Verbraucherinnen und Verbraucher können sich künftig leichter gesund ernähren.

Die Europäische Kommission wird noch in diesem Jahr eine Liste mit zulässigen gesundheitsbezogenen Angaben auf Lebensmitteln vorlegen. Dass ein Produkt die Abwehrkräfte stärkt, den Cholesterinspiegel senkt oder das Knochenwachstum fördert, darf dann nur noch behauptet werden, wenn dies tatsächlich wissenschaftlich erwiesen ist. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat Ende Juli ihre Untersuchungen von zunächst fast 2.800 gesundheitsbezogenen Angaben abgeschlossen, die aus über 44.000 Eingaben der EU-Staaten gebündelt wurden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können sich künftig leichter gesund ernähren.

Die Europäische Kommission wird noch in diesem Jahr eine Liste mit zulässigen gesundheitsbezogenen Angaben auf Lebensmitteln vorlegen. Dass ein Produkt die Abwehrkräfte stärkt, den Cholesterinspiegel senkt oder das Knochenwachstum fördert, darf dann nur noch behauptet werden, wenn dies tatsächlich wissenschaftlich erwiesen ist. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat Ende Juli ihre Untersuchungen von zunächst fast 2.800 gesundheitsbezogenen Angaben abgeschlossen, die aus über 44.000 Eingaben der EU-Staaten gebündelt wurden.

"Korrekte und zuverlässige Angaben bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln sind unerlässlich, damit die Verbraucher gesundheitsbewusster einkaufen und fundierter entscheiden können,“ erklärte der für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständige Kommissar John Dalli. "Ich danke der EFSA für ihre wertvolle Unterstützung bei diesem schwierigen Unterfangen, das weltweit einzigartig ist."

Ausgenommen von der geplanten Liste sind zunächst Angaben zur Wirkung pflanzlicher Stoffe (sog. „Botanicals“), deren Prüfung noch aussteht. Nach Annahme und mit Gültigwerden der Liste der zulässigen gesundheitsbezogenen Angaben können sich die Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU darauf verlassen, dass alle gesundheitsbezogenen Angaben auf dem Binnenmarkt wissenschaftlich abgesichert und nicht irreführend sind. Dies gewährleistet auch einen fairen Wettbewerb unter den Marktteilnehmern.

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