Lebensmittelwirtschaft unterstützt nachdrücklich die von Bundesministerin Aigner angestrebte Optimierung der Lebensmittelüberwachung

Die deutsche Lebensmittelwirtschaft begrüßt die von Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner angekündigte Überprüfung und Optimierung der Strukturen der Lebensmittelüberwachung auf der Grundlage des vom Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung vorgelegten Gutachtens. In die nun anlaufenden Gespräche von Bund und Ländern zur Auswertung des Gutachtens und zur Prüfung der notwendigen Schlussfolgerungen zur Verbesserung der Organisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes in Deutschland muss die Lebensmittelwirtschaft eingebunden werden.

Lebensmittelwirtschaft unterstützt nachdrücklich die von Bundesministerin Aigner angestrebte Optimierung der Lebensmittelüberwachung

Die deutsche Lebensmittelwirtschaft begrüßt die von Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner angekündigte Überprüfung und Optimierung der Strukturen der Lebensmittelüberwachung auf der Grundlage des vom Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung vorgelegten Gutachtens. In die nun anlaufenden Gespräche von Bund und Ländern zur Auswertung des Gutachtens und zur Prüfung der notwendigen Schlussfolgerungen zur Verbesserung der Organisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes in Deutschland muss die Lebensmittelwirtschaft eingebunden werden.

BLL-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Matthias Horst sagte: "Der BLL hat sich seit jeher für eine Stärkung, insbesondere eine Verknüpfung des Krisenmanagements von Bund und Ländern eingesetzt. Sowohl die Idee einer gemeinsamen Task Force von Bund und Ländern und eines nationalen Krisenstabes als auch ein einheitlicher Vollzug sind grundlegende Forderungen, die der BLL in der Vergangenheit schon mehrfach erhoben hat. Deshalb wird die Lebensmittelwirtschaft das vorgelegte Gutachten intensiv prüfen und sich aktiv in den Optimierungsprozess einbringen." Ein Hauptaugenmerk der wirtschaftsseitigen Prüfung werde dabei auf den empfohlenen Verbesserungen im Bereich der Eigenkontrollen der Unternehmen liegen. Horst wies zudem darauf hin, dass jede Ausweitung der Aufgaben der amtlichen Lebensmittelüberwachung zwingend mit einer Aufstockung der sachlichen und personellen Mittel verbunden sein muss.

Quelle: Berlin [ BLL ]

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