich Kalbsleber enthalten ist. Das muss dann auch in der Zutatenliste mit dem prozentualen Anteil angegeben werden (Quidregelung).
Quelle: Frankfurt [ Verbraucherzentrale Hessen ]