BLL-Statement zu einem Dossier des Verbraucherzentrale Bundesverbandes
Die deutsche Lebensmittelwirtschaft nimmt ihre Verantwortung sehr ernst, tagtäglich sichere und qualitativ hochwertige Produkte den deutschen Verbrauchern anzubieten, insbesondere dann, wenn es um die Ernährung und Gesundheit von Kindern geht. Dabei berücksichtigen die Unternehmen die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse und orientieren sich an den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) oder des Forschungsinstituts für Kinderernährung (FKE).
BLL-Statement zu einem Dossier des Verbraucherzentrale Bundesverbandes
Die deutsche Lebensmittelwirtschaft nimmt ihre Verantwortung sehr ernst, tagtäglich sichere und qualitativ hochwertige Produkte den deutschen Verbrauchern anzubieten, insbesondere dann, wenn es um die Ernährung und Gesundheit von Kindern geht. Dabei berücksichtigen die Unternehmen die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse und orientieren sich an den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) oder des Forschungsinstituts für Kinderernährung (FKE).
Kleinkinder sind besonders schutzbedürftig
Insbesondere Kleinkinder sind besonders schutzbedürftig. Dies ist der Grund, warum Lebensmittel für Kinder bis zu drei Jahren den Regelungen der Diät-Verordnung unterliegen, die erfüllt sein müssen, damit Produkte für die Ernährung dieser vulnerablen Bevölkerungsgruppe besonders geeignet sind. So finden sich in der Diät-Verordnung z. B. strengere Regelungen über unerwünschte Stoffe. Selbstverständlich sollen Kinder ab einem gewissen Alter an den Familienmahlzeiten teilnehmen. Die speziell für Kinder konzipierten Produkte nach der Diät-Verordnung für Kleinkinder bieten Familien jedoch weitere Alternativen in der Produktauswahl und eine Erleichterung im Alltag. Nicht alle Eltern sind in der Lage täglich frisch zu kochen.
Äpfel nicht mit Birnen vergleichen
Von diesen Produkten zu unterscheiden sind solche, die lediglich in ihrer Angebotsform besonders Kinder ansprechen, zum Beispiel durch eine buntere Verpackung. Manche Produkte werden darüber hinaus in kindgerechten Portionsgrößen angeboten. Der Nährstoffgehalt sogenannter "Kinderlebensmittel" kann dabei nur im Vergleich zu Produkten der gleichen Kategorie seriös bewertet werden, d. h. Milchprodukte mit Milchprodukten oder Wurst mit Wurst. Viele dieser Produkte werden häufig genauso gerne oder sogar häufiger von Erwachsenen gegessen.
Wirtschaft nimmt Selbstverpflichtung ernst
Die Selbstverpflichtung der Lebensmittelwirtschaft im Rahmen des Deutschen Werberates greift entgegen anderer Aussagen ebenso wie die zusätzlichen weitergehenden Werbebeschränkungen, die sich eine Reihe von Unternehmen auferlegt haben.
So hat ein aktueller unabhängiger Monitoring Report im November 2011 die europäische Situation beschrieben und festgestellt, dass in den letzten drei Jahren die Werbung gegenüber Kindern deutlich zurückgegangen ist.
Kinder-Claims streng gehandhabt
Die europäische Gesetzgebung hat die gesundheitsbezogenen Aussagen zur kindlichen Entwicklung und kindlichen Gesundheit zum Schutz der Kinder streng geregelt. Bis heute sind lediglich elf sogenannter "Kinder-Claims" von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) positiv bewertet, die somit von der Europäischen Kommission zur Kennzeichnung von Produkten zugelassen sind.
Festsetzung von europaweit einheitlichen Höchstmengen dringend erforderlich
Selbstverständlich nehmen die Unternehmen der Lebensmittelwirtschaft ihre Verantwortung für die Sicherheit der von ihnen produzierten Produkte ernst und berücksichtigen bei der Formulierung ihrer Produkte wissenschaftlich anerkannte Daten und Sicherheitsaspekte. Hinsichtlich ihrer Dosierung orientieren sie sich dabei an den D A CH-Empfehlungen für die Nährstoffzufuhr.
Es ist in diesem Zusammenhang zu betonen, dass die Gesamtaufnahme an Vitaminen und Mineralstoffen aus Lebensmitteln einschließlich Nahrungsergänzungsmitteln und angereicherten Lebensmitteln in Deutschland im sicheren Zufuhrbereich liegt.
Die Wirtschaft fordert seit Jahren die Festsetzung von europaweit einheitlichen Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Lebensmittel, so wie es auch das Lebensmittelrecht für Nahrungsergänzungsmittel und Lebensmittel mit Vitamin- und Mineralstoffzusätzen vorsieht. Dies würde zu mehr Rechtsklarheit führen.
Anteil von "Kinderlebensmitteln" an der gesamten Ernährung beachten
Der Verbraucher sieht sich heute einer großen Lebensmittelvielfalt gegenüber. Dabei ist der Anteil der sogenannten "Kinderlebensmittel" im Vergleich zum gesamten Lebensmittelangebot gering. Das umfangreiche, sichere und qualitativ hochwertige Angebot bietet eine hervorragende Basis, um sich ausgewogen und abwechslungsreich zu ernähren. Dabei können auch sogenannte "Kinderlebensmittel" Teil einer ausgewogenen Ernährung sein.
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
Der BLL ist der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft. Ihm gehören ca. 500 Verbände und Unternehmen der gesamten Lebensmittelkette - Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft und angrenzende Gebiete - an.
Quelle: Berlin [ BLL ]