Ausstattung, Qualifikation und Zuständigkeiten müssen den Problemen angemessen sein
Gemeinsame Stellungnahme von BLL, BVL/HDE, DBV und VZBV zum Gutachten des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung zum Thema „Organisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes (Schwerpunkt Lebensmittel)“
Ausstattung, Qualifikation und Zuständigkeiten müssen den Problemen angemessen sein
Gemeinsame Stellungnahme von BLL, BVL/HDE, DBV und VZBV zum Gutachten des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung zum Thema „Organisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes (Schwerpunkt Lebensmittel)“
Die vorgenannten Verbände begrüßen ausdrücklich die durch das Gutachten des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung angestoßene breite Diskussion über eine Verbesserung der Organisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes (Schwerpunkt Lebensmittel) in Deutschland. Das Gutachten verdeutlicht die Vielzahl der verfügbaren Instrumentarien zur Gewährleistung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes; die Geschehnisse und Krisen des Jahres 2011 haben jedoch erneut aufgezeigt, dass insbesondere im nationalen Krisenmanagement und hinsichtlich der nationalen Krisenkommunikation Verbesserungen angezeigt sind. Mit der gemeinsamen Stellungnahme sollen bestehende übereinstimmende Einschätzungen von Verbraucher- und Wirtschaftsseite verdeutlicht und ein konstruktiver Beitrag zu den laufenden Beratungen zwischen Bund und Ländern geleistet werden.
Effiziente, hoch qualifizierte Überwachung ist im allseitigen Interesse
Eine hoch qualifizierte, effizient arbeitende sowie gut ausgestattete amtliche Lebensmittelüberwachung und ein EU-- bzw. bundesweit einheitlicher Vollzug des Lebensmittelrechts sind sowohl für die Verbraucher als auch die Lebensmittelwirtschaft von hoher Bedeutung.
Gute personelle wie sächliche Ausstattung ist unverzichtbar
Die vorgenannten Verbände sind sich darüber einig, dass für die wirksame Aufgabenwahrnehmung der amtlichen Lebensmittelüberwachung eine in personeller wie sächlicher Hinsicht gute Ausstattung unerlässlich ist. Im Rahmen der Organisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes kommt der Qualität der amtlichen Lebensmittelüberwachung als „Kontrolle der Kontrolle“, neben den Eigenkontrollsystemen der Unternehmen, eine bedeutende Rolle zu.
Aus- und Weiterbildung stärken
Für eine sach- und fachgerechte Durchführung der amtlichen Lebensmittelüberwachung ist nicht zuletzt aufgrund der oft sehr komplexen Eigenkontrollsysteme der Unternehmen und der globalen Warenströme eine hoch qualifizierte Ausbildung der Lebensmittelkontrolleure erforderlich. Dies schließt eine kontinuierliche Weiterbildung durch Nachschulungen ein.
Einheitliche Qualitätsstandards und unabhängige Überprüfung
In diesem Zusammenhang erscheint es notwendig, dass die amtliche Lebensmittelüberwachung in den Bundesländern nach bundesweit einheitlichen Qualitätsstandards arbeitet, deren Einhaltung im Rahmen der bestehenden Qualitätsmanagementsysteme durch unabhängige Auditoren überprüft wird. Die bestehenden Qualitätsmanagementsysteme der Länder sollten in diesem Sinne evaluiert und vereinheitlicht werden.
Risikoorientierten Kontrollansatz beibehalten
An dem bisher verfolgten Überwachungsansatz, die amtliche Überwachung risikoorientiert auszugestalten, d.h. Lebensmittelunternehmen in Abhängigkeit von Größe, Art ihrer Produkte, ihrer Vermarktungsstrategien, ihrer bisherigen Überwachungsergebnisse und der Funktionsfähigkeit ihrer Eigenkontrollsysteme einzustufen und entsprechend in unterschiedlicher Häufigkeit zu kontrollieren, ist festzuhalten, da sich dieser Ansatz bewährt hat. Allerdings müssen die hierfür angelegten Kriterien nachvollziehbar sein. Die in der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 verankerte Primärverantwortung der Lebensmittelwirtschaft für die Sicherheit und damit für die gesundheitliche Unbedenklichkeit der von ihr produzierten und vermarkteten Lebensmittel ist angesichts der unterschiedlichen Lebensmittel, der unterschiedlichen Produktions- wie Vertriebsbedingungen und Betriebsstrukturen nicht durch staatliche Detailvorgaben auszugestalten. Es ist die unverzichtbare Aufgabe der amtlichen Lebensmittelüberwachung, die Eigenkontrollsysteme im Sinne einer „Kontrolle der Kontrolle“ regelmäßig und effizient zu überwachen sowie ggf. auf eine risikoorientierte Optimierung hinzuwirken. Dabei kommt den Betriebskontrollen am Ort der Herstellung und Vermarktung eine besondere Bedeutung zu. Aufgabe der Lebensmittelwirtschaft ist es außerdem, die Öffentlichkeit in stärkerem Maße als bisher über Art, Umfang und Leistungsfähigkeit der eigenen Qualitätssicherungsmaßnahmen und Eigenkontrollen zu informieren.
Bund muss Rechtsaufsicht wahrnehmen
Die Forderung des Bundesbeauftragten nach einem europaweit, d.h. auch bundesweit, einheitlichen Vollzug des Lebensmittelrechts ist sowohl im Sinne der Verbraucher als auch der anbietenden Wirtschaft zu befürworten. Zu Recht wird auf die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes hingewiesen; der Bund hat bereits nach geltendem Recht den einheitlichen und rechtskonformen Vollzug der Lebensmittelüberwachung zu gewährleisten. Dabei kommt ihm nicht zuletzt auch im Hinblick auf seine Verantwortung gegenüber der Europäischen Union eine wichtige Rolle zu. Er sollte daher von seiner Kompetenz zur Rechtsaufsicht künftig in stärkerem Maße Gebrauch machen. Um dazu in der Lage zu sein, bedarf es eines kontinuierlichen Monitoring der amtlichen Lebensmittelüberwachung durch den Bund. Dabei ist zu gewährleisten, dass die von den Überwachungsbehörden erfassten Kontrolldaten vergleichbar sind und somit auch tatsächlich als Basis für die Bewertung, Steuerung und Verbesserung der Lebensmittelsicherheit dienen können.
Interdisziplinäre Zusammenarbeit stärken
Im Rahmen der regulären Überwachung ist angesichts der komplexen Warenströme, des weltweiten Handels mit Lebensmitteln und Rohstoffen und der technischen Entwicklung die interdisziplinäre Zusammenarbeit der amtlichen Lebensmittelüberwachung und Vernetzung der Kompetenzfelder auf Ebene der Bundesländer zu stärken.
Verbesserte Import- und Internetkontrollen durch den Bund
Eine stärkere Beteiligung des Bundes an bestimmten Aufgaben der regulären Überwachung wird im Bereich des Internethandels und der Importkontrollen für sinnvoll gehalten. In diesem Zusammenhang ist die Rolle des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz als koordinierendes Bundesamt für diese Aufgaben zu stärken.
Nationale Kompetenzen in Krisenzeiten bündeln
Der vorgeschlagene Ansatz einer verstärkten Bundeskompetenz im Krisenfall wird ausdrücklich begrüßt. Ziel muss es sein, die Vernetzung, Koordination und Kommunikation von Bund und Ländern im Krisenfall dauerhaft zu verbessern, um das Verbrauchervertrauen in die handelnden Behörden zu stärken. Im Fall einer länderübergreifenden Krise erscheint eine „Hochzonung“ der Verwaltungskompetenz von den Ländern auf den Bund gerechtfertigt. Den dazu notwendigen Änderungen der bestehenden Rechtsgrundlagen sollten sich Bund und Länder im Sinne eines effektiven Krisenmanagements nicht verschließen.
Nationalen Krisenstab mit Durchgriffsbefugnissen schaffen
Die Risikobewertung sollte grundsätzlich zentral beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) angesiedelt sein. Darüber hinaus ist aber eine verbesserte Handlungskompetenz des Bundes aufgrund der nationalen (und ggf. europäischen oder internationalen) und auch der epidemiologischen Dimension von Krisen unerlässlich. Die vorgeschlagene Errichtung eines nationalen Krisenstabs beim Bund, unter Beteiligung der Länder, des BfR, BVL sowie der dem Bundesministerium für Gesundheit untergeordneten Fachbehörden und bei Bedarf auch der Kommission und EFSA, wird daher nachdrücklich befürwortet. Der nationale Krisenstab sollte mit umfassender Einberufungs-, Leitungs- und Beschlusskompetenz sowie Kompetenz zur Information der Öffentlichkeit ausgestattet sein, um im Krisenfall handlungsfähig zu sein; er muss Maßnahmen zur Krisenbewältigung bundesweit einheitlich durchzusetzen können. Damit einher geht auch die Verantwortlichkeit und Haftung des Bundes für sein Krisenmanagement.
Kommunikationskompetenz bündeln
Außerdem erscheint angesichts der Erfahrungen mit dem Dioxingeschehen und der EHEC-Krise eine Bündelung der Kommunikationsbefugnis beim nationalen Krisenstab erforderlich, um im Krisenfall „mit einer Stimme“ zu sprechen und damit das Verbrauchervertrauen zu stärken. Zielgerichtete, abgestimmte und verständliche Kommunikation im Krisenfall ist von entscheidender Bedeutung für den Verlauf der Krise, für ihre sachgerechte, rasche Bewältigung, sowie für die Reduzierung von Schäden durch Falschmeldungen. Die Zusammenführung der Kommunikationsbefugnis auf Seiten der Exekutive kann zu einer deutlichen Stärkung des Vertrauens in die handelnden Behörden führen.
Information der Stakeholder im Krisenfall sicherstellen
Schließlich ist darauf zu achten, dass im Krisenfall ein frühzeitiger und kontinuierlicher Informationsfluss von Seiten des nationalen Krisenstabes zu den betroffenen „Stakeholdern“, insbesondere zu den Verbraucher- und Wirtschaftsvertretern, gewährleistet ist.
Gerd Billen
Vorstand
Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv)
Markgrafenstraße 66
10969 Berlin
Dr. Werner Wolf
Präsident
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Gerd Sonnleitner
Präsident
Deutscher Bauernverband e. V.
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Friedhelm Dornseifer
Präsident
Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels e. V. (BVL)
Am Weidendamm 1 A
10117 Berlin
Josef Sanktjohanser
Präsident
Handelsverband Deutschland (HDE)
Am Weidendamm 1 A
10117 Berlin
Quelle: Berlin [ BLL ]