Im Zusammenhang mit nicht deklariertem Pferdefleisch sind in den vergangenen Tagen im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei LALLF 13 Proben eingegangen, es liegen bisher 11 Ergebnisse vor. In 5 Proben konnte Pferde-DNA nachgewiesen werden, davon sind 3 Unternehmen betroffen. Dazu gehört die Fa. Edeka Valluhn, die Fa. SGS Geniesser Service Laage-Konskamp mit Zulieferern aus Luxemburg und den Niederlanden sowie ein Unternehmen aus dem Landkreis Rostock.
39 Betriebe sind in Mecklenburg-Vorpommern für die Herstellung von Rindfleischerzeugnisse zugelassen, davon verarbeiten 26 Betriebe Rindfleisch zu Fertigerzeugnissen. In diesen Betrieben wurden die Lieferanten der Rohware, die Unbedenklichkeitserklärungen der Vorlieferanten, die Eigenkontrollergebnisse und die Rückverfolgbarkeit überprüft. „Dabei mussten unsere Kontrolleure feststellen, dass Erklärungen „frei von Pferdefleisch“ nicht zuverlässig vertraut werden kann“, konstatierte Verbraucherschutzminister Dr. Till Backhaus. Entscheidend sind Wareneingangskontrollen im Rahmen der Eigenkontrolle. Betriebe, die keine oder unzureichende Eigenkontrollproben nachweisen können, werden amtlich beprobt.Im Zusammenhang mit nicht deklariertem Pferdefleisch sind in den vergangenen Tagen im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei LALLF 13 Proben eingegangen, es liegen bisher 11 Ergebnisse vor. In 5 Proben konnte Pferde-DNA nachgewiesen werden, davon sind 3 Unternehmen betroffen. Dazu gehört die Fa. Edeka Valluhn, die Fa. SGS Geniesser Service Laage-Konskamp mit Zulieferern aus Luxemburg und den Niederlanden sowie ein Unternehmen aus dem Landkreis Rostock.
[Die Fa. SGS Geniesser Service Laage-Konskamp weist darauf, dass sie nicht aus den Niederlanden, sondern von der Firma Vossko aus Deutschland mit Rindfleisch beliefert werden.]
„Diese Ergebnisse zeigen, dass Rindfleisch mit Pferde-DNA europaweit gehandelt wird“, so der Minister, „und die Betrügereien auch europaweit verfolgt werden müssen.“
Die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise arbeiten im engen Kontakt mit der Staatsanwaltschaft zusammen. Erste Ermittlungen wurden bereits aufgenommen, um auch weitere Hinweise für Motive des Eintrages zu finden und Beweise zu sichern. Es wird z. B. geprüft, ob Fleisch deutlich verbilligt bzw. unter dem üblichen Marktwert eingekauft wurde.
„Betrug darf sich nicht lohnen. Die Strafverfolgungsbehörden müssen dafür sorgen, dass Betrüger hart bestraft werden und die durch Verbrauchertäuschung erzielten Gewinne der Lebensmittelindustrie abgeschöpft werden“, betonte Dr. Backhaus. „Selbstverständlich liegen die Kontrollen zur Lebensmittelsicherheit in meinem Aufgabenbereich, doch hier geht es offensichtlich um verbrecherischen Betrug.
Im Hinblick auf die Äußerungen von Justizministerin Uta-Maria Kuder, bitte ich sie dringend darum, dass sich die Strafverfolgungsbehörden dieser Wirtschaftskriminellen annehmen, sie länderübergreifend und europaweit verfolgen und ihrer gerechten Strafe zuführen.“
Quelle: Schwerin [ lu-mv ]